Was wird gefördert?
Im Rahmen der Ausschreibung sind nachfolgende F&E-Infrastruktur-Investitionen und damit verbundene F&E-Leistungen zur Förderung angedacht:
- zum effizienten Einsatz sowie zur Verteilung und Speicherung von Energie/Wasserstoff,
- zur Erzeugung und zum effizienten Einsatz erneuerbarer Energieträger, insbesondere zur H2-Erzeugung in ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie damit verbundene betriebliche Mobilitäts- oder Verkehrsmaßnahmen,
- Sektorkopplungssysteme einschließlich der damit verbundenen Infrastrukturanlagen
- Umstellung der Produktion auf den effizienten Einsatz von biogenen Rohstoffen und
- F&E-Infrastruktur zur sonstigen Vermeidung oder Verringerung von THG-Emissionen.
Zu diesen Schwerpunkten kann die Anschaffung betrieblicher F&E-Infrastruktur gemeinsam mit einem kooperativen Forschungsprojekt bzw. nur eine betriebliche F&E-Infrastruktur eingereicht werden.
Wer wird gefördert?
F&E-Infrastrukturprojekte: Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen aus der oberösterreichischen TJTP („Territorial Just Transition Plan“) -Region, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören.
Kooperative F&E-Projekte: Förderbar sind Unternehmen mit Sitz in der oberösterreichischen TJTP-Region und österreichische Einrichtung für Forschung und Entwicklung
Wie hoch ist die Förderung?
Für die H2 for Transition Ausschreibung 2024 des Landes Oberösterreich stehen ca. 4 Millionen EUR zur Verfügung.
Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 700.000,- bis maximal 1.500.000,- EURO möglich. Die Förderquote ist abhängig von der Projektart, vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie und beträgt maximal 60 %.
Nähere Informationen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.
Was sind die Einreichkriterien?
Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 700.000,- bis maximal 1.500.000,- Euro. Projektstandort ist die TJTP-Region Oberösterreich (Stadt Wels, Bezirke Wels-Land, Gmunden, Vöcklabruck und Kirchdorf).
Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Ausschreibungsleitfaden erfüllen und das antragstellende Unternehmen muss Antragsteller der F&E-Infrastruktur sein.
Details dazu entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Der Vollantrag muss im ATES bis zum 22.05.2024, 12:00:00h (MEZ) eingereicht werden.
Details zu den notwendigen Unterlagen und Vorgaben entnehmen Sie bitte dem Ausschreibungsleitfaden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Eine Förderentscheidung ist bis Juli 2024 zu erwarten.