Der Patent.Scheck wird nur für die Anmeldung von nationalen bzw. PCT-Patenten ausgestellt.
Der Patent.Scheck muss vor der Patentanmeldung beantragt werden.
Innerhalb von 12 Monaten wird nur ein Patent.Scheck vergeben.
Rechnen Sie die Patentanmeldekosten im bereits laufenden FFG-Projekt ab.
Der Patent.Scheck wird nur an bestehende oder in Vorbereitung befindliche Unternehmen ausgegeben.
Der Patent.Scheck wird nur an Unternehmen vergeben, die auch selbst die Entwicklung durchführen.
Auf Basis Ihrer Eingaben sind Sie ein Großunternehmen und daher nicht berechtigt einen Patent.Scheck zu beziehen.
Ihr Unternehmen kann auf Grund Ihrer Angaben nicht eindeutig als Klein- bzw. Mittelunternehmen (KMU) eingestuft werden. Nur KMUs erhalten einen Patentscheck. Wollen Sie Ihren KMU-Status vorab klären, so kontaktieren Sie bitte die FFG.
Auf Basis Ihrer Eingaben erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Patent.Scheck.
Hier geht es zur Antragstellung.