Finanzierungsentscheidung
Was wird finanziert?
Mit der Initiative “Pionierstadt – Partnerschaft für Klimaneutrale Städte 2030“ verpflichten sich österreichische Städte und das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) im Rahmen eines Kooperationsvertrages gemeinsam einen innovativen Weg in Richtung Klimaneutralität zu gehen.
Die Pionierstädte bauen Kapazitäten auf, transformieren ihre Verwaltungsprozesse und –strukturen, setzen diese Neuausrichtung auf Klimaneutralität in einem beispielhaften Quartier um und stellen mit ihren entwickelten Lösungsbausteinen eine innovative Lernumgebung in einem oder mehreren beispielhaften Quartieren dar.
Ambition der Pionierstädte bis 2030
Die Pionierstädte müssen die Ambition haben das Erreichen der Klimaneutralität bis 2030 in den Bereichen Energiewende und Mobilitätswende zu beschleunigen, erstmalig zu demonstrieren und gleichzeitig als Lernumgebung für Städte, Kommunen, Bundesländer und den Bund zu fungieren und einen intensiven Austausch zu pflegen.
- Governance Klimaneutralität in der städtischen Governance, in allen relevanten Entscheidungen, Strategien, Prozessen, Maßnahmen und Strukturen verankern und den Hebel von Innovationen nutzen.
- Umsetzung Klimaneutralität auf Quartiersebene sowie auf übergeordneter Ebene umsetzen, um sicherzustellen und zu belegen, dass die Entscheidungen, Strategien, Prozesse und Maßnahmen wirken.
- Lernumgebung Klimaneutralität in der Stadt als nationale und internationale Lernumgebung für Städte, Kommunen, Bundesländer und dem Bund.
Wer wird finanziert?
Die vorliegende Ausschreibung richtet sich an österreichische Städte mit mindestens 50.000 Einwohner:innen (Stichtag 1.1.2022) und wendet als Instrument für die Vergabe die öffentlich-öffentliche Kooperation an.
Wie hoch ist die Finanzierung?
Die Finanzierung pro Pionierstadt beträgt maximal € 2 Mio. Es handelt sich dabei um eine Transferleistung. Die angefallenen Kosten werden zu 100% finanziert (kostendeckend, ohne Gewinnaufschlag).
Das gesamte Budget für diese Ausschreibung beträgt rund € 12 Mio.
Wie lange dauert die Kooperation an?
Für die Pionierstadt-Kooperationsverträge ist eine Laufzeit von 5 Jahren vorgesehen. Eine kostenneutrale Verlängerung um maximal 2 Jahre ist bei Verzögerungen ohne Verschulden der Pionierstadt möglich.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Die Projekteinreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Die Einreichung beinhaltet folgende online Elemente, die im eCall unter folgenden Menüpunkten zu erfassen sind:
- Inhaltliche Beschreibung umfasst die Darstellung der Ausgangslage der Stadt, den Beitrag zur gemeinsamen Zielsetzung und den Mehrwert der Kooperation, die Relevanz für die Schwerpunkte Energie- und Mobilitätswende, die Beschreibung der Ambitionen (städtische Governance, Pilotumsetzung in einem Quartier, Lernumgebungen), die Beschreibung der Eigenleistung, Leistungen auf dem offenen Markt (max. 20%) und das Wirkungs- und Fortschrittsmonitoring inkl. Indikatoren
- Arbeitsplan beinhaltet die Darstellung der Arbeitspakete und Elemente des Projektmanagements wie Zeit-Managementplan (GANTT-Diagramm), Aufgaben, Meilensteine, Ergebnisse.
- Konsortium beschreibt die Qualifikation der Beteiligten, das Commitment aus Politik und Verwaltung und die Zusammensetzung im Sinne von Gender Mainstreaming
- Kosten und Finanzierung beschreibt die Kostenkategorien. Die Summen je Arbeitspaket werden automatisch im online Arbeitsplan angezeigt.
Verpflichtende Anhänge
- Strukturplan
- Ressourcenplan
- Beschreibung der Umsetzung auf Quartiersebene anhand des Innovationsgrades, der Skalierbarkeit, Replizierbarkeit und Übertragbarkeit auf andere Städte und des Mehrwerts sowie der Hebelwirkung durch die Umsetzung
eCall Tutorial
eCall FAQs
Wann gibt es eine Entscheidung?
Ab Dezember 2022 werden die Pionierstädte von der FFG über die Entscheidung informiert.