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Mobilität der Zukunft - 15. Ausschreibung (Frühjahr 2020)

Ausschreibungsschwerpunkte zu "Fahrzeugtechnologien", "Automatisierter Mobilität" und "Personenmobilität"
Ausschreibung offen von 27.05.2020 15:00 bis 23.09.2020 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Mobilität der Zukunft ist das österreichische Förderungsprogramm für Forschung, Technologieentwicklung und Innovation im Mobilitätsbereich. Im Fokus stehen die nachhaltige Entwicklung und Sicherung der Mobilität bei gleichzeitiger Minimierung der negativen Auswirkungen des Verkehrs.

In der 15. Ausschreibung aus dem Programm "Mobilität der Zukunft" sind Schwerpunkte zu "Fahrzeugtechnologien", "Automatisierter Mobilität" und "Personenmobilität" ausgeschrieben. Insgesamt stehen 9 Mio. € zur Verfügung.

Die Ausschreibungsschwerpunkte im Überblick:

 

Ausschreibungsschwerpunkte für Förderungen

 

Fahrzeugtechnologien

  • 4.1.1 Brennstoffzellen und Wasserstoff – Entwicklung von Brennstoffzellen und deren Komponenten sowie Einsatz und Betankung/Speicherung von Wasserstoff
  • 4.1.2 Leichtbau, Produktionstechnologien und Fahrzeugintegration
  • 4.1.3 Fahrzeugelektronik, Simulation, Sensorik und Automatisierung
  • 4.1.4 Nichtfossile Treibstoffe und Energieträger für mobile Anwendungen

Automatisierte Mobilität

  • 4.1.5 Automatisiertes Fahren – Testen und Verifizieren

Personenmobilität

  • 4.1.6 Umsetzungspfade klimagerechter Personenmobilität in Zeiten des Umbruchs

 

Ausschreibungsschwerpunkte für F&E-Dienstleistungen
 

Personenmobilität

  • 4.2.1 Covid-19 Krise als Chance für die Transformation des Mobilitätssystems im Bereich der Personenmobilität
  • 4.2.2 Intersektorale Wirkungsimplikation und Potentiale aktiver Mobilität in den Bereichen Gesundheit und Wirtschaft
  • 4.2.3 Innovationen im Bereich Kapazitätsmanagement zum Abbau von Nachfragespitzen und zur Gewährleistung klimafreundlicher Mobilitätsoptionen
  • 4.2.4 Wissensbausteine für die Definition und Umsetzung einer bundesweiten Mobilitäts-Servicegarantie

Hier finden Sie ein detailliertes Tutorial zum eCall
 
Voraussichtlicher Zeitplan:

Einreichschluss 23. September 2020, 12:00 Uhr
Formalprüfung Oktober 2020
Evaluierung  November 2020
Entscheidung Dezember 2020

HINWEIS: Vereinfachte Online-Antragsstellung im eCall:
Mit der aktuellen Ausschreibung in "Mobilität der Zukunft" ermöglicht die FFG die vollständige Online-Einreichung Ihres Antrages im eCall-System. Eine kundenfreundliche, vereinfachte Eingabe von Informationen wird damit angestrebt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Ausschreibungsleitfaden und in den Instrumentenleitfäden sowie in persönlichen Beratungen.

Beratung - Projektskizze:
Die FFG bietet die Möglichkeit eines Beratungsgespräches für Ihr Vorhaben im Rahmen von "Mobilität der Zukunft" an. Vereinbaren Sie einen Termin und senden Sie im Vorfeld eine Projektskizze, um das Gespräch effizient gestalten zu können. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im Downloadcenter.

Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch im eCall bis zum 23. September 2020, 12:00 Uhr möglich. Eine spätere Einreichung (nach 12:00 Uhr) wird nicht mehr berücksichtigt und führt zum Ausschluss aus dem Auswahlverfahren!

Kontakt

Ing. Harald KRAUTGASSER-STEIDL
Ing. Harald KRAUTGASSER-STEIDL
T 0043577555063
DI Verena EDER
DI Verena EDER
T 0043577555036
Dr. Dietrich LEIHS
Dr. Dietrich LEIHS
T 0043577555034

DOWNLOADCENTER

Ausschreibungsleitfaden

 

Q&A F&E-Dienstleistungen

Instrumentenleitfäden

Projektskizze

Kostenleitfaden

  • Kostenleitfaden (Version 2.1, 01.09.2017) und weitere kostenrelevanten Informationen
     

    Wichtiger Hinweis zum Kostenplan: Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan.

    eCall Tutorial 

    eCall FAQs 

Muster-Vertrag

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der Themen-FTI-Richtlinie zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.

Eidesstattliche Erklärung zum KMU Status  
Hinweis: Einzelunternehmen, Vereine, Start-ups und ausländische Unternehmen müssen im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss - sofern möglich - eine Einstufung der letzten 2 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.