Energy Transition 2050 – 5. Ausschreibung

Transitionsprozesse und Soziale Innovationen
Ausschreibung offen von 07.11.2022 12:00 bis 22.02.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Klima- und Energiefonds
Der Förderschwerpunkt Energy Transition 2050 befasst sich mit dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen und nachhaltigen Zukunft. Im Vordergrund stehen Transitionsprozesse und Soziale Innovationen, um die Energiewende zu beschleunigen und den Klimawandel auf ein beherrschbares Ausmaß zu begrenzen. In der 5. Ausschreibung des Programms werden vier F&E-Dienstleistungen ausgeschrieben.

Was wird gefördert?

Gefördert wird jeweils eine F&E DL zu folgenden Schwerpunkten:

  • Entwicklung eines Handlungsleitfadens für Kommunen: Fördernde Begleit- und Unterstützungsprozesse (v. a. Bürger:innenbeteiligung, Konfliktmanagement & Co-Kreation) zur klimaresilienten Umgestaltung öffentlicher Flächen
  • Pilottest: Begrünung als integraler Bestandteil der örtlichen Raumplanung in Österreich
  • Berücksichtigung vulnerabler Gruppen bei Notfallplänen zu klimawandelbezogenen Stress- und Störereignissen
  • Leitfaden für nachhaltige Rechenzentren

Lösungen und Handlungsempfehlungen sind entlang der vordefinierter Fragestellungen pro Schwerpunkt zu erarbeiten (weitere Details entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden).

Wer wird gefördert?

Angesprochen werden speziell Forscher:innen im Bereich Transformation, Transition und Soziale Innovationen | Praxisexpert:innen im Bereich Transformation, Transition und Soziale Innovationen | Unternehmen mit wirtschaftlich-sozialen Lösungen für die Energietransition | Akteure aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderhöhe richtet sich nach dem eingereichten Schwerpunkt, insgesamt stehen max. 432.000 € (brutto) zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Details zu den Einreichkriterien sowie die notwendigen Unterlagen und Teilnahmebedingungen entnehmen Sie dem Instrumentenleitfaden für F&E-Dienstleistungen sowie dem Ausschreibungsleitfaden (siehe Downloadcenter).

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG. Die Einreichung umfasst die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Darstellung der Kosten sowie eine Bietendenerklärung.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Mit einer Förderentscheidung ist voraussichtlich ab Juli des Jahres 2023 zu rechnen

 

Ergänzende Auskünfte

Anfragen sind ausschließlich schriftlich an energy-transition-2050@ffg.at in deutscher Sprache bis 27.01.2023, 12:00 Uhr zu stellen (siehe Ausschreibungs- und Instrumentenleitfaden). Die Anfragen dürfen sich auf alle Ausschreibungsteile beziehen und können aufklärenden oder abändernden Charakter haben.

Alle Anfragen werden gesammelt, anonymisiert beantwortet und auf dieser Homepage als Download zur Verfügung gestellt.

Dokument: Energy Transition 2050 5 AS Anfragebeantwortung

Kontakt

Mag. Dr. Anita HIPFINGER
Mag. Dr. Anita HIPFINGER
T 0043577555025
DI Karin HOLLAUS
DI Karin HOLLAUS
T 0043577555046

M 004366488641817

DOWNLOADCENTER

Ausschreibungsleitfaden 

Strategiepapier Energy Transition

Finanzierungsansuchen

  • Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Instrumentenleitfaden F&E DL

Muster Vertrag F&E DL