Ministerin Udolf-Strobl: Wir stärken mit Innovationsnetzwerken den heimischen Standort

Ausschreibung der COIN-"Netzwerke" startet – BMDW stellt 3,5 Mio. Euro zur Verfügung – FFG wickelt Programm zur Steigerung des Innovations-Outputs von Unternehmen ab

"Zusammenarbeit und gegenseitiger Wissensaustausch sind eine wichtige Basis für Innovation. Wir vernetzen Wissenschaft und Wirtschaft, um einen standortrelevanten Vorsprung im globalen Wettbewerb zu erzielen. Durch regelmäßige Anpassungen bleibt das COIN-Programm treffsicher und am Puls der Zeit", so Bundesministerin Elisabeth Udolf-Strobl zum Start der zwölften Ausschreibung der COIN-"Netzwerke". Für diese Programmlinie in COIN (Cooperation and Innovation) stellt das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) 3,5 Millionen Euro zur Verfügung, Anträge können bei der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG bis 27. März 2020 eingereicht werden.
 

"Die Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft ist zentral und wir unterstützen das Knüpfen neuer Netzwerke mit dieser Programmlinie", so die beiden FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. Bereits die vorangegangene Ausschreibung hatte das große Interesse gezeigt, nur ein Viertel der beantragten Projekte konnte im Zuge der elften Runde bewilligt werden. Seit Programmstart im Jahr 2008 wurden 187 Netzwerkprojekte mit insgesamt 71 Millionen Euro gefördert, über 1.000 Unternehmen und Organisationen sind bisher beteiligt.
 

In COIN-"Netzwerken" arbeiten mindestens vier Unternehmen (davon mindestens drei KMU) zusammen. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungsinstitute können ihr Know-How einbringen und bei Bedarf auch das Netzwerkmanagement übernehmen. Darüber hinaus ist – auch im Sinne von Open Innovation – die Integration von weiteren Know-How Trägern wie z.B. Clustermanagements, Vereinen, Interessensgemeinschaften oder NGOs möglich. Die maximale Förderhöhe liegt bei 500.000 Euro pro Projekt. Die Projektlaufzeit beträgt bis zu zwei Jahre und kann mit entsprechender Begründung auf drei Jahre ausgedehnt werden. Bis zu 60 Prozent der Kosten werden durch die Förderung abgedeckt.

 

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