Was wird gefördert?
Im Rahmen der Ausschreibung „Produktion und Material 2023, national“ werden kooperative F&E-Projekte aus dem Bereich der Sachgüterproduktion gefördert. Angesprochen sind Vorhaben, welche die Ausschreibungsziele adressieren und zu einem der folgenden Schwerpunkte zuordenbar sind:
- Industrie 4.0: Künstliche Intelligenz & datengetriebene Innovationen
- Robotik
- Werkstoffe
Zusätzlich wird eine F&E-Dienstleistung finanziert, welche die Anwendung von Responsible Research and Innovation (RRI) für KMUs im Kontext der digitalen und grünen Transformation evaluieren soll.
Details zu den geforderten Inhalten finden Sie im Ausschreibungsleitfaden im Downloadbereich.
Wer wird gefördert?
Kooperative F&E-Projekte: Förderbar sind Unternehmen jeder Rechtsform, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung sowie sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen.
F&E-Dienstleistung: Finanzierbar sind außerhalb der Bundesverwaltung stehende natürliche und juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmer:innen aus dem In- und Ausland.
Wie hoch ist die Förderung?
Kooperative F&E-Projekte: Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 100.000 EURO bis maximal 2 Mio. EURO möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 85 %. Nähere Informationen finden Sie im Instrumentenleitfaden im Downloadbereich.
F&E-Dienstleistung: Im Rahmen der Ausschreibung wird eine F&E Dienstleistung finanziert. Die (maximale) Finanzierungssumme beträgt 100.000 EURO (excl. USt.).
Was sind die Einreichkriterien?
Kooperative F&E-Projekte: Einreichberechtigt sind Konsortien, bestehend aus mindestens zwei Partnern, wobei zumindest ein österreichisches Unternehmen am Projektvorhaben beteiligt sein muss. Im Konsortium muss zudem entweder ein KMU, eine Forschungseinrichtung oder eine Organisation aus einem weiteren EU-Mitgliedstaat oder einer Vertragspartei des EWR-Abkommens vertreten sein. Zudem darf kein Unternehmen mehr als 70% der förderbaren Projektkosten tragen und der Anteil der Forschungseinrichtungen an den förderbaren Kosten darf kumuliert 70% nicht übersteigen.
F&E-Dienstleistung: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus dem Inland und Ausland, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt sind.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Einreichung findet online über den eCall statt und beinhaltet insbesondere folgende Elemente:
- Inhaltliche Projekt- bzw. Angebotsbeschreibung inklusive Arbeitsplan
- Beschreibung des Konsortiums bzw. des:der Bietenden bzw. der Bietergemeinschaft
- Kostenkalkulation
Details zu allen notwendigen Unterlagen sind im jeweiligen Instrumentenleitfaden zu finden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Eine Förderentscheidung ist bis Mitte Dezember 2023 zu erwarten.