Collective Research 2024

Vorwettbewerbliche Branchenforschungsprojekte
Ausschreibung laufend geöffnet - Anträge können jederzeit eingereicht werden
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Collective Research bietet Unterstützungsmöglichkeiten für kooperative Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung stehen. In der Regel handelt es sich dabei um vorwettbewerbliche Forschungsprojekte, welche keine unmittelbar wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen (auch digitale) beinhalten. Die Förderquote beträgt 65 % (max. € 325.000,- Zuschuss), die maximalen Projektkosten betragen € 500.000,- bezogen auf ein Projektjahr (12 Monate). Einreichungen können laufend erfolgen. Das Angebot kennzeichnet sich durch Technologieoffenheit und Themenoffenheit.

Was wird gefördert?

Das Förderungsangebot Collective Research richtet sich an kooperative Forschungseinrichtungen und außeruniversitäre Forschungsinstitute, welche mit der Branche entsprechend vernetzt sind, sowie Interessenvertretungen mit Sitz in Österreich, die durch die Forschungsergebnisse für die Branche eine fundierte Know-how Basis für darauf aufbauende Vorhaben zur Produkt-, Verfahrens oder Dienstleistungs-entwicklung legen wollen. Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen.

Wer wird gefördert?

Branchenforschungsprojekte werden meist von Forschungsinstituten oder Interessenvertretungen beantragt und müssen entweder durch mehrere Firmen oder durch Finanzierungsbeiträge von Verbänden oder anderen Interessenvertretungen kofinanziert werden. Kooperative Forschungsprojekte, bei denen die Arbeiten von Universitäten und Fachhochschulen durchgeführt werden, müssen von einer Interessenvertretung eingereicht werden, und die Forschungsinstitute arbeiten im Subauftrag der Interessenvertretung.

Firmen beteiligen sich in der Regel durch finanzielle Beiträge. Ergänzend dazu eine Beteiligung in Form von sogenannten in kind-Leistungen möglich.

Aufgrund der hohen Förderung besteht bei kooperativen Forschungsprojekten die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in der Branche.

Einreichung (Konsortien)

In Collective Research sind Konsortien (Variante a, b oder Variante c) eingeladen, ihre Branchenprojekte einzubringen.

Die nachstehende Tabelle zeigt die Varianten der Einreichung auf. Die nachstehende Tabelle zeigt die Variante (a) Förderungswerbende sind Interessensvertretungen der Branche und die Variante (b) bzw. (c) Förderungswerbende treten als außeruniversitären Einrichtungen auf. In der zweiten Zeile kann man die Unterschiede bei der Zuständigkeit der Forschungsarbeiten ablesen. Bei allen Varianten sind Kooperationspartner möglich, bei der Variante jedoch (b) erforderlich.

Rolle Variante (a) Variante (b) Variante (c)
Förderungswerbende Interessensvertretung der Branche außeruniversitäre Einrichtung außeruniversitäre Einrichtung
Forschungsarbeiten Universitäre Forschungseinrichtung oder außeruniversitäres Forschungsinstitut Arbeiten werden primär von Förderungswerbenden durchgeführt. Subaufträge an universitäre Forschungseinrichtungen sind möglich Arbeiten werden primär von Förderungswerbenden durchgeführt. Subaufträge an universitäre Forschungseinrichtungen sind möglich
Kooperationspartner Kein weiterer Partner notwendig, Beteiligungen von Unternehmen aus der Branche sind aber möglich Mindestens drei Unternehmen aus der Branche Interessensvertretung der Branche, darüber hinaus können sich Unternehmen aus der Branche beteiligen

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote beträgt 65 %, die maximalen Projektkosten betragen € 500.000,- bezogen auf ein Projektjahr (12 Monate). Die üblichen, eingereichten Projektkosten liegen bei Collective Research-Projekten zwischen € 100.000,- und € 500.000,- pro Jahr. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 60 Monate. In-Kind Leistungen: Zusätzlich zu nachvollziehbaren und bewertbaren Sach- und Materialkosten sind nun auch Personalkosten als in kind-Leistungen (maximal 15 % der Gesamtprojektkosten) förderbar.

Was sind die Einreichkriterien?

Die Branchenforschungsprojekte können einerseits die Grundlage für zukünftige Normen und Richtlinien bilden oder andererseits technische Branchenprobleme lösen. Das Förderungsangebot Collective Research bietet eine Unterstützungsmöglichkeit für vor-wettbewerbliche Forschungsprojekte, deren Ergebnisse der Branche zur Verfügung stehen. Ziel von Collective Research ist es, vor-wettbewerbliche Forschungsprojekte zu unterstützen, welche keine unmittelbar wirtschaftlich verwertbaren Produkt-, Verfahrens- oder Dienstleistungsentwicklungen beinhalten, deren Ergebnisse aber die Basis für weitere Entwicklungen darstellen.

Die Einreichung ist durch die "laufende Ausschreibung" jederzeit im eCall möglich.

Wie erfolgt die Einreichung?

Die für die Ausschreibung relevanten Leitfäden stehen als Download zur Verfügung. Die durchgehende Online-Antragstellung (inhaltliche Projektbeschreibung und Kostenerfassung) ist direkt im eCall zu erfassen.

Die Registrierung im eCall bezieht sich auf die Organisation, welche das eingereichte Vorhaben umsetzt.
Existiert diese Organisation noch nicht, treffen Sie bei der Registrierung der Stammdaten bei "Meine Organisation ist" die Auswahl "Unternehmerisch tätig".
Unter "Die Organisation verfügt über folgende Identifikationsnummer" wählen Sie bitte die Option "Keine ID". Nun müssen Sie Ihre persönlichen Daten befüllen und als Identifikator ist am Ende der Formularseite Ihr Geburtsdatum zu hinterlegen.

Sobald die Gesellschaft im Firmenbuch eingetragen ist, können Sie uns über den Button "Änderung der Organisationsdaten bekanntgeben" die Daten Ihres eingetragenen Unternehmens bekannt geben.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Es wird in sieben Sitzungen pro Jahr über Förderungen entschieden.

Die Bewertung bzw. Evaluierung der Projekte erfolgt durch Expertinnen und Experten der FFG. Die abschließende Gesamtbewertung hinsichtlich aller Kriterien erfolgt durch einen Beirat Basisprogramme.

Kontakt

Mag. Claudia BUCHMAYER
T 0043577551519
Karin RUZAK
Karin RUZAK
T 0043577551507

Ausschreibungunterlagen

Antragsformular (online)

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Kostenerfassung sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial.

Ausschreibungsleitfaden

Leitfaden

Kostenleitfaden

Richtlinien

Archiv-Versionen

Archiv-Versionen finden Sie weiterhin unter Rechtsgrundlagen bzw. unter Ausschreibungsdokumente der Basisprogramme.