Praktika: FAQ für Unternehmen

Inhaltsverzeichnis

1. Wie funktioniert die Einreichung?
2. Wie finde ich eine Praktikantin oder einen Praktikanten?
3. Was ist die bedingte Förderungszusage?
4. Wie funktioniert die Abrechnung bzw. Berichtslegung?
5. Welche Belege sind bei einer Stichprobenprüfung hochzuladen?
6. Wann wird die Förderung ausbezahlt?
7. Wie viele Praktika darf ich anbieten?
8. Kann das Praktikum auch länger als vier Wochen dauern?
9. Kann ich wieder die gleiche Person beschäftigen wie im Vorjahr?
10. Was muss ich bei der Beschäftigung von Jugendlichen beachten?
11. Warum gibt es eine Quote und wie funktioniert sie?
12. Wie finde ich Schüler:innen aus nicht-technischen Schulen?
13. Zusätzlich zu beachten - Geringfügigkeitsgrenze
14. Ist die Förderung für Praktika eine De-minimis-Beihilfe?
15. Welche Praktika werden nicht gefördert?
16. Keine passende Antwort gefunden?


 

 

1. Wie funktioniert die Einreichung?

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Alle Eingaben erfolgen im eCall. Es sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich. Der Antrag besteht aus den im eCall eingegebenen Stamm- und Projektdaten sowie der Praktikumsbeschreibung.

NEU: Für jedes Praktikum muss ein eigener Antrag im eCall eingereicht werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Einreichung:

  • Einreichung ohne Praktikant:in: Daten der Praktikantin bzw. des Praktikanten sind noch nicht bekannt. Das Praktikum wird auf der Börse unter http://www.praktikaboerse.com veröffentlicht. Nachdem die Daten der Praktikantin bzw. des Praktikanten bekannt sind, muss der Antrag vervollständigt und erneut abgeschickt werden.
  • Einreichung: Daten der Praktikantin bzw. des Praktikanten sind bekannt und wurden im eCall eingetragen.

Achtung: Beim Anlegen eines Praktikumsplatzes im eCall ohne Einreichung werden noch keine Förderungsmittel reserviert.

 

2. Wie finde ich eine Praktikantin oder einen Praktikanten?

Wenn Sie noch auf der Suche nach einer Praktikantin oder einem Praktikanten sind, unterstützen wir Sie mit der Praktikabörse. Wir veröffentlichen Ihre Praktikumsbeschreibung aus dem eCall unkompliziert und automatisch auf der Praktikabörse. Sie erhalten dann Bewerbungen von interessierten Schüler:innen aus ganz Österreich. Sobald Sie sich für jemanden entschieden haben, tragen Sie dessen Daten im eCall ein und reichen den Antrag erneut ein.

3. Was ist die bedingte Förderungszusage?

Nach positiver Evaluierung schickt die FFG eine bedingte Förderungszusage an die Förderungswerbenden. Durch die Erfüllung der Bedingungen der Förderungszusage kommt ein Vertragsverhältnis zu Stande.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Erfüllung der Kriterien gemäß dem Ausschreibungsleitfaden.
  • Einreichung des Endberichts nach Projektabschluss.

4. Wie funktioniert die Abrechnung bzw. Berichtslegung?

Nach Projektende muss im eCall ein Endbericht gelegt werden. Dafür sind die vorgesehenen Felder vollständig auszufüllen und gegebenenfalls Daten zu korrigieren. Im Falle einer Stichprobenprüfung sind zusätzlich noch Belege als PDF hochzuladen.

Der Endbericht ist unabhängig vom freiwilligen Praktikumsreport oder Video der Praktikantin bzw. des Praktikanten verpflichtend einzureichen.

5. Welche Belege sind bei einer Stichprobenprüfung hochzuladen?

  • Die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers beim Sozialversicherungsträger.
  • Die Gehaltsabrechnung des letzten Praktikumsmonats oder das Jahreslohnkonto. 
  • Der „L16-Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis“ ist als Beleg nicht zulässig. 

6. Wann wird die Förderung ausbezahlt?

Die Förderung wird nach Prüfung des Endberichts ausbezahlt, also nach Abschluss des Praktikums. Die FFG hat während der gesamten Laufzeit des Projekts und insbesondere im Zuge der Endberichtsprüfung die Möglichkeit, die Angaben auf ihre Rechtmäßigkeit und Richtigkeit zu prüfen.

7. Wie viele Praktika darf ich anbieten?

Grundsätzlich gilt: so viele Sie möchten – die Zahl der Praktika pro Unternehmen ist unbegrenzt. Natürlich müssen die Förderungskriterien – z. B. die Quotenregelung und erforderlichen Betreuungsstunden – für alle Praktika erfüllt sein.

8. Kann das Praktikum auch länger als vier Wochen dauern?

Ja, es ist möglich Praktika anzubieten, die über 26 Kalendertage hinausgehen. Die Förderung erhöht sich dadurch allerdings nicht. Es können im gleichen Jahr auch nicht zwei Praktika eines Schülers bzw. einer Schülerin im gleichen Unternehmen gefördert werden. Schüler:innen können allerdings in einem Sommer mehrere Praktika bei unterschiedlichen Organisationen absolvieren.

9. Kann ich wieder die gleiche Person beschäftigen wie im Vorjahr?

Ja. Gerne können Sie Schüler:innen, mit denen Sie zufrieden waren, mehrere Jahre hintereinander als Praktikantin bzw. Praktikant anstellen.

