Rechtliches Service – FFG Muster-Konsortialvertrag

Von der FFG zur Verfügung gestellte Vertragsmuster bieten Förderungswerbenden und Förderungsnehmenden Hilfestellung bei der Gestaltung ihrer Konsortialverträge

Mit dem Portfolio der FFG können Forschungsprojekte gefördert werden an deren Abwicklung mehrere Partner beteiligt sind, sogenannte kooperative Projekte. Im Rahmen von kooperativen Projekten ist der Abschluss und Nachweis eines Konsortialvertrages zumeist zwingende Voraussetzung für den Abschluss des Förderungsvertrages oder die Auszahlung der ersten Förderrate. Um die Förderungswerbenden und Förderungsnehmenden bei der Gestaltung der Konsortialverträge Unterstützung bieten zu können, stellt die FFG einen Muster-Konsortialvertrag inklusive Sidelettern mit den jeweiligen Spezifika auf Ebene des Förderungsangebotes zur Verfügung.

Weitere Informationen zum FFG Muster-Konsortialvertrag

Das von der FFG zur Verfügung gestellte Vertragsmuster, sowie die spezifischen Sideletter zu Förderungsangeboten, sollen den Förderungswerbenden und Förderungsnehmenden Hilfestellung bei der Gestaltung ihrer Konsortialverträge bieten. Der Muster-Konsortialvertrag und die Sideletter werden lediglich in Form von Pdf-Files zur Verfügung gestellt, da Inhalte nicht unreflektiert übernommen werden sollen. Die Förderungswerbenden und Förderungsnehmenden werden gebeten, sicherzustellen, dass die jeweils aktuellen Muster herangezogen werden.

Erläuterungen zum Muster-Konsortialvertrag

Um den Förderungswerbenden und Förderungsnehmenden die Arbeit mit sowie die Informationsgewinnung aus den vorliegenden Mustertexten zu ermöglichen, wird im Folgenden kurz auf die Konzeption der Muster eingegangen:

  • Kursive, unterstrichene Textpassagen sind bei der Erstellung des eigenen Konsortialvertrages jedenfalls vollständig und richtig auszufüllen bzw. auszuwählen.
  • [Text in eckigen Klammern] hat hinweisenden Charakter, kann eine alternative Regelung im Hinblick auf zuvor angeführte Regelungen beinhalten, ist gegebenenfalls zu vervollständigen oder es ist der, den Umständen entsprechende Text zu wählen.
  • Text in Fußnoten enthält die für die Förderungsnehmenden wichtigen Erklärungen und Hinweise auf Problemstellungen.

Erläuterung zu programmspezifischen Sidelettern

Spezifische Sideletter stehen für einzelne Förderungsangebote der FFG zur Verfügung. Von Förderungsnehmende sind nur in jenen Fällen die entsprechenden Sideletter im Rahmen der Konsortialvertragsgestaltung zu berücksichtigen, in denen tatsächlich ein entsprechender Sideletter zu einem Förderungsangebot (zB KIRAS) verfügbar ist.
In den spezifischen Sidelettern sind Regelungen bzw. Textpassagen enthalten, die direkt von den Förderungsnehmenden zu übernehmen bzw. sinngemäß bei der Konsortialvertragsgestaltung zu berücksichtigen sind. Die Regelungen der jeweiligen Muster-Konsortialvertrag-Sideletter stellen sicher, dass die Ziele des jeweiligen Förderungsangebotes erreicht werden.
Folgende Mindestinhalte werden von Seiten der FFG gefordert:

  • Grundlegende Regelung der Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten und der Konsortialführung
  • Ausdrückliche Rechte- und Pflichtenübernahme aller Förderungsnehmenden aus dem Fördervertrag 
  • Art und Größenordnung der Beiträge der Projektbeteiligten sowie Rechte und Pflichten der Konsortialführung 
  • Ausschluss alter und Eintritt von neuen Projektbeteiligten oder der Konsortialführung
  • Vorgehensweise bei Insolvenz oder Liquidation von Projektbeteiligten und Konsortialführung
  • Regelung zum Eigentum, sowie Modalitäten der Nutzung von alten und neuen Forschungs- und Entwicklungsergebnissen 
  • Publikationsrechte 
  • Haftung innerhalb des Konsortiums (v.a. im Falle von Rückforderung von Beihilfen) 
  • Vertragsbeendigung (vorzeitiges Projektende)

Haftungsfreistellung

Grundsätzlich gilt es darauf hinzuweisen, dass die vorliegenden Mustertexte an die jeweiligen Erfordernisse eines Projektes, an den Willen der Vertragsparteien und an die individuellen gewünschten rechtlichen Wirkungen anzupassen sind. Die zur Verfügung gestellten Muster dienen daher nur als Anregung für mögliche und empfehlenswerte Regelungsbereiche, sind aber nicht zur unmittelbaren Übernahme geeignet. Zur konkreten Gestaltung einer derartigen Vereinbarung ist es jedenfalls empfehlenswert, juristische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Es handelt sich bei den Textvorgaben weder um eine Empfehlung der FFG, diese Texte zu übernehmen, noch übernimmt die FFG in irgendeiner Form eine Haftung für die Verwendung dieser Muster. Die Bereitstellung soll für die Förderungsnehmende lediglich als Checkliste über die möglichen Inhalte dienen, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit zu erheben.  

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber
Thema
weitere Themen
Zielgruppe
(Gemeinnützige) Vereine, Einzel-ForscherInnen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften, Große Unternehmen (GU), Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Kompetenzzentren, Start-Up, Universitäten
Zielgruppenbeschreibung Die Zielgruppe sind Förderungswerbende und Förderungsnehmende, die an kooperativen Forschungsprojekten beteiligt sind.
Art des Angebots
Beratung, Service, sonstige Dienstleistung
Finanzierung
National

Kontakt

Sarah KLOCK
T 0043577556034

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