Am 21. Mai ist „Global Accessibility Awareness Day“
Digitalen Barrierefreiheit nützt allen – die FFG berät und prüft
Bis zu einem Fünftel aller Menschen sind von Beeinträchtigungen dauerhaft betroffen, noch mehr zumindest für eine bestimmte Zeit. Am 21. Mai wird daher der internationale Global Accessibility Awareness Day (GAAD) begangen. Dieser Tag soll die Sensibilisierung für das Thema digitale Zugänglichkeit bzw. digitale Inklusion erhöhen. Denn die barrierefreie Gestaltung ist die Voraussetzung, um mit allen Menschen kommunizieren zu können.
Was ist digitale Barrierefreiheit?
Unsere Welt wird immer digitaler. Wir alle nutzen immer mehr digitale Technik, im Alltag und im Beruf. Gerade jetzt in dieser sehr besonderen Zeit. Oft ist das aber gar nicht so einfach. Viele digitale Angebote sind schwer zu bedienen – also nicht nutzerInnenfreundlich. Anders gesagt: sie sind nicht barrierefrei. Digitale Barrieren schließen viele Menschen aus: Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und viele andere. Ein barrierefreier Zugang kommt insbesondere Menschen mit Behinderung zugute, bringt aber auch der Gesellschaft allgemein Erleichterung im alltäglichen Leben.
Barrierefreiheitskriterien für Websites öffentlicher Stellen
Gesetzliche Regelungen schreiben in Österreich die barrierefreie Gestaltung von digitalen Informationsangeboten – Websites und mobilen Anwendungen – öffentlicher Stellen vor. Auf Bundesebene gibt es das Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) und auf Länderebene entsprechende Landesgesetze. Demnach müssen Websites öffentlicher Stellen ab dem 23.9.2020 und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen ab dem 23.6.2021 einen bestimmten Kriterienkatalog (WCAG 2.1 AA) erfüllen und barrierefrei sein. Die FFG wurde vom Bund damit beauftragt eine entsprechende Monitoring- und Beschwerdestelle einzurichten.