Wirksam Werden 2024

Wirkungsvolle Lösungen mittels iterativer Innovationsmethoden
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
zur Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG
Mit Wirksam Werden – Soziale Innovationen gegen Kinder- und Jugendarmut fördert die FFG innovative Ideen und Lösungen gegen Kinder- und Jugendarmut. Zentral ist dabei ein Innovationsprozess, der die Idee und Lösung in intensiver Interaktion mit allen relevanten Akteurinnen und Akteuren wirkungsorientiert entwickelt. Die FFG fördert bis zu 80 % der förderbaren und anerkennbaren Gesamtkosten von € 300.000,- (Förderung maximal: € 240.000,-) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat dafür insgesamt 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Eine Einreichung ist laufend möglich.

Was wird gefördert?

Das Förderungsangebot Wirksam Werden – Soziale Innovationen gegen Kinder- und Jugendarmut richtet sich an gemeinnützige Organisationen und fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Entwicklung und das Testen von innovativen und wirkungsvollen Lösungen, die im Rahmen der Ausschreibung auch prototypisch getestet werden.

Wichtig ist, dass Sie in einer frühen Phase Ihres Vorhabens sind, also das Problem zwar definieren können, aber noch keine Lösungen dafür entwickelt haben.

Eigene Forschungs- oder Innovationserfahrung muss nicht vorhanden sein – die Einbindung einer Innovationsexpertin/eines Innovationsexperten oder einer Wirkungsorientierungsexpertin/eines Wirkungsorientierungsexperten wird gefördert!

Konkret fördert Wirksam Werden

  • Intensive Problemanalyse
  • Ideenfindung und Ideenauswahl
  • Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure
  • Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden und Wirkungsorientierung
  • Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen
  • Prototypische Testen der Lösungsansätze

 

 Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

 

Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung. 

Wer wird gefördert?

Das Förderungsangebot steht gemeinnützigen Organisationen offen, wie zum Beispiel

  • Vereine
  • Startups
  • Personen- oder Kapitalgesellschaften

unabhängig ob sie als Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) bzw. Großunternehmen (GU) eingestuft werden können. Eine Einreichung in Gründung ist nicht möglich. Unternehmen als auch Vereine müssen bereits bei Antragstellung mit dem Verweis auf "Gemeinnützigkeit" gegründet sein.

Die Förderung ist eine DAWI-De-Minimis Förderung, die aktuell geltenden DAWI-De-Minimis Grenzen müssen eingehalten werden. 

Einreichende Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Maßnahmen auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bis zu € 300.000,- Gesamtkosten des Projektes sind möglich. Die Förderung beläuft sich auf 80 % der an erkennbaren Kosten (max. € 240.000,-).

Was sind die Einreichkriterien?

Der Einsatz von Innovationsmethoden und die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sind bei Wirksam Werden zentral. Alle Details finden Sie im Leitfaden zu Wirksam Werden.

Einreichen geht ganz leicht, laufend ohne Deadline und online im eCall.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall der FFG zu erfassen. Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit muss der Gesellschaftervertrag bzw. die Vereinsstatuten hochgeladen werden.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.

Eine Einreichung in Gründung ist nicht möglich. Unternehmen als auch Vereine müssen bereits bei Antragstellung mit dem Verweis auf "Gemeinnützigkeit" gegründet sein.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch den Beirat Basisprogramme.

Kontakt

Ing. Mag. Matthias WEICHHART
Ing. Mag. Matthias WEICHHART
T 0043577551316
Dr. Maria FISCHINGER
Dr. Maria FISCHINGER
T 0043577551216
Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519

Ausschreibungsunterlagen

Antragsformular (online)

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Kostenerfassung sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Leitfaden

Kostenleitfaden

Weitere Informationen

Gesetzliche Grundlagen

Diese Ausschreibung basiert auf der Sonderrichtline "Wirksam Werden - Soziale Innovationen gegen Kinder- und Jugendarmut".