Kosten von Nicht-Projektpartner:innen ("Third Parties") in Horizon 2020

Nicht-Projektpartner:innen tragen zu einem Projekt bei, ohne selbst Projektpartner:innen zu sein – etwa, indem sie Sachleistungen zur Verfügung stellen oder gegen Bezahlung Leistungen für eine:n Projektpartner:in durchführen.

 

Der Inhalt dieser Übersichtsgrafik wird im folgenden Text erläutert.

 

Subcontracting (Artikel 13 des Fördervertrages)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Subcontracting".

 

Contracts (Artikel 10 des Fördervertrages)

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite "Kosten für sonstige Waren und Dienstleistungen".

 

Linked Third Parties (Artikel 14 des Fördervertrages)

Sogenannte "Linked Third Parties" führen selbst Aufgaben im Projekt durch und rechnen die ihnen entstandenen Kosten (Gewinnverbot!) mit einem eigenen Financial Statement ab
Dabei unterliegen sie denselben Förderfähigkeitsregeln wie Projektpartner:innen. Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist die Angabe der "Linked Third Party" und ihrer Aufgaben im Fördervertrag. Als "Linked Third Parties" kommen nur Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaften eines/r Projektpartners/in ("Affiliates") sowie Organisationen, die in einer rechtlichen Verbindung mit einem/r Projektpartner:in stehen, in Betracht.

 

Dritte, die Sachleistungen zur Verfügung stellen (Artikel 11 und 12 des Fördervertrages)

Sogenannte "third parties providing in-kind contributions" stellen einem/r Projektpartner:in Sachleistungen (engl. "in-kind contributions") zur Verfügung.  
Solche Sachleistungen können z.B. aus Geräten oder Forschungsinfrastruktur, aber auch aus Personen (die bei der "Third Party" angestellt sind, aber für den/die Projektpartner:in arbeiten - förderfähig unter der Kategorie "costs for personnel seconded by a third party") bestehen. Bitte beachten: Personal, das von einer Leiharbeitsfirma zur Verfügung gestellt wird, ist nicht unter den Personalkosten, sondern unter "sonstige Güter und Dienstleistungen" abzurechnen.

Förderfähig sind die tatsächlichen Kosten, die der "Third Party" für die Sachleistung entstehen – auch dann, wenn der/die Projektpartner:in die Sachleistung kostenlos (d.h. ohne Bezahlung für die Sachleistung) erhält. 

 In jedem Fall müssen die "Third Party" und die Art der Sachleistung im Fördervertrag angegeben sein.

 

Internationale Partner:innen (Artikel 14a des Fördervertrages)

Darunter sind Organisationen zu verstehen, die nicht förderfähig sind (d.h. Rechtspersonen aus einem Drittstaat, die nicht in Annex A des Horizon 2020-Arbeitsprogramms 2018-2020 genannt sind oder internationale Organisationen ohne europäisches Interesse (Art. 2.1(12) der Horizon 2020-Beteiligungsregeln)).

Deren voraussichtliche Kosten sind zwar im Projektbudget (Annex 2 des Fördervertrages) anzugeben, jedoch werden diese nicht gefördert und sind auch nicht zur Berechnung der Fördersumme heranzuziehen.

Bitte beachten: Internationale Partner:innen sind keine Projektpartner:innen (engl. "beneficiaries“). Sie arbeiten jedoch direkt an Projektaufgaben (engl. „action tasks“), ohne eine Förderung von der EU-Kommission zu erhalten.

 

Finanzielle Unterstützung der Projektpartner:innen an Dritte (Artikel 15 des Fördervertrages)

Nur wenn es im Arbeitsprogramm ausdrücklich vorgesehen ist und Artikel 15 als Option im Fördervertrag aufscheint, können Dritte eine finanzielle Unterstützung in Form von Stipendien, Preisgeldern etc. aus dem Projektbudget erhalten (engl. "Financial Support to Third Parties"). Ist dies der Fall, so müssen folgende Mindestbedingungen erfüllt sein:

  • ein Höchstbetrag von maximal 60.000 Euro pro Drittem/r
  • die Kriterien für die exakte Berechnung der finanziellen Unterstützung
  • eine abgeschlossene Liste der förderungswürdigen Tätigkeitsbereiche
  • die Personen(gruppen), die potentiell finanzielle Unterstützung bekommen sollen UND
  • die allgemeinen Kriterien zur Gewährung finanzieller Unterstützung


Die Nichteinhaltung der genannten Voraussetzungen, kann unter anderem zu Förderungskürzungen führen. 
 

