Was wird gefördert?
Das Förderungsangebot Wirksam Werden – Soziale Innovationen gegen Kinder- und Jugendarmut richtet sich an gemeinnützige Organisationen und fördert den Einsatz von Innovationsmethoden für die Entwicklung und das Testen von innovativen und wirkungsvollen Lösungen, die im Rahmen der Ausschreibung auch prototypisch getestet werden.
Wichtig ist, dass Sie in einer frühen Phase Ihres Vorhabens sind, also das Problem zwar definieren können, aber noch keine Lösungen dafür entwickelt haben.
Eigene Forschungs- oder Innovationserfahrung muss nicht vorhanden sein – die Einbindung einer Innovationsexpertin/eines Innovationsexperten oder einer Wirkungsorientierungsexpertin/eines Wirkungsorientierungsexperten wird gefördert!
Konkret fördert Wirksam Werden
- Intensive Problemanalyse
- Ideenfindung und Ideenauswahl
- Einbindung relevanter Akteurinnen und Akteure
- Einbindung externer Expertinnen und Experten in Innovationsmethoden und Wirkungsorientierung
- Kosten für die Konzeption und Entwicklung von Lösungen
- Prototypische Testen der Lösungsansätze
![Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung.](/sites/default/files/allgemeine_downloads/basisprogramme/bilder/ImpactInnovation_Innovationsprozess.jpg)
Grafik: Die Abbildung zeigt die einzelnen Schritte zum Innovationsprozess - von der Problemidentifikation, über die Problemanalyse bis zu Entwicklung von Produkt und Services und der Vermarktung.
Wer wird gefördert?
Das Förderungsangebot steht gemeinnützigen Organisationen offen, wie zum Beispiel
- Vereine
- Startups
- Personen- oder Kapitalgesellschaften
unabhängig ob sie als Kleines oder Mittleres Unternehmen (KMU) bzw. Großunternehmen (GU) eingestuft werden können. Eine Einreichung in Gründung ist nicht möglich. Unternehmen als auch Vereine müssen bereits bei Antragstellung mit dem Verweis auf "Gemeinnützigkeit" gegründet sein.
Die Förderung ist eine DAWI-De-Minimis Förderung, die aktuell geltenden DAWI-De-Minimis Grenzen müssen eingehalten werden.
Einreichende Organisationen müssen einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, oder ihr Projekt muss eine solche wirtschaftliche Tätigkeit vorbereiten. Das bedeutet, dass die Dienstleistungen oder Maßnahmen auf einem bestimmten Markt angeboten werden – ganz unabhängig davon, ob das für ein Entgelt oder unentgeltlich geschieht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Bis zu € 300.000,- Gesamtkosten des Projektes sind möglich. Die Förderung beläuft sich auf 80 % der an erkennbaren Kosten (max. € 240.000,-).
Was sind die Einreichkriterien?
Der Einsatz von Innovationsmethoden und die Einbindung von Akteurinnen und Akteuren sind bei Wirksam Werden zentral. Alle Details finden Sie im Leitfaden zu Wirksam Werden.
Einreichen geht ganz leicht, laufend ohne Deadline und online im eCall.
Wie erfolgt die Einreichung?
Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall der FFG zu erfassen. Für den Nachweis der Gemeinnützigkeit muss der Gesellschaftervertrag bzw. die Vereinsstatuten hochgeladen werden.
Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Eine Einreichung in Gründung ist nicht möglich. Unternehmen als auch Vereine müssen bereits bei Antragstellung mit dem Verweis auf "Gemeinnützigkeit" gegründet sein.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.
Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch den Beirat Basisprogramme.