10. Was muss ich bei der Beschäftigung von Jugendlichen beachten?

Bei einem Praktikum müssen einerseits die Förderungskriterien (Anmeldung bei der Sozialversicherung, keine Werkverträge, usw.) beachtet werden. Darüber hinaus ist natürlich auch das Arbeitsrecht einzuhalten - für Jugendliche gelten hier Spezielle Schutzbestimmungen.

Datenschutz:

Die FFG und das BMK bieten verschiedene Maßnahmen an, um Jugendliche für FTI zu begeistern. Aus diesem Grund werden auch die Kontaktdaten aller Praktikantinnen und Praktikanten, inklusive E-Mail-Adresse, erhoben. Praktikantinnen und Praktikanten bzw. deren Erziehungsberechtigte müssen daher von dem Arbeitgebenden aktiv informiert werden und dieser bzw. diesem ihr Einverständnis geben,

  • dass ihre Daten an die FFG weitergeleitet und dort elektronisch gespeichert werden;
  • dass sie aufgrund der Teilnahme an einem geförderten Praktikum E-Mails und postalische Zusendungen der FFG erhalten.

Die FFG stellt im Downloadcenter der Ausschreibungsseite ein Formular für diese Zustimmungserklärung zur Verfügung.

11. Warum gibt es eine Quote und wie funktioniert sie?

Ziel der Ausschreibung ist es, möglichst viele Jugendliche (insbesondere junge Frauen) für die Forschung zu begeistern. Schüler:innen, die keine technische Schule besuchen, haben im Alltag weniger Anknüpfungspunkte zu Naturwissenschaft und Technik und daher eine spätere Ausbildung in diesem Bereich möglicherweise noch nicht in Betracht gezogen. Mit einem Praktikum sollen auch sie die Möglichkeit haben, Berufe in Forschung und Entwicklung kennen zu lernen und Talente in diesem Bereich zu entdecken.

Aus diesem Grund sind pro einreichender Organisation mindestens 50 Prozent der Praktikumsplätze an Schülerinnen und Schüler nicht-technischer Schulen zu vergeben. Wird nur ein Praktikum vergeben, muss dieser Platz ebenfalls an eine Schülerin oder einen Schüler aus einer nicht-technischen Schule gehen.

Als nicht-technische Schule gelten:

  • Allgemeinbildende höhere Schule (z.B. BG, BRG, BORG etc.)
  • Berufsbildende höhere Schule (z.B. HAK, HBLA, HLFS etc.) außer HTL
  • Berufsbildende mittlere Schule (z.B. HAS, Fachschule für Sozialberufe etc.) außer technische Fachschule
  • andere österreichische Schule (z.B. Waldorfschule, internationale Schule in Österreich)

12. Wie finde ich Schüler:innen aus nicht-technischen Schulen?

  • Schüler:innen nicht-technischer Schulen nutzen für ihre Suche nach einem Praktikumsplatz besonders häufig die Praktikabörse. Daher empfehlen wir, Ihre Praktika dort auszuschreiben. Sie können auch im Inserat erwähnen, dass speziell Schüler:innen aus AHS, HAK, usw. gesucht werden.
  • Erwähnen Sie in Ihrem Inserat, ob und welche Vorkenntnisse für das Praktikum erforderlich sind und weisen Sie auch darauf hin, wenn keine speziellen Vorkenntnisse nötig sind.
  • Knüpfen Sie Kontakte zu nicht-technischen Schulen und deren Lehrkräften. Kommunizieren Sie, dass Sie hochwertige Praktikumsplätze anbieten und speziell auf der Suche nach Schülerinnen bzw. Schülern aus AHS und nicht-technischen BHS/BMS sind.

13. Zusätzlich zu beachten – Geringfügigkeitsgrenze 

Ein Teil eines Praktikums-Dienstverhältnisses kann unter der Geringfügigkeitsgrenze liegen. Beispiel: Wenn ein Praktikum vom 30. Juli bis zum 24. August dauert, ist das Dienstverhältnis im Juli geringfügig.

Wir empfehlen, für Praktikantinnen bzw. Praktikanten eine Vollversicherung anzustreben. Mögliche Vorgehensweisen:

  • das Dienstverhältnis innerhalb eines Kalendermonats legen
  • das Dienstverhältnis auf einen vollen Monat verlängern (z.B. von 30. Juli bis 29. August)

Alternativ kann die Kostenersparnis, die sich aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung ergibt, an die Praktikantinnen bzw. Praktikanten weitergegeben werden, damit diese die Überzahlung für eine freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung nutzen.

14. Ist die Förderung für Praktika eine De-minimis-Beihilfe?

Nein.

15. Welche Praktika werden nicht gefördert?

In dieser Ausschreibung werden besonders Projekte in den Schwerpunkten Energiewende sowie Kreislaufwirtschaft gefördert. Praktika in anderen naturwissenschaftlich-technischen Themen können ebenfalls eingereicht werden.

Damit ein Praktikum den inhaltlichen Kriterien entspricht, muss es zu überwiegenden Teilen aus förderbaren Tätigkeiten bestehen.

Folgende Tätigkeiten sind nicht förderbar:

  • Lager/Archiv sortieren und Inventur durchführen
  • Telefondienst
  • Schaltkasten in der Produktionshalle neu verdrahten
  • Computer in der Forschungsabteilung neu aufsetzen
  • Datenbanken befüllen
  • Literaturrecherche ohne Weiterbearbeitung oder Anwendung
  • Revision und Wartung von Maschinen
  • Softwareumstellungen in Bibliothek
  • Sortieren und Ausgeben von Arbeitskleidung
  • Fließband- bzw. Produktionsstraßenarbeit
  • Wartungs-, Reinigungs-, Lager- und Abfüllarbeiten
  • etc.

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