Mobilitätswende 2024/2 - Mobilitätssystem

Mit Forschung und Entwicklung in Personenmobilität, Gütermobilität und Verkehrsinfrastruktur die Mobilitätswende vorantreiben
Ausschreibung offen von 23.10.2024 12:00 bis 29.01.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Im Fokus der Ausschreibung zur Mobilitätswende im Herbst 2024 stehen die Entwicklung und Anwendung innovativer Lösungen zur Verkehrsvermeidung, -verlagerung und -verbesserung sowie zur Förderung der Kreislaufwirtschaft im Mobilitätssystem. Ein Schwerpunkt liegt auch auf dem Wissensaufbau zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Mikromobilität sowie auf dem Aufbau und der Stärkung von Netzwerken und Partnerschaften zur Mobilisierung und Vernetzung relevanter nationaler Akteure im Bereich der Verkehrsvermeidung.

Was wird gefördert?

Zu folgenden Schwerpunkten können Projekte eingereicht werden.

Governance und Planung für die Mobilitätswende

·         Innovative Governance für die Mobilitätswende

·         Bedarfs- und Angebotsmanagement

·         Barrierefreies Umsteigen

Verkehrsvermeidung

·         Demonstration innovativer Konzepte zur Verkehrsvermeidung

·         Innovationsnetzwerk Verkehrsvermeidung

Logistik und Digitalisierung

·         Daten-Service-Ökosystem für eine vernetzte Transportlogistik

Mikromobilität und Verkehrssicherheit

·         Sichere Integration von e-Scootern in das Gesamtverkehrssystem

Verkehrsinfrastrukturforschung

·         Nachhaltige Verkehrsinfrastrukturen

·         Bewertung von Umweltaspekten in Kosten-Nutzen-Untersuchungen

·         Lärmarme Fahrbahndeckschichten

·         Vögel und Straßenverkehrslärm

·         Lärmoptimierte Betondecke

·         Erhöhte Recyclinganteile bei Betondecken

Wer wird gefördert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für diese Ausschreibung stehen 12,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Mio. Euro.

F&E-Dienstleistungen können auch ohne Partner durchgeführt werden.

Die maximale Förderhöhe für Mobilisierungs- und Vernetzungsmaßnahmen liegt bei 150.000 Euro, die Laufzeit beträgt 24 bis 36 Monate.

Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Was brauche ich für eine Einreichung? 

Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 29. Jänner 2025, 12:00 Uhr erfolgt sein.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderentscheidung ist im April 2025 zu erwarten.

 

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Ausschreibung Digitale Transformation in der Mobilität & Rail4Climate 2024, wo Projekte zur zielgerichteten Anwendung von Mobilitätsdaten sowie zur Kapazitäts- und Effizienzsteigerung von Infrastruktur und Fahrzeugen im Bahnsektor vom Klima- und Energiefonds gefördert werden sollen.

Kontakt

DI Dr. Inga OUN
DI Dr. Inga OUN
T 0043577555095
Dr. Dietrich LEIHS
Dr. Dietrich LEIHS
T 0043577555034

Zusätzliche Informationen

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Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden (ONLINE Anträge)

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage
Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Challenge-Richtlinie 2024-2026 zur Förderung der wirtschaftlich - technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation.

Als Rechtsgrundlage für „Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen“ wird der Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 angewendet.

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen