Joint Call: Climate & Cultural Heritage (CCH) 2023

Joint Call der JPIs Cultural Heritage and Global Change (JPI CH) und Connecting Climate Knowledge for Europe (JPI Climate) und des Belmont Forum
Ausschreibung offen von 26.04.2023 12:00 bis 12.09.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Ziel dieser Ausschreibung ist es, transdisziplinäre und konvergente Forschungsansätze zum Thema kulturelles Erbe und Klimawandel zu unterstützen. Die Regionen-übergreifende Zusammenarbeit der Forschungsgemeinschaft soll gefördert und ein Beitrag zu Wissensfortschritten und politischen Veränderungen auf globaler Ebene geleistet werden.

Was wird gefördert?

Die Ausschreibung adressiert drei komplementäre Themen:

  1. The Impact of Climate Change on Cultural Heritage (Thema 1)
  2. Cultural Heritage as a Resource for Climate Mitigation and Adaptation (Thema 2)
  3. Sustainable Solutions for Heritage (Thema 3)

Die Details zu den Themen der Ausschreibung, den teilnehmenden Ländern sowie den Regelungen für die transnationalen Konsortien und weitere Anforderungen finden Sie im transnationalen Call-Text.

 

Förderinstrument für österreichische Projektbeteiligte

Österreich fördert im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich Projekte der orientierten Grundlagenforschung:

Die Definition zur orientierten Grundlagenforschung finden Sie im Instrumentenleitfaden, Kapitel 6 „Anhang“.

Im Zuge der Antragsstellung müssen österreichische Projektbeteiligte im „Proposal – National Annex“ klar darstellen, weshalb ihr geplanter Projektinhalt den Kriterien der orientierten Grundlagenforschung entspricht. 
 

Was sind die Einreichkriterien?

  • Das transnationale Projektkonsortium muss aus mindestens 3 förderfähigen Partnern aus mindestens 3 verschiedenen, am Call beteiligten Ländern zusammengesetzt sein. Zusätzlich muss zumindest ein „societal partner“ (z. B. policy-makers, citizens, industry, civil society organizations) im transnationalen Konsortium vertreten sein.
  • Transdisziplinäre Forschung: Im transnationalen Projektkonsortium müssen Forschende aus mehr als einem der folgenden Forschungsfelder zusammenarbeiten: Sozialwissenschaften, Geisteswissenschaften, Naturwissenschaften (physical and biological sciences), Technologie, einschließlich aller darin enthaltenen Unterdisziplinen.
  • Die transdisziplinären Projekte sollten partizipative, co-design, co-development und co-implementation Ansätze nutzen.
  • Im transnationalen Projektkonsortium darf nur ein Principal Investigator pro Land vertreten sein. Das bedeutet für die nationale Einreichung im eCall: Pro Antrag kann eine österreichische Organisation um Förderung ansuchen. Weitere österreichische Partner können sich ohne Förderung beteiligen, z. B. als "Societal Partner". Details zu den Rollen im transnationalen Konsortium finden Sie im transnationalen Call-Text.
  • Eine Forscherin/ein Forscher kann in maximal zwei transnationalen Projektanträgen als Principal Investigator mitwirken und nur in einem als Lead Principal Investigator.
  • Die Projektdauer beträgt maximal 3 Jahre.

Weitere wichtige Regelungen zur Zusammensetzung des transnationalen Konsortiums und Details zu den Einreichkriterien finden Sie im transnationalen Call-Text.

 

Für die Antragstellung/Förderung österreichischer Projektbeteiligter gelten neben den transnationalen Call-Bedingungen:

  • die österreichischen Regelungen, zusammengefasst im Institution-Specific National Annex for Austria (barrierefreie Version)
  • der Instrumentenleitfaden "Projekte der orientierten Grundlagenforschung  Transnationale Ausschreibungen 1.6"
  • der Kostenleitfaden 2.2

Alle österreichischen Antragstellenden müssen den Vorgaben der Call Dokumente folgen. 
 

Wer wird von Österreich gefördert?

Förderbar sind Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtungen) im Rahmen ihrer nicht-wirtschaftlichen Tätigkeit:

  • Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen)
  • Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Zusätzlich zu den Regelungen im Instrumentenleitfaden gilt für diese Ausschreibung: Förderbar sind nur juristische Personen mit Sitz in Österreich. 
 

Wie hoch ist die Förderung pro Projekt und das Ausschreibungsvolumen in Österreich?

  • Max. Förderhöhe pro Projekt 265.000 Euro (für alle österreichischen Projektbeteiligten eines Projektes)

Insgesamt stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung für diese Ausschreibung 800.000 Euro zur Verfügung.

 

Welche Kostenkategorien sind förderbar?

  • Personalkosten
  • Kosten für Anlagennutzung
  • Sach- und Materialkosten
  • Drittkosten
  • Reisekosten
  • Gemeinkosten werden pauschal mit 25% auf die abgerechneten Personalkosten, Kosten für Anlagennutzung, Sach- und Materialkosten sowie Reisekosten aufgeschlagen.

Die Basis zur Kostenanerkennung für österreichische Projektpartner bildet der Leitfaden "Kostenanerkennung in FFG-Projekten" (Kostenleitfaden Version 2.2).

