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Die „Checkliste KonsortialführerIn“ - Abrechnung gemäß Kostenleitfaden 1.4.

Die Aufgabe der Konsortialführung ist das Projektmanagement sowie die Kommunikation mit der Förderstelle und den ProjektpartnerInnen. Dazu gehören die Prüfung der Abrechnung aller PartnerInnen im Hinblick auf Projektrelevanz, genehmigungskonforme Kostenhöhe, genehmigungskonforme Projektentwicklung und vorgabengetreue (Förderrichtlinien, Leitfaden) Förderansuchen der PartnerInnen anhand der – von den PartnerInnen bekannt gegebenen – Daten und Angaben.

Die Konsortialführung lädt die Abrechnungen der ProjektpartnerInnen im eCall hoch. Die unterzeichneten Abrechnungen bleiben bei der Konsortialführung und sind auf Verlagen der FFG vorzulegen. Durch das Übermitteln der Abrechnungen bestätigt die Konsortialführung:

  • dass die abgerechneten Kosten projektrelevant d.h. dem Projekt eindeutig zuordenbar sind.
  • dass das Projekt im Hinblick auf Kosten und inhaltlicher Ausrichtung der Genehmigung entspricht oder Änderungen rechtzeitig angezeigt wurden.
  • dass die Abrechnung und die Berichtslegung vollständig sind und den Vorgaben der Förderrichtlinien und Leitfäden entsprechen.

Beim Feststellen von Mängeln bei der Abrechnung der PartnerInnen sind diese vom/von der jeweilige/n PartnerIn zu korrigieren und die korrekte Version der Konsortialführung zu übermitteln. Als Unterstützung und Hilfestellung für den Konsortialführer steht die „Checkliste KonsortialführerIn“ – Abrechnung gemäß Kostenleitfaden 1.4 zur Verfügung.

Checkliste für KonsortialführerIn - Abrechnung gemäß Kostenleitfaden 1.4.

Kontakt

Mag. Christa MEYER
Mag. Christa MEYER
T 0043577556080
Mag. Andrea SAURER
T 0043577556077

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