Die Aufgabe der Konsortialführung ist das Projektmanagement sowie die Kommunikation mit der Förderstelle und den ProjektpartnerInnen.
Dazu gehören die Prüfung der Kostenpläne (Förderungsansuchen) / Abrechnungen (Zwischen- und Endbericht) aller PartnerInnen im Hinblick auf Projektrelevanz, genehmigungskonforme Kostenhöhe, genehmigungskonforme Projektentwicklung und vorgabengetreue (Förderrichtlinien, Leitfaden) Förderansuchen der PartnerInnen anhand der – von den PartnerInnen bekannt gegebenen – Daten und Angaben.
Die Konsortialführung lädt die Kostenpläne / die Abrechnungen der ProjektpartnerInnen im eCall hoch. Die unterzeichneten Ist-Abrechnungen (Zwischen- und Endbericht) bleiben bei der Konsortialführung und sind auf Verlagen der FFG vorzulegen.
Durch das Übermitteln des Ansuchens mit dem Kostenplan / der Berichte mit den IST-Abrechnungen bestätigt die Konsortialführung:
- dass die geplanten / abgerechneten Kosten projektrelevant d.h. dem Projekt eindeutig zuordenbar sind.
- dass das Projekt im Hinblick auf Kosten und inhaltlicher Ausrichtung den Vorgaben / der Genehmigung entspricht oder Änderungen rechtzeitig angezeigt wurden.
- dass der Kostenplan / die Abrechnungen und die Berichtslegung vollständig sind und den Vorgaben der Förderrichtlinien und Leitfäden entsprechen.
Beim Feststellen von Mängeln beim Kostenplan / bei den Abrechnungen der PartnerInnen sind diese vom/von der jeweilige/n PartnerIn zu korrigieren und die korrekte Version der Konsortialführung zu übermitteln.
Als Unterstützung und Hilfestellung für den Konsortialführer stehen folgende Checklisten zur Verfügung:
Kostenplan (Förderungsansuchen)
Checkliste für KonsortialführerIn - Kostenplan gemäß Kostenleitfaden 2.0
Abrechnung (Zwischen- / Endbericht)
Checkliste für KonsortialführerIn - Abrechnung gemäß Kostenleitfaden 2.0