Nachhaltigkeit in Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation

Die FFG achtet in ihren Auswahlverfahren grundsätzlich auf ökologische, soziale und ökonomische Effekte. Der Wandel in Richtung nachhaltige Wirtschaftsweise erfordert nun entsprechende Schwerpunkte in der Innovations- und Förderpolitik. Neben den traditionellen Zielen der Forschungs- und Innovationspolitik (z.B. technologische Entwicklung, Standortsicherung, Arbeitsplätze etc.) wird Nachhaltigkeit zu einem wichtigen Faktor.

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Kompakte Übersicht für Antragsteller:innen

 

Nachhaltigkeit im Förderportfolio der FFG 

Seit Gründung der FFG 2004 wird Nachhaltigkeit in themenoffenen und themenspezifischen nationalen Förderprogrammen mit konkreten ökologischen, sozialen oder ökonomischen Zielsetzungen mitbetrachtet. 

Seit 2021 implementiert die FFG zusätzliche Schwerpunkte zur konsequenten Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen. Dies geschieht gemeinsam mit den Eigentümerressorts, dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), als auch in Kooperation mit dem Klima- und Energiefonds, der Nationalstiftung FTE, der Europäischen Kommission und den Bundesländern.

So haben Projekte mit einer deutlich positiven Nachhaltigkeitswirkung eine höhere Chance auf Förderung.

Nachhaltigkeit ist jedoch vielschichtig und komplex, und angesichts der globalen Herausforderungen lassen sich die Nachhaltigkeitsziele nur durch zusätzliche Anstrengungen und Maßnahmen erreichen. Die FFG unterstützt Unternehmen und die Gesellschaft in diesem Transformationsprozess. Die Entwicklung nachhaltiger Produkte und Produktionsprozesse, innovativer Dienstleistungen und neuer Geschäftsmodelle, aber auch Schulungen und Maßnahmen zur Steigerung der Awareness können wesentlich dazu beitragen, Nachhaltigkeitsziele und deutliche Nachhaltigkeitseffekte zu erreichen. 

Nachhaltige Forschungsförderung unterstützt somit gesellschaftliche Adaptions-, Lern- und Entscheidungsprozesse, die für Wirtschaft und Wissenschaft wesentlich sind, um nachhaltige Prozesse anzustoßen und zu integrieren.

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Das Kriterium „Nachhaltigkeit“ und das Prinzip DNSH „Do No Significant Harm“ in den Auswahlverfahren der FFG

Was bedeutet das für Antragstellerinnen und Antragsteller?

Seit 2021 werden in den Förderformaten der FFG Fragen und Kriterien zum Thema Nachhaltigkeit und zum Beitrag der Vorhaben zur Klimaneutralität integriert. Antragsteller:innen erhalten spezifische ausschreibungsrelevante Hinweise zu den inhaltlichen Zielsetzungen und Vorgaben im Ausschreibungsleitfaden der jeweiligen Ausschreibung. In den korrespondierenden Instrumentenleitfäden erhalten Sie den kompakten Überblick zu den Auswahlkriterien die dem Auswahlprozess zu Forschungs-, Technologie-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben zugrunde liegen.

Nachhaltigkeit ist auf Ebene der Kriterien darzustellen und ist somit integrativer Bestandteil des Auswahlverfahrens.

Für Antragsteller:innen ist zu berücksichtigen, dass Nachhaltigkeit stets mit Fokus auf die ökologischen, sozialen und ökonomischen Effekte des Vorhaben betrachtet wird.

Bei Antragsstellung ist darzustellen, wie das Vorhaben zur Erreichung von ökologischen, sozialen, ökonomischen Nachhaltigkeitszielen beiträgt und wie in der Planung, Umsetzung und Verwertung des Vorhabens Nachhaltigkeit berücksichtigt wird.


