Die Gesamtabwicklung der Landesförderung übernimmt die FFG, sodass Unternehmen keinen gesonderten Förderungsantrag für die Landesförderungsmittel stellen müssen. Bei einer positiven Förderentscheidung wird für die Bundesförderungsmittel und für die Landesfördermittel ein Förderungsvertrag erstellt. Die Projektprüfung und Auszahlung aller Förderungsmittel erfolgt durch die FFG.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Projektstandort in Oberösterreich
- Kooperationen von oberösterreichischen Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
- Einzelforscher:innen
Was wird gefördert?
Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte. Voraussetzung für eine zusätzliche Landesförderung ist, dass die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Oberösterreich erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle, dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen des Unternehmenspartners aus Oberösterreich, die direkt, zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.
Welche Finanzierungsinstrumente gibt es?
Darlehen
Oberösterreichische Forschungsprojekte bis etwa 1.000.000 EUR erhalten zusätzlich zur üblichen Förderung der FFG in Höhe von ca. 50 % (üblicherweise ca. 20 % FFG-Zuschuss und ca. 30 % FFG-Darlehen) der förderbaren Projektkosten des Unternehmenspartners aus Oberösterreich ein erhöhtes FFG-Darlehen aus Mitteln des Landes Oberösterreich in der Höhe von max. 20 % der förderbaren Projektkosten des Unternehmenspartners aus Oberösterreich.
Kreditkostenzuschuss und Haftungsübernahme
Ab etwa 1.000.000 EUR wird in der Regel durch die FFG eine Haftungsübernahme für einen Kredit bei der Hausbank des Fördernehmers gewährt. Die Finanzierung durch Förderungen ist mit maximal 70 % der förderbaren Projektkosten des Unternehmenspartners aus Oberösterreich festgelegt.
Bonifizierungen (Möglichkeiten) | Zuschuss |
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Nachhaltigkeitsbonus |
max. 5 % der förderbaren Projektkosten des Unternehmenspartners aus Oberösterreich |
KMU-Bonus |
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Kooperationsbonus |
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Details zu den Bonifizierungen
Zusätzlich zu den Darlehen bzw. zu den Kreditkostenzuschüssen können, bei Zutreffen der entsprechenden Kriterien, folgende Bonifzierungen vergeben werden:
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Nachhaltigkeitsbonus: Der Nachhaltigkeitsbonus (Zuschuss) wird bei Bonifizierungen des Landes Oberösterreich vorrangig gewährt. Der Nachhaltigkeitsbonus kann mit dem KMU-Bonus oder mit dem Kooperationsbonus des Landes Oberösterreich kombiniert werden. Wird kein Nachhaltigkeitsbonus gewährt, kann entweder ein KMU-Bonus oder ein Kooperations-Bonus gewährt werden.
Der Nachhaltigkeitsbonus erhöht die Förderung um bis zu 5 % der förderbaren Projektkosten des Unternehmenspartners aus Oberösterreich, sofern die Bewertungskriterien von einem der unten angeführten „Sustainable Development Goals“ der Vereinten Nationen in besonderem Maße erfüllt wird.
- Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen;
- Bezahlbare und saubere Energie;
- Nachhaltiger Konsum und Produktion;
- Maßnahmen zum Klimaschutz.
- KMU-Bonus: Der KMU-Bonus (Zuschuss) beträgt bei Kleinunternehmen bis zu 15 % und bei Mittelunternehmen bis zu 7,5 % der förderbaren Projektkosten des Unternehmenspartners aus Oberösterreich. Im Falle des Vorhandenseins einer Kooperation mit einer österreichischen Forschungseinrichtung erhöht sich der Prozentsatz bei Kleinen Unternehmen auf maximal 25 % der förderbaren projektbezogenen Gesamtkosten des oberösterreichischen Unternehmenspartners bzw. bei Mittleren Unternehmen auf maximal 15 % der förderbaren projektbezogenen Gesamtkosten des oberösterreichischen Unternehmenspartners. Für Unternehmenskooperationen gilt diese Regelung der Bonifizierung nicht.
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Kooperationsbonus: Wenn im Rahmen eines Kooperationsprojektes ein oberösterreichisches Unternehmen mit einer österreichischen Forschungseinrichtung kooperiert, und mindestens 10 % der förderbaren Projektkosten von der Forschungseinrichtung getragen werden, kann dem oberösterreichischen Unternehmen ein Kooperationsbonus des Landes Oberösterreich in der Höhe von maximal 5 % der förderbaren projektbezogenen Gesamtkosten des oberösterreichischen Unternehmenspartners gewährt werden.
Der Kooperationsbonus wird an den Konsortialführer, also das antragstellende Unternehmen, ausbezahlt.
Die gleichzeitige Gewährung eines KMU-Bonus und eines Kooperationsbonus ist ausgeschlossen.
Der maximale Barwert laut EU-Beihilfenrecht darf allerdings insgesamt nicht überschritten werden.
Wie erfolgt die Einreichung?
Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten dieselben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.