Ministerin Schramböck: 2,5 Millionen Euro für gezielte Förderung innovativer Ideen und Lösungen
Ausschreibung für "Impact Innovation" gestartet – FFG wickelt Förderprogramm mit Mitteln der Nationalstiftung ab – aufbauend auf erfolgreicher Pilotphase 2017
"Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sieht sich als Innovationstreiber in Österreich für Österreich – unser Ziel ist, Österreich zum Innovation Leader zu machen. Mit dem Förderprogramm 'Impact Innovation' fördern wir gezielt die Entwicklung von innovativen Ideen und Lösungen", so die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Margarete Schramböck. Nach einer erfolgreichen Pilotphase im Vorjahr wurde nun die thematisch offene Ausschreibung zum Förderprogramm gestartet. Es stehen rund 2,5 Millionen Euro zur Verfügung, die von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG mit Unterstützung des Wirtschaftsressorts bei der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung erfolgreich eingeworben wurden.
"Die Umsetzung einer innovativen Idee ist nicht an ein Labor gebunden – wir müssen auch bei Innovationsprozessen neue Wege gehen und offen sein bei der Entwicklung von Lösungen und der Einbindung von verschiedenen Akteuren", so die beiden FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. Die größere Flexibilität spreche dabei insbesondere auch neue Antragsteller an: In der Pilotphase 2017 waren rund 65 Prozent „Newcomer“. Die Pilotphase hat zudem gezeigt, wie vielfältig die Fragestellungen und Lösungsansätze in Innovationsprozessen sind: Die 16 geförderten Projekte reichten von der automatischen Übersetzung von Beipackzetteln in Gebärdensprache über die individuell online konfigurierbare Bestattung bis hin zur nachhaltigen Produktion in Handwerksbetrieben.
Mit der nun gestarteten Ausschreibung des Förderprogramms „Impact Innovation“ bekommen Organisationen unterhalb der KMU-Grenzen (vom Start up bis zum gemeinnützigen Verein) die Möglichkeit, innovative Ideen umzusetzen. Gefördert werden 50 Prozent der Projektkosten bis zu maximal 75.000 Euro. Zu den geförderten Kosten zählen dabei unter anderem Kosten für das Einbinden relevanter Akteure sowie für ExpertInnen für Innovationsmethoden.
Wesentlich für die Einreichung ist die detaillierte Darstellung des Problems, das durch das Projekt gelöst werden soll. Die Kriterien bewerten die Auswirkungen/Impact des definierten Problems, Innovationspotential für mögliche Lösungen, die methodische Vorgehensweise, die Einbindung aller relevanten Akteure und ob ausreichend Qualifikationen und Ressourcen für die Durchführung vorhanden sind.Einreichungen sind bei der FFG bis 30. Mai 2018 möglich.
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