Abb.: Die drei Dimensionen der Nachhaltigkeit

Dabei sind Antragsteller:innen gefordert neben der Beschreibung der Nachhaltigkeit im Forschungsdesign und der Methodik vor allem auch Systemgrenzen / systemrelevante Fragestellungen zu berücksichtigen um mögliche positive Auswirkungen des Vorhabens zu erfassen. Eine qualitative und quantitative Einschätzung der positiven Effekte, insofern eine ausreichende Datenbasis vorhanden ist wäre somit hilfreich. Ebenso kann die Darstellung im Vergleich zum aktuellen Wissensstand (z.B. Branchendurchschnitt, alternative Prozesse…) helfen Nachhaltigkeitseffekte einzuschätzen.

Eine Orientierung bieten die Sustainable Development Goals (SDGs) der UN. Stellen Sie ausschließlich die wesentlichen Aspekte und deren Wirkung dar. Wie werden die Nachhaltigkeitsziele durch das Projekt angesprochen? Wie werden die Nachhaltigkeitsziele erreicht? Wie Messen sie den Erfolg? Hat ihr Vorhaben mögliche Nachteile für bestimmte Nachhaltigkeitsziele?

Beispiele zur Nachhaltigkeit Erläuterungen
Ökologie Ökologische Nachhaltigkeit beschreibt den weitsichtigen und rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Ressourcen.
Zum Beispiel: Klimaschutz (Luft, Wasser, Boden, Lärm), Ressourcenverbrauch (zB Kreislaufwirtschaft, erneuerbarer Ressourcen, Zugang zu nachhaltigen Produkten für Konsumenten), Energieverbrauch (zB Reduzierung, saubere Energie, Dekarbonisierung, Effizienzsteigerungen)
Soziales

Soziale Nachhaltigkeit beschreibt die bewusste Organisation von sozialen und kulturellen Systemen. Das Aufrechterhalten des Gesundheitszustands (Vitalität, Organisation und Widerstandsfähigkeit) dieser Systeme ist von besonderer Bedeutung. Dies kann durch die Verbesserung des Humankapitals, bspw. durch Bildung, und der Stärkung sozialer Werte und Einrichtungen erreicht werden und verbessert damit die Widerstandsfähigkeit eines sozialen Systems entscheidend.

Zum Beispiel: Gender- oder Diversitätsaspekte im Lösungsansatz (zB diverses Nutzungsverhalten, körperliche und kulturelle Unterschiede, Bias der AI-Daten und Transparenz der AI-Entscheidungen, Digitalisierungsalternativen für Senioren), gesundheitliche Herausforderungen, Bildungskonzepte, Methoden, Services und Produkte mit positiven Beitrag zur Inklusion, leistbare Services nachhaltiger Urbanisierung und Mobilität, Frugale Innovation etc.

Ökonomie

Ökonomische Nachhaltigkeit kann als Bedingung einer nicht nachlassenden ökonomischen Wohlfahrt interpretiert werden. Dies setzt voraus, dass die zur Erreichung einer bestimmten Wohlfahrt benötigten Ressourcen auch weiterhin und mindestens in gleichwertiger, vorzugsweise in besserer Güte verfügbar sind.

Zum Beispiel: das Entwickeln von Produkten und Services zur Erhöhung der Arbeitssicherheit oder Verbesserung der Arbeitsbedingungen, sowie fairem Handel und Partnerschaften mit anderen Unternehmen, Maximierung des ökonomischen Ertrags bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der benötigten Eingangsressourcen etc.

In den Ausschreibungen der FFG sind Antragsteller:innen mit dem Hinweis konfrontiert negative Verlagerungseffekte in Ihrem Vorhaben zu berücksichtigen.

Dadurch wird dem DNSH Prinzip „Do No Significant Harm“ Folge geleistet.

Das Prinzip DNSH „Do No Significant Harm“

In der Mitteilung der Kommission zum europäischen Grünen Deal [1] wurde der Grundsatz eingeführt, „keinen Schaden anzurichten“. Der Grundsatz „Do No Significant Harm“ (DNSH) wurde in der EU-Verordnung zur Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen [2], die allgemein als „EU-Taxonomieverordnung“ bezeichnet wird, weiter präzisiert.