Abweichend von den Regelungen im Kostenleitfaden Version 2.2 gilt für diese Ausschreibung:

  • Für Personalkosten, die überwiegend aus Bundesmitteln gefördert werden, sind Kosten nur bis zu jener Höhe anerkennbar, die entweder dem Gehaltsschema des Bundes entsprechen oder auf entsprechenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen bzw. in darauf basierenden branchenüblichen Betriebsvereinbarungen festgelegten Bestimmungen beruhen.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen für Lieferungen und Leistungen sind unbeschadet der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes 2018 (BVergG 2018), BGBl. I Nr. 65/2018, zu Vergleichszwecken ab einem Auftragswert von 20.000 Euro nachweislich mehrere Angebote einzuholen. 
     

Wie reiche ich ein?  Nationale Einreichung

Wir empfehlen österreichischen Interessentinnen und Interessenten, vor Antragstellung jedenfalls die Ansprechpartnerin in der FFG zu kontaktieren!

Österreichische Antragstellende müssen zusätzlich zur transnationalen Einreichung über das „Submission Portalauch national im eCall der FFG einreichen.

 

Der nationale Antrag besteht aus:

  • den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten der österreichischen Projektbeteiligten
  • dem Online-Kostenplan für die österreichischen Projektbeteiligten im eCall
  • dem eingereichten (vollständigen) transnationalen Antrag inkl. Kostenplan (pdf)
  • der Beschreibung der österreichischen Projektaktivitäten (Proposal – National Annex, pdf)
  • und etwaigen weiteren Anhängen.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben im eCall der FFG mit jenen des transnationalen Antrags übereinstimmen müssen (z. B. Arbeitspakete, Kostenpläne bzw. -kategorien und -summen).

Im eCall sind österreichische Antragstellende anzulegen; nicht-österreichische Antragstellende des transnationalen Konsortiums sind nicht anzulegen.

Die Evaluierung der eingereichten transnationalen Projektanträge erfolgt nach positiv abgeschlossener Formalprüfung durch ein internationales Panel of Experts. Die nationalen Anträge im eCall werden nicht gesondert evaluiert, aber es wird eine Formalprüfung durch die FFG durchgeführt. 
 

Wer entscheidet über eine Förderung?

Die Förderungsentscheidung für die österreichischen Projektbeteiligungen in den transnationalen F&E-Vorhaben trifft die/der Bundesminister/in für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums. 
 

Welche Rechtsgrundlagen gelten für österreichische Projektpartner?

Als Rechtsgrundlage der Ausschreibung kommt die Sonderrichtlinie MissionERA des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (GZ.: BMBWF-2022-0.170.869) mit Geltung ab 1.3.2022 zur Anwendung. 
Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 
 

Wie sind die Einreichfristen?

Einreichfrist transnational

Ende der transnationalen Einreichfrist: 8. September 2023, 20:00 Uhr UTC

Einreichfrist national

Ende der nationalen Einreichfrist: 12. September 2023, 12:00 Uhr CEST via eCall der FFG (4 Tage nach Ende der transnationalen Einreichfrist). 
 

Checkliste für die nationale Formalprüfung

Bei der nationalen Formalprüfung wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit nach den nationalen Regelungen geprüft.

Bitte beachten Sie: Sind die Formalvoraussetzungen nicht erfüllt und handelt es sich um nicht-behebbare Mängel, wird das Förderungsansuchen bei der Formalprüfung aufgrund der erforderlichen Gleichbehandlung aller Förderungsansuchen ausnahmslos aus dem weiteren Verfahren ausgeschieden und formal abgelehnt. 
Darüber hinaus gelten alle Formalkriterien der transnationalen Ausschreibung, wie z. B. die Mindestanforderungen an das transnationale Konsortium.

Tabelle: Formalprüfungscheckliste
Kriterium Prüfinhalt Mangel behebbar Konsequenz
Der/die Förderungswerbende ist berechtigt, einen Antrag einzureichen. Anforderungen lt. Ausschreibung Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Bei AT-Konsortien: Die AT-Projektbeteiligten sind teilnahmeberechtigt. Anforderungen lt. Ausschreibung Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Vollständigkeit des Antrags Ausreichend befüllte Projektbeschreibung: 
Inhaltlicher nationaler Antrag (Proposal-National Annex; Upload als .pdf-Dokument) 
Die Vorlage der Projektbeschreibung ist vollständig auszufüllen, eine Abänderung oder Ergänzung von Kapiteln wie auch einzelner Überschriften ist nicht zulässig!
Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Verpflichtende Anhänge zur Vollständigkeit des Antrags lt. Ausschreibung Vollständiger transnationaler Antrag inkl. Kostenplan, pdf (Joint Transnational Proposal) Ja Korrektur per eCall im Zuge der Mängelbehebung
Laufzeit max. 36 Monate Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Sprache Deutsch oder Englisch (gilt für den nationalen Antrag) Nein Ablehnung aus formalen Gründen
Höhe der Förderung Gesamtförderungshöhe der österreichischen Projektbeteiligten (max. 265.000 Euro/Projekt) ist nicht überschritten Nein Ablehnung aus formalen Gründen

Bitte achten Sie darauf, dass Angaben zu Projektbeteiligten, Kosten, beantragter Förderung, Laufzeit, etc. im transnationalen Antrag mit jenen im nationalen Antrag (Proposal - National Annex) sowie im eCall übereinstimmen!

Kontakt

DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
DI Susanne MEISSNER-DRAGOSITS
T 0043577554406

M 004366488641809

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