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Horizon2020: EU-Kommission vereinfacht Teilnahmeregeln
Neuer Mustervertrag und Änderungen für Projektabrechnungen
Carlos Moedas, EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation, hat Ende Februar einige Vereinfachungen für Teilnehmer am EU-Programm Horizon 2020 präsentiert. Das soll den administrativen Aufwand verringern und Fehler vermeiden helfen.
Zu den wichtigsten Änderungen zählen:
- Die Definition der „additional remuneration“ wurde angepasst, um es insbesondere Einrichtungen in Staaten mit einem vergleichsweise niedrigen Bruttonationaleinkommen zu ermöglichen, die Gehälter in Horizon 2020-Projekten der in nationalen Projekten üblichen Vergütung anzugleichen. Diese Änderung bezieht sich auf kooperative Projekte und Projekte des ERC, nicht jedoch auf die Marie-S. Curie-Maßnahmen.
- Die Vorgaben für Personalkosten von natürlichen Personen, mit denen ein direkter Arbeitsvertrag besteht, wurden spezifiziert.
- Für die interne Leistungsverrechnung wurde die Abrechnung über “Unit Costs” (Stückkostensätze) eingeführt.
- Um die Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus nicht förderfähigen Drittstaaten, die das Grant Agreement nicht unterzeichnen, vertraglich zu regeln, wurden der Begriff "international partner" und ein neuer Artikel eingeführt.
- Auch nach der Abschlusszahlung eines Projektes muss die Kommunikation mit der Europäischen Kommission grundsätzlich weiterhin über das Participant Portal erfolgen.