Geänderter Gemeinkostenzuschlagsatz (GKZ) für Unternehmen
Neuer Kostenleitfaden 3.0 ab 1. September 2023
Die AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung der EU) wurde am 9.3.2023 von der Europäischen Kommission mit einer Änderung beim GKZ für geförderte Unternehmen beschlossen. Nach einer Übergangsfrist werden Unternehmen ab 1.9.2023 20 % statt bisher 25 % GKZ geltend machen können. Der GKZ für Forschungseinrichtungen bleibt unverändert bei 25 %.
Die neue AGVO hat die Änderung des Kostenleitfadens der FFG notwendig gemacht. Im neuen Kostenleitfaden 3.0 (KLF 3.0) wurde diese Änderung umgesetzt. Der KLF 3.0 gilt ab 1.9.2023. Bitte beachten Sie: Für Ausschreibungen, die bereits gestartet sind und bei denen die Förderungsentscheidung noch 2023 fällt, kommt der KLF 3.0 nicht zur Anwendung. Bei laufenden Ausschreibungen ist entscheidend, ob noch heuer die Förderungsentscheidung fällt. Für Förderungsansuchen im Basisprogramm, die nach dem 31.8.2023 im eCall eingereicht werden, gilt der KLF 3.0.
Durch die Änderung des GKZ werden bei der FFG künftig Mittel in der Höhe von insgesamt € 14 Mio. frei. Diese Mittel bleiben im Fördertopf und folglich können mehr Projekte gefördert werden.