In Artikel 9 der EU-Taxonomie sind sechs Umweltziele [3] aufgeführt, und Artikel 17 legt fest, was für diese Ziele einen „erheblichen Schaden“ darstellen kann.

Das DNSH Prinzip wurde auch im weltweit größten transnationalen Forschungsprogramm „Horizon Europe“ in bestimmten Themenfeldern mit besonderer Relevanz für Umweltergebnisse und –auswirkungen eingeführt.

In den eingereichten Vorhaben sind negative Verlagerungseffekte zu berücksichtigen. Sind mit dem geplanten Vorhaben zu keinem Zeitpunkt (Forschung, Nutzen und Verwertung, Ex Post Wirkungsmonitoring, darüber hinaus) explizit positive Effekte / Beiträge zu Nachhaltigkeitszielen zu erwarten, so sind Antragsteller:innen aufgefordert diesen neutralen Status / Effekt zu begründen und darzustellen.
Beachten Sie, dass Vorhaben, die insgesamt (netto) negative Beiträge/Effekte bewirken, im Subkriterium Nachhaltigkeit 0 Punkte erhalten.

Gutachter:innen bewerten Anträge entsprechend dem Nachhaltigkeitskriterium und unter Berücksichtigung der Einhaltung des DNSH-Grundsatzes.

Antragsteller:innen können sich jedoch bei der Darstellung ihrer Forschungsmethodik und der erwarteten Auswirkungen des Projekts auf das DNSH-Prinzip beziehen, um zu zeigen, dass ihr Projekt keine Aktivitäten durchführt, die einem der sechs folgenden aufgeführten Umweltziele der EU-Taxonomieverordnung erheblich schaden.

  1. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als erheblich schädlich für den Klimaschutz, wenn sie zu erheblichen Treibhausgasemissionen (THG) führt;
  2. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als erheblicher Schaden für die Anpassung an den Klimawandel, wenn sie zu einer verstärkten nachteiligen Auswirkung des gegenwärtigen Klimas und des erwarteten zukünftigen Klimas auf die Tätigkeit selbst oder auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte führt;
  3. Eine wirtschaftliche Tätigkeit gilt als erheblicher Schaden für die nachhaltige Nutzung und den Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, wenn sie den guten Zustand oder das gute ökologische Potenzial von Gewässern, einschließlich Oberflächengewässern und Grundwasser, oder den guten Umweltzustand der Meeresgewässer beeinflusst;
  4. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als erheblicher Schaden für die Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvermeidung und Recycling, wenn sie zu erheblichen Ineffizienzen bei der Verwendung von Materialien oder bei der direkten oder indirekten Nutzung natürlicher Ressourcen führt oder wenn sie deutlich die Erzeugung, Verbrennung oder Entsorgung von Abfällen steigert oder wenn die langfristige Entsorgung von Abfällen zu erheblichen und langfristigen Umweltschäden führen kann;
  5. Es wird davon ausgegangen, dass eine Wirtschaftstätigkeit die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung erheblich beeinträchtigt, wenn sie zu einem erheblichen Anstieg der Schadstoffemissionen in Luft, Wasser oder Boden führt;
  6. Es wird davon ausgegangen, dass Wirtschaftstätigkeiten den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme erheblich beeinträchtigen, wenn sie sich erheblich nachteilig auswirken, den guten Zustand und die Widerstandsfähigkeit von Ökosystemen beeinträchtigen oder den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten, einschließlich derjenigen von Unionsinteresse, beeinträchtigen.

Referenz zu DNSH

[1] COM (2019) 640, Der europäische Grüne Deal.
[2] Die „EU-Taxonomieverordnung“ bezieht sich auf die Verordnung (EU) 2020/852 zur Schaffung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen durch die Festlegung eines Klassifizierungssystems (oder „Taxonomie“) für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
[3] Klimaschutz; Anpassung an den Klimawandel; nachhaltig und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen; Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft; Vermeidung und Kontrolle der Umweltverschmutzung; Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme.

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Informationen zu den SDGs

Die von den Vereinten Nationen 2015 veröffentlichten "17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung" (SDGs) legen klare Ziele und Prioritäten fest. Zu jedem Ziel wurden Unterziele formuliert.

Die 17 Sustainable Development Goals (SDGs)

"Diese Grafik erläutert die Sustainable Development Goals, die unter dem Link im nächsten Satz näher erläutert werden."

In der FFG eingereichte Projekte werden dahingehend geprüft, inwieweit sie zur Erreichung einzelner oder mehrerer SDGs beitragen. Dies dient einerseits dem statistischen Monitoring von eingereichten Projektinhalten in Bezug auf die Sustainable Development Goals und andererseits stellt es eine erste Zuordnung des Antrages zu im Projektinhalt adressierbaren Nachhaltigkeitszielen dar. 

Antragstellende sind daher aufgefordert, jeden Antrag im eCall Nachhaltigkeitszielen zuzuordnen. Die Empfehlung sind max. 3 Zuordnungen, zu deren Zielerreichung das Projekt einen Beitrag leistet ("zentrales Ziel" oder "Nebenziel"). Trägt das Projekt zu keinem SDG bei, so kann „Keine Option zutreffend“ angehakt werden.

Leistet Ihr Projekt einen Beitrag zum Klimaschutz, so wählen Sie bitte jedenfalls SDG 13 "Maßnahmen zum Klimaschutz". Damit sind beispielhaft gemeint: Abschwächung des Klimawandels, Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels, Beitrag zum Verständnis der Ursachen des Klimawandels, ...

Alle weiteren Überlegungen zur Nachhaltigkeit sind integrativer Bestandteil der Projektplanung, sowohl die Auswirkungen im Projekt selbst als auch jene durch die Verwertung der Projektergebnisse.

Hilfestellung für Unternehmen: 

Der SDG Kompass erläutert, wie die SDGs sich auf Ihr Unternehmen auswirken. Er bietet Werkzeuge und Informationen, um Nachhaltigkeit in Ihrer Geschäftsstrategie zu verankern.

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Die Nachhaltigkeitsinitiativen – nationale, europäische und globale Dimension

Forschungsförderungen in der FFG müssen mit den nationalen Zielsetzungen und den beiden zugrundeliegenden Initiativen in Einklang stehen, den "17 Zielen für nachhaltige Entwicklung" (Sustainable Development Goals, SDGs) der Vereinten Nationen und den acht Aspekten des Grünen Deals der EU.

Mit dem Bekenntnis der österreichischen Bundesregierung: „Gemeinsam können wir das Ziel eines klimaneutralen Österreich bis spätestens 2040 erreichen und in Europa zum Vorreiter im Klimaschutz werden“ (aus Verantwortung für Österreich. Regierungsprogramm 2020–2024, S. 102), wird den Themen Nachhaltigkeit und Klimaneutralität in Österreich im Regierungsprogramm 2020 hohe Priorität eingeräumt.

Die nationalen Zielsetzungen bauen auf der Agenda 2030 auf, in der 2015 von den Vereinten Nationen 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung beschlossen wurden, denen sich auch Österreich verpflichtet hat. Die für Österreich relevanten spezifisch und praktisch umsetzbaren Unterziele der nachhaltigen Entwicklungsziele (SDGs) sind auf der Website des Bundeskanzleramtes angeführt.

2019 hat die Europäische Kommission mit dem europäischen Grünen Deal eine Strategie veröffentlicht, die Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent machen soll.

Der europäische Grüne Deal ist „die neue Wachstumsstrategie, mit der die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft werden soll, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.“

Der Grüne Deal beinhaltet unterschiedliche Ziele und Initiativen, die in folgender Grafik dargestellt sind:

Erläuterung der Green Deal Ziele und Darstellung der Initiativen

Die EU will bis 2050 klimaneutral sein. Die Europäische Kommission hat ein europäisches Klimaschutzgesetz vorgeschlagen, damit diese politische Verpflichtung rechtsverbindlich wird und in der Folge Investitionen auslöst.

Um dieses Ziel zu erreichen, sind Maßnahmen in allen Sektoren unserer Wirtschaft erforderlich, z. B. die Dekarbonisierung des Energiesektors, Renovierung von Gebäuden, Unterstützung der Industrie bei Innovationen, umweltfreundlichere Mobilität.

Neue Technologien, nachhaltige Lösungen und bahnbrechende Innovationen sind für die Verwirklichung der Ziele des Grünen Deals von entscheidender Bedeutung. Diese Herausforderung überschreitet die Möglichkeiten einzelner Mitgliedsstaaten. Das Programm „Horizon Europe“ (HEU) wird in Synergie mit anderen EU-Programmen eine zentrale Rolle bei der Mobilisierung nationaler öffentlicher und privater Investitionen spielen. Die Förderung von F&E bekommt durch den Grünen Deal eine klare Richtungsabhängigkeit ("Directionality").

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Ergänzende Informationen zum Modell „integrierendes Nachhaltigkeitsdreieck“

Für Antragsteller:innen ist zu berücksichtigen, dass Nachhaltigkeit stets mit Fokus auf die ökologischen, sozialen und ökonomischen Effekte des Vorhaben betrachtet wird.

Das integrierende Nachhaltigkeitsdreieck erläutert das Zusammenwirken der drei Dimensionen.

Dreieckige Grafik, die das Verhältnis zwischen Ökologie, Sozialem und Ökonomie darstellt

Abb.: Integrierendes Nachhaltigkeitsdreieck nach von Hauff (2014)
Referenz v. Hauff, M.: Nachhaltige Entwicklung - Grundlagen und Umsetzung, 2. Aufl., Verlag De Gruyter Oldenbourg, München 2014
 

Erläuterung zur Zuordnung ihres Vorhabens in das integrierende Nachhaltigkeitsdreieck:

  • Jede Ecke im Dreieck steht für eine der 3 Dimensionen: Ökologische, ökonomische und soziale Dimension
  • Je weiter ein Feld von einem Eckpunkt entfernt ist, desto weniger ist es der jeweiligen Dimension zuzuordnen
  • Bei einer sehr starken (singulären) Zuordnung wird das Feld überwiegend von einer einzigen Dimension bestimmt. 

Detail des obigen Dreiecks, das die linke untere Ecke hervorhebt.

  • Die geringste Beeinflussung durch eine Säule herrscht bei der schwachen Zuordnung. Die betreffenden Felder sind im Beispiel einer schwachen ökonomischen Zuordnung relativ weit von der Ecke Ökonomie entfernt.

Detail des obigen Dreiecks, das die rechte Seite hervorhebt.

  • Die Felder nahe einer Ecke stehen für jene weitgehend eigenständige Nachhaltigkeitsforderung der jeweiligen Nachhaltigkeitsdimension. Die Eckfelder alleine entsprechen also eher der konventionellen Vorstellung dreier isolierter Säulen, für die ganz spezifische Ziele formuliert werden.

Detail des obigen Dreiecks, das die drei Ecken hervorhebt.

  • Schließlich ist das Zentrale Feld in der Mitte mit allen Feldern zu etwa gleichen Anteilen verbunden. Das heißt, hier führen die Dimensionen zu einem Feld, in dem alle Dimensionen – idealtypisch – gleich stark einfließen.

Detail des obigen Dreiecks, das einen zentralen Kreis hervorhebt.

Nachhaltigkeit kann mit Fokus auf die drei gewünschten Effekte vor allem zu einer lebensfähigen Umwelt, einem gerechten Handlungsumfeld und einer tragbaren Lebensgrundlage deutlich beitragen.

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