Die Mittel für die erhöhte Projektfinanzierung sind für 2024 ausgeschöpft!
Die Gesamtabwicklung liegt im Bereich Basisprogramme der FFG, das heißt Unternehmen müssen keinen gesonderten Antrag mehr stellen. Bei positivem Beschluss durch den FFG-Beirat der Basisprogramme wird ein gemeinsamer Förderungsvertrag erstellt, die Projektprüfung und Auszahlung der Mittel erfolgt durch die FFG.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Forschungsschwerpunkt (Projektstandort) Niederösterreich
- Kooperationen von niederösterreichischen Unternehmen mit Forschungseinrichtungen in ganz Österreich
- Einzelforscher:innen
Was wird gefördert?
Förderbar sind wirtschaftlich verwertbare, anwendungsorientierte Forschungsprojekte, insoweit die Forschungstätigkeit schwerpunktmäßig in Niederösterreich erbracht wird. Förderbare Kosten sind alle dem Projekt zurechenbaren Aufwendungen des Unternehmenspartners aus Niederösterreich, die direkt, tatsächlich und zusätzlich (zum herkömmlichen Betriebsaufwand) für die Dauer der Forschungstätigkeit entstehen.
Wie erfolgt die Einreichung?
Für die Einreichung und Abwicklung der Projekte gelten die selben Richtlinien, Bedingungen, Vorlagen im eCall und Kriterien wie für die Projektförderung im Basisprogramm der FFG.