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Neue Rahmenbedingungen für FFG-Förderungen ab 1.1.2015

Änderungen bei EU-Richtlinien verlangen Anpassung nationaler Förderrichtlinien – FFG-Kostenleitfaden wird vereinfacht

Förderverträge, die ab 1. Jänner 2015 vereinbart werden, werden bereits nach den neuen Richtlinien abgefasst, auch wenn die Ausschreibung und Projekteinreichung bereits im Jahr 2014 erfolgt ist. Anders die Situation bei der Kostenabrechnung: Hier gelten für alle Projekte, die in Ausschreibungen des Jahres 2014 eingereicht und bewilligt wurden, die alten Regeln, während für alle neuen Ausschreibungen ab 2015 die neuen Richtlinien zur Anwendung kommen.

Hintergrund: Stufenbau der Rechtsgrundlagen

Die Änderungen der EU-Richtlinien betreffen insbesondere die so genannte „Allgemeine Gruppenfreistellungs-Verordnung“ (AGVO) und den Europäischen Unionsrahmen (Beihilfenrahmen). Dadurch müssen auch die nationalen Rechtsgrundlagen für die FFG-Förderungen (FFG-Richtlinien, FTI-Richtlinien) geändert werden, sowie in weiterer Folge alle darauf aufbauenden Dokumente wie Programm- und Instrumentenleitfäden, Ausschreibungsdokumente und Kostenleitfäden.  
Derzeit liegen der FFG die für die Erstellung der Programm- und Ausschreibungsunterlagen notwendigen nationalen Richtlinien noch nicht vor. Die FFG wird über die geänderten Regelungen sobald wie möglich im Detail informieren.

Kontakt

Mag. Stephanie SCHMIED M.B.L
Mag. Stephanie SCHMIED M.B.L
T 0043577556031

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