Das Förderprogramm "Leuchttürme für resiliente Städte 2040" im Rahmen der Smart Cities Initiative des Klima- und Energiefonds (bis 2020 unter dem Namen „Smart Cities Demo“) stellt die "Speerspitze" der Innovation in Österreich dar, wenn es um die Transformation von Städten in Richtung Klimaneutralität und Resilienz entlang der sechs Aktionsfelder Energieversorgung & -nutzung, Bestand & Neubau, Warenströme & Dienstleistungen, Stadtökologie & Klimawandelanpassung, Siedlungsstruktur & Mobilität sowie Kommunikation & Vernetzung geht.
Programmziele
Von allen F&E-Projekten der Ausschreibung wird erwartet, dass sie Beiträge zu jedem der drei folgenden Programmziele leisten:
- Forschungsergebnisse in die Praxis überleiten
- Experimentierräume in der realen Stadt schaffen
- Kommunalen Mehrwert generieren und Klimawirkung erzielen
Wichtiger Hinweis
Bedingungen für die Teilnahme an Förderprogrammen und Vergabeverfahren des Klima- und Energiefonds richten sich ausschließlich nach den vom Klima- und Energiefonds oder von den mit der operativen Abwicklung der Förderprogramme und Vergabeverfahren beauftragten Abwicklungsstellen im Rahmen von Förderprogrammen und Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Dokumenten, insbesondere den Leitfäden.
Das Wichtigste in Kürze
Programmeigentümer/ Geldgeber |
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Thema |
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Projektart |
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Finanzierung |
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Einreichung |
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
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Zielgruppe |
Multi-Akteur-Partnerschaften aus den Kommunen, interdisziplinären Expertinnen bzw. Experten aus Wissenschaft und Forschung, Repräsentantinnen bzw. Repräsentanten der Wirtschaft sowie Vertreter:innen der Zivilgesellschaft |
Auswahl durch |
Jury |
Was wird gefördert |
Die sechs Aktionsfelder Energieversorgung & -nutzung, Bestand & Neubau, Warenströme & Dienstleistungen, Stadtökologie & Klimawandelanpassung, Siedlungsstruktur & Mobilität sowie Kommunikation & Vernetzung bilden den grundlegenden Themenrahmen der Smart Cities Initiative. Im Rahmen des Förderprogramms „Leuchttürme für resiliente Städte 2040“ sind sie stets in integrativer, systemübergreifender Weise vor dem Hintergrund der Einbettung in den stadtregionalen Kontext zu betