Leuchttürme der Wärmewende

Ausschreibung 2024
Ausschreibung offen von 19.11.2024 12:00 bis 17.04.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Klima- und Energiefonds
Leuchttürme der Wärmewende ist eine Förderinitiative des Klima- und Energiefonds, dotiert aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Die Initiative zielt darauf ab, konkrete Projekte zur Wärmewende in die Umsetzung zu bringen und skalierbare Lösungen zu (be-)fördern. Sie adressiert beispielsweise die FTI-Schwerpunkte Klimaneutrale Stadt (Pionierstädte) und Energiewende (100% Erneuerbare Energie-Reallabore).

Was wird gefördert?

Die gegenständliche Ausschreibung 2024 soll die Entwicklung und Demonstration von praxisrelevanten, zukunftsweisenden und replizierbaren (Gesamt-)Lösungen für eine klimaneutrale Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden und Quartieren, kombiniert mit nachhaltiger und ressourcenschonender Sanierung bzw. Adaptierung des Gebäudebestands in Österreich, fördern und beschleunigen.

Die Ausschreibung umfasst folgende drei Ausschreibungsschwerpunkte:

  • Dach der Leuchttürme der Wärmewende
  • Vorbereitung von innovativen integrierten Projekten
  • Innovative Demonstration und Umsetzung

Wer wird gefördert?

Die Ausschreibung richtet sich an Unternehmen (z.B. gemeinnützige Bauvereinigungen, Genossenschaften, Energieversorgungsunternehmen), Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften (v.a. Städte und Gemeinden) sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

Für diese Ausschreibung, die von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt wird, stehen insgesamt rund 45 Millionen EUR zur Verfügung. Die tatsächliche Förderung ist abhängig vom Projektvolumen, von der Unternehmensgröße bzw. dem Organisationstyp und der Projektart. Einen Überblick finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. Die Details finden Sie im jeweiligen Instrumentenleitfaden.

Was sind die Einreichkriterien?

Die genauen Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden sowie in den Instrumentenleitfäden. Bitte beachten Sie auch den Kostenleitfaden für etwaige Details. Sämtliche Leitfäden finden Sie im Downloadcenter weiter unten auf dieser Seite. Bitte beachten Sie auch, dass es für einzelne Ausschreibungsschwerpunkte verpflichtende Vorgespräche gibt, die jeweils bis zu einem bestimmten Stichtag vereinbart und durchgeführt werden müssen.

Im Downloadcenter finden sich im Ausschreibungsleitfaden, in den Instrumentenleitfäden und im Kostenleitfaden alle relevanten Informationen. Sollten sich Fragen ergeben, stehen wir gerne für Beratungsgespräche zur Verfügung. Eine Vorlage für die Projektskizze finden Sie im Downloadcenter. Bitte beachten Sie, dass es für einzelne Ausschreibungsschwerpunkte verpflichtende Vorgespräche gibt.

Was brauche ich für eine Einreichung?

Die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Aufgaben und Kompetenzen des Konsortiums sowie die Projektkosten sind online im eCall einzutragen.

Als Unterstützung bei der Bedienung können Sie unser eCall-Tutorial nutzen.

Bei innovativen integrierten Projekten im Ausschreibungsschwerpunkt 3 ist die technische KPC-Projektbeschreibung im FFG-eCall ergänzend zur Online-Projektbeschreibung hochzuladen. Die Vorlage finden Sie auf der KPC-Website.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Nach Ende der Einreichfrist werden die Projekte in einem einstufigen Juryverfahren von einem unabhängigen Gremium von Expertinnen und Experten evaluiert. Die Förderentscheidung liegt voraussichtlich im Juli 2025 vor.

 

Kontakt

Ing. Thomas STEFFL MSc
Ing. Thomas STEFFL MSc
T 0043577555066
DI Johannes BOCKSTEFL
DI Johannes BOCKSTEFL
T 0043577555042

Downloadcenter

Ausschreibungsleitfaden

Instrumentenleitfäden

Kostenleitfaden

Projektskizze

KMU-Deklaration

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups und ausländische Unternehmen notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.

 

Rechtsgrundlage
Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (FFG-Challenge-Richtlinie 2024-2026).

 

Mustervorlagen für Kooperationen: https://www.ffg.at/Konsortialvertrag