Mobilität (2022) Regionen und Technologien

Ländliche Räume mit umweltfreundlichen Verkehrstechnologien und Mobilitätskonzepten mobilisieren und verbinden
Ausschreibung offen von 25.05.2022 12:00 bis 28.09.2022 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
BMK - Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Die 1. Ausschreibung zum Thema Mobilität im Frühjahr 2022 widmet sich den beiden Missionsfeldern „Regionen: ländliche Räume mobilisieren und nachhaltig verbinden“ und „Technologie: umweltfreundliche Verkehrstechnologien entwickeln“ und soll damit zur Verwirklichung ihrer Zielbilder beitragen.

Für die 1. Ausschreibung zum Thema Mobilität in den Missionsfeldern „Regionen und Technologien“ im Frühjahr 2022 stehen 9,9 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Zu folgenden Themen können Projekte eingereicht werden: 

  • Technologien und Konzepte für die Mobilitäts- und Versorgungsgarantie sowie Standortsicherung in der Region,
  • Regionale Mobilitätslabore zur Transformation regionaler Mobilität in Österreich,
  • Batterien und deren Komponenten für eine nachhaltige Elektromobilität,
  • Aufbau eines spezifischen Kompetenzknotenpunkts und Innovationsnetzwerks für FTI-Beiträge zur Verkehrsvermeidung in Österreich.

Wer wird gefördert?

Zielgruppen sind Unternehmen, Universitäten, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die zu den Zielen der Mobilitätswende beitragen.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro Vorhaben ist eine Förderung von mindestens 100.000 Euro bis maximal 2.000.000 Euro möglich. Die Förderquote ist abhängig vom Organisationstyp der einzelnen Partner (KMU, MU, GU, Forschungseinrichtung, …) sowie von der Forschungskategorie. Nähere Informationen finden Sie im jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Kooperative F&E-Projekte müssen das Kooperationserfordernis gemäß Instrumentenleitfaden erfüllen. Die Projektlaufzeit darf maximal 36 Monate betragen und die Förderung liegt zwischen 100.000 bis maximal 2 Millionen Euro.

Sondierungen und F&E-Dienstleistungen können auch ohne Partner durchgeführt werden. Bei Innovationslaboren ist nur die Betreiberorganisation förderbar.

Details dazu entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Was brauche ich für die Einreichung?

Die Einreichung findet online über den eCall statt und muss bis spätestens 28. September 2022, 12:00:00 Uhr, erfolgt sein.

Die Einreichung eines Innovationslabors erfordert zur Abklärung der Anforderungen und Vorgaben ein verpflichtendes Vorgespräch mit der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG).

Wann gibt es eine Entscheidung?

Eine Förderungsentscheidung ist bis Mitte Dezember 2022 zu erwarten.

Kontakt

Dr. Andreas FERTIN
Dr. Andreas FERTIN
T 0043577555031
DI Dr. Johannes FRITZER
DI Dr. Johannes FRITZER
T 0043577555032

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfaden (bei Online-Antrag)

Fragen und Antworten zur F&E-Dienstleistung finden Sie HIER

Online-Projektbeschreibung:

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens und die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sind online im eCall einzutragen. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial!

KMU-Infos

Hinweis:  Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

Rechtsgrundlage:

Diese Ausschreibung basiert auf der FFG-Richtlinie "Missionen zur Förderung der wirtschaftlich-technischen Forschung, Technologieentwicklung und Innovation".

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag

Mustervertrag für F&E Dienstleistungen