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Dissertationsprogramm der Fachhochschule OÖ

Das Programm für exzellente NachwuchsforscherInnen der Fachhochschule OÖ
Ausschreibung offen von 12.03.2018 09:00 bis 04.05.2018 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Land Oberösterreich
Mit diesem Programm sollen exzellente NachwuchsforscherInnen der Fachhochschule OÖ unterstützt werden, um ihre Dissertationsvorhaben umzusetzen. Die Dissertantin oder der Dissertant ist für die Dauer des Dissertationsprojekts an der FH OÖ angestellt; innerhalb des Programms wird eine Anstellung zwischen 10 und 20 Wochenstunden gefördert. Eingereicht werden die Dissertationsprojekte von der FH OÖ, die die Dissertantin oder den Dissertanten aktiv unterstützt und durch entsprechende Maßnahmen gut in die Organisation integriert. Die Einreichung ist bis 4.5.2018,12:00 Uhr MEZ möglich. Einreichberechtigt ist ausschließlich die Fachhochschule Oberösterreich – FH OÖ Forschungs- und Entwicklungs GmbH.

Das Vorhaben wird in Zusammenarbeit zwischen der FH OÖ, einer Universität und einer Dissertantin oder einem Dissertanten durchgeführt. Im Rahmen dieses Projekts arbeitet eine Dissertantin oder ein Dissertant an der FH OÖ an einer Dissertation.

Förderbar sind:

  • neue Dissertationen, die noch nicht begonnen wurden und
  • Dissertationen in einer frühen Phase. Wesentlich dabei ist, dass die Dissertation ohne Förderung nicht fertiggestellt werden kann und die Bearbeitung noch mindestens zwei Jahre läuft.

 

Das Dissertationsprojekt hat einen starken kooperativen Charakter. Dies erfordert entsprechende Kommunikationsstrukturen bzw. ein gemeinsames Risikomanagement aller Beteiligten. Die Betreuung der Dissertation an einer Universität muss durch eine verbindliche Betreuungszusage gesichert sein.

Dissertantin/Dissertant sind bestehende und neue MitarbeiterInnen der FH OÖ (wissenschaftliche MitarbeiterInnen und Assistenz-ProfessorInnen), die eine Dissertation beginnen möchten oder am Anfang einer Dissertation stehen. Ohne die Förderung kann der Dissertant seine Arbeit nicht durchführen. Die Dissertantin oder der Dissertant ist für die Dauer des Dissertationsprojekts an der FH OÖ angestellt; innerhalb des Programms wird eine Anstellung zwischen 10 und 20 Wochenstunden gefördert.

Das Dissertationsprojekt kann erst gestartet werden, wenn eine Inskriptionsbestätigung zum Doktoratsstudium an einer österreichischen Universität bzw. ein gleichwertiger Nachweis einer ausländischen Universität vorliegt. Eine Betreuungszusage durch den FH-Betreuer oder die FH-Betreuerin muss bereits bei der Antragseinreichung miteingereicht werden. Die Dissertationen an der FH OÖ sind für alle Forschungsfragen offen. Mindestens 50% der Mittel sind für Dissertationsprojekte aus den Themenfeldern der Center of Excellence der FH OÖ (Smart Production, Medizintechnik, Lebensmittel und Ernährung, Energie, Automotive/Mobility und Logistik) vorgesehen.  

Alle Informationen zur Ausschreibung und zur Antragstellung finden Sie unten im Downloadcenter sowie im Ausschreibungsleitfaden.
 

Richtigstellung:

Analog zum Ausschreibungsleitfaden wurde die Checkliste in der Vorlage der Projektbeschreibung angepasst. Die verpflichtenden Anhänge sind:
- Verbindliche Betreuungszusage der Betreuungsperson an der FH OÖ
- Lebensläufe und ggf. Publikationslisten der Betreuungsperson an der FH OÖ und der Dissertantin/des Dissertanten.

NICHT notwendig ist wie in der Vorlage der Projektbeschreibung vom 12.03.2018 angeführt die Referenzliste von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.

Die gültige Vorlage der Projektbeschreibung ist somit die Version 2 vom 09.04.2018.

 

Ansprechperson für Fragen betreffend Zugriff auf den Ausschreibungsleitfaden:
Christine Pointinger M.A.
Telefon +43 5 0804 14120
Email christine.pointinger@fh-ooe.at

Kontakt

Mag. Stefan EICHBERGER
Mag. Stefan EICHBERGER
T 0043577557021
Adelheid MERKL
T 0043577552714

Kostenleitfaden & Richtlinien

Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich – technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation in Oberösterreich (FTI-OÖ – Kooperation FFG) für den Zeitraum 1.6.2015 – 30.6.2021

Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes in der jeweils gültigen Fassung

Kostenleitfaden (gültig: Version 2.1)