Energiekostenpauschale bringt Entlastung für Kleinunternehmen
Heute startet die Antragsphase für die Energiekostenpauschale. Die Einreichung ist ab sofort online möglich.
Die Energiekostenpauschale der Bundesregierung hilft Kleinst- und Kleinunternehmen dabei, die hohen Energiekosten zu bewältigen. Die Pauschalförderung wird automatisiert berechnet und kann bis zu 2.475 Euro betragen. Gefördert werden Kleinst- und Kleinunternehmen mit einem Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro und einem Höchstjahresumsatz von 400.000 Euro.
Die Energiekostenpauschale wird über die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG abgewickelt. Anträge können online von 8. August bis 30. November 2023 über www.energiekostenpauschale.at gestellt werden.
Die Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen kann rückwirkend für das Jahr 2022 beantragt werden. Es sind keine Dokumente, Belege, Energieintensitätsnachweise oder Steuerunterlagen notwendig. Die jeweilige Förderhöhe wird auf Grundlage eines Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur und der Statistik Austria nach Branchenzugehörigkeit und Umsatz berechnet. Antragsteller:innen erhalten sofort bei der Antragstellung eine Information über die berechnete Förderung, die innerhalb weniger Tage ausbezahlt wird. Benötigt werden für die Antragstellung eine Handysignatur und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).
Mehr Details zum Ablauf auf www.energiekostenpauschale.at
Rückfragehinweis:
FFG - Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft,
Mag. Christoph Mandl, Leiter Unternehmenskommunikation
Tel.: +43 5 7755-6010
Mail: christoph.mandl@ffg.at