Von allen Einstiegs- und Umsetzungsprojekten der Ausschreibung wird erwartet, dass sie Beiträge zu jedem der drei folgenden Programmziele leisten:
- Forschungsergebnisse in die Praxis überleiten
- Experimentierräume in der realen Stadt schaffen
- Kommunalen Mehrwert generieren
Ausschreibungsschwerpunkte
1. Small Smart City: Innovative Lösungen für Leerstand
2.1 Umsetzungsprojekt - Ressourceneffizientes und sozial verträgliches Sanieren
2.2 Umsetzungsprojekt - Gewerbe im Stadtkern & nachhaltige Nutzung bzw. Nutzungsmischung
2.3 Umsetzungsprojekt - Nachhaltige Stadt-Energielösungen für Small Smart Cities mit Fokus auf Finanzierung & Geschäftsmodellen
2.4 Umsetzungsprojekt - Stadtoasen für vulnerable Gruppen
3. Umsetzungsprojekt - Themenoffene Einreichung innerhalb der Aktionsfelder
4. Trendstudie Ernährungsraum Stadt
Abgrenzung der Programme "Stadt der Zukunft" und "Smart Cities Demo"
Während im Programm "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds Fragestellungen aus den Aktionsfeldern stets in integrativer, systemübergreifender Weise vor dem Hintergrund der Einbettung in den stadtregionalen Kontext zu betrachten sind, ist das Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" auf Gebäude- und Energietechnologien und technologische Teilsysteme sowie Planungs- und Prozessentwicklungsbeiträge für die Stadt der Zukunft fokussiert. Nähere Informationen zu den Gemeinsamkeiten und Unterschieden zwischen dem Programm "Smart Cities Demo" des Klima- und Energiefonds und dem Forschungs- und Technologieprogramm "Stadt der Zukunft" des BMVIT entnehmen Sie bitte dem Abschnitt 2.4 im aktuellen Ausschreibungsleitfaden.
Budget
Im Rahmen der Ausschreibung 2018 des Programms „Smart Cities Demo - Living Urban Innovation“ steht ein Fördervolumen von rund 4,9 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch über den eCall möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) kann nicht mehr berücksichtigt werden und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
Ein detailliertes Tutorial zum eCall finden sie hier.
Bei der elektronischen Einreichung via eCall sind keinerlei Unterschriftenblätter einzureichen.
Wichtiger Hinweis
Bedingungen für die Teilnahme an Förderprogrammen und Vergabeverfahren des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds oder von den mit der operativen Abwicklung der Förderprogramme und Vergabeverfahren beauftragten Abwicklungsstellen im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumente, insbesondere den Leitfäden.