Nähere Informationen zu den spezifischen Voraussetzungen finden Sie in Artikel 15.2 des Fördervertrages sowie im Dokument „Guidance note on financial support to third parties under H2020".

 

Third Parties im Vergleich
Art der "third party" Durchführung von Projektaufgaben (Annex 1)? Beitrag von Ressourcen/Dienstleistungen? Was ist förderfähig? Angabe in Annex 1? Indirekte Kosten? Auswahl der "third party" Art. GA
subcontractor ja nein Preis ja nein Best-/Billigstbieter 
kein Interessenskonflikt
13
contractor nein ja Preis nein ja Best-/Billigstbieter 
kein Interessenskonflikt
10
linked third party ja nein Kosten ja ja "affiliate" oder "rechtliche Verbindung" 
Förderfähigkeit
14
international partner ja nein / ja / keine Föderfähigkeit 14a
third party providing in-kind contributions nein ja Kosten ja ja keine Umgehung der Regeln 11, 12
financial support to third parties Projektteilnahme als Empfänger nur wenn im Call-Text ausdrücklich vorgesehen Projektteilnahme als Empfänger nur wenn im Call-Text ausdrücklich vorgesehen Förderbetrag ja nein gemäß den Bedingungen in Annex 1 15

 

Fragen und Antworten

Frage: Kann im selben Projekt ein:e Projektpartner:in zugleich "Third Party" eines/r anderen Projektpartners/in sein? 
Antwort: Nein. 
Begründung: "Third Parties" sind Organisationen, die den Fördervertrag nicht unterzeichnen, Projektpartner:innen hingegen schon. Daher kann eine Organisation niemals zugleich Projektpartner:in und "Third Party" (= „Nicht-Projektpartner:in“) sein.

Frage: Kann ein:e Projektpartner:in zugleich "Subcontractor" einer "Linked Third Party" eines/r anderen Projektpartners/in sein? 
Antwort: Nein. 
Begründung: Subcontracting zwischen Projektpartner:innen desselben Projekts sind nicht förderfähig. Da für "Linked Third Parties" dieselben Kostenabrechnungsregeln wie für Projektpartner:innen gelten, ist diese Regel sinngemäß anzuwenden.

Frage: Kann eine "Linked Third Party" selbst Kosten von "Contracts", "Subcontracts" und "In-Kind Contributions" abrechnen? 
Antwort: Ja. 
Begründung: Für "Linked Third Parties" gelten dieselben Kostenabrechnungsregeln wie für Projektpartner:innen. Daher können "Linked Third Parties" auch die Kosten von "Contracts", "Subcontracts" und "In-kind contributions" abrechnen.

Frage: Wo werden die Kosten einer "Linked Third Party" im Antragsverfahren abgebildet? 
Antwort: Grundsätzlich sind die Kosten der "Linked Third Party" im Antragsverfahren jeweils bei dem/r Projektpartner:in anzugeben, zu dem/r sie verlinkt ist (d.h. Personalkosten der "Linked Third Party" werden zu den Personalkosten des/r Projektpartners/in addiert; sonstige direkte Kosten der "Linked Third Party" werden zu den sonstigen direkten Kosten des/r Projektpartners/in addiert etc.). 
Ausnahme: In Innovation Actions (IA) sind die Kosten der "Linked Third Party" spezifiziert und separat von den Kosten des/r Projektpartners/in anzugeben.

Frage: Müssen Projektpartner:innen bei der Involvierung von "Third Parties" etwas Besonderes beachten?
Antwort: Ja, da "Third Parties" den Fördervertrag nicht unterzeichnen, bleibt ausschließlich der/die Projektpartner:in gegenüber der EU-Kommission für die "Third Party" haftbar. Darüber hinaus, müssen Projektpartner:innen sicherstellen, dass gewisse Pflichten aus dem Fördervertrag auch von der jeweiligen "Third Party" eingehalten werden (z.B. Überprüfungen durch die EU-Kommission bei der "Third Party"). Daher ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem/r Projektpartner:in und der "Third Party" zu empfehlen. In diesem Zusammenhang können Sie unseren Sideletter als Vorlage benutzen.

 

Nähere Informationen finden Sie ...

Kontakt

Mag. Martin BAUMGARTNER
Mag. Martin BAUMGARTNER
T 0043577554008
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
Mag. Tamara-Katharina MITISKA
T 0043577554009
Robert WOREL
Robert WOREL
T 0043577554611