Mobilität der Zukunft – Konjunkturpaket-Ausschreibung (Frühjahr 2021)

Ausschreibungsschwerpunkte zu "Fahrzeugtechnologien" und "Urbane Mobilitätslabore"
Ausschreibung offen von 10.03.2021 12:00 bis 26.05.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Mobilität der Zukunft ist das österreichische Förderungsprogramm für Forschung, Technologieentwicklung und Innovation im Mobilitätsbereich. Im Fokus stehen die nachhaltige Entwicklung und Sicherung der Mobilität bei gleichzeitiger Minimierung der negativen Auswirkungen des Verkehrs.

In der Konjunkturpaket-Ausschreibung aus dem Programm "Mobilität der Zukunft" sind die Schwerpunkte aus "Fahrzeugtechnologien" (5 Mio. EUR), „Urbane Mobilitätslabore“ (5 Mio. EUR) und zwei "Stiftungsprofessuren" (2 Mio. EUR), ausgeschrieben.  Insgesamt stehen somit aus dem Konjunkturpaket des BMK 12 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Ausschreibungsschwerpunkte im Überblick:

Ausschreibungsschwerpunkte für kooperative Projekte und Sondierungen:

Fahrzeugtechnologien:

  • 4.1.1 Brennstoffzellen und Wasserstoff – Entwicklung von Brennstoffzellen und deren Komponenten sowie Einsatz und Betankung/Speicherung von Wasserstoff
  • 4.1.2 Leichtbau, Produktionstechnologien und Fahrzeugintegration
  • 4.1.3 Fahrzeugelektronik, Simulation, Sensorik und Automatisierung
  • 4.1.4 Nichtfossile Treibstoffe und Energieträger für mobile Anwendungen

Ausschreibungsschwerpunkte für Innovationslabore:
Urbane Mobilitätslabore (Phase 3):

  • 4.2.1 Mobilitätslabore als Baustein missionsorientierter FTI-Politik zur Transformation urbaner Mobilität in Österreich

Ausschreibungsschwerpunkte für Stiftungsprofessuren:

  • Thema 1: Aktive Mobilität im handlungsfeldübergreifenden Kontext Umwelt/Klimawandel, Gesundheit und Wirtschaft
  • Thema 2: Akustik und Lärmwirkungsforschung im Verkehrswesen

>> zur Interessensbekundung für Stiftungsprofessuren 

 

Voraussichtlicher Zeitplan:  
Einreichschluss:    26. Mai 2021, 12:00 Uhr
Formalprüfung: Juni 2021
Evaluierung: Juli 2021
Entscheidung:    August 2021

  

HINWEIS: Vereinfachte Online-Antragsstellung im eCall:
Mit der aktuellen Ausschreibung in "Mobilität der Zukunft" ermöglicht die FFG die vollständige Online-Einreichung Ihres Antrages im eCall-System. Eine kundenfreundliche, vereinfachte Eingabe von Informationen wird damit angestrebt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Ausschreibungsleitfaden und in den Instrumentenleitfäden sowie in persönlichen Beratungen.

Beratung Projektskizze:
Die FFG bietet die Möglichkeit eines Beratungsgespräches für Ihr Vorhaben im Rahmen von "Mobilität der Zukunft" an. Vereinbaren Sie einen Termin und senden Sie im Vorfeld eine Projektskizze, um das Gespräch effizient gestalten zu können. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im Downloadbereich.

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 26. Mai 2021, 12:00 Uhr möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!
 

Kontakt

DI Dr. Johannes FRITZER
DI Dr. Johannes FRITZER
T 0043577555032
Dr. Dietrich LEIHS
Dr. Dietrich LEIHS
T 0043577555034

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Projektskizze

Kostenleitfaden

  • Kostenleitfaden (Version 2.1, 01.09.2017) und weitere kostenrelevanten Informationen

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan: Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan.

eCall Tutorial 

eCall FAQs 


Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der Themen-FTI-Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.

Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status  
Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss sofern möglich eine Einstufung der letzten 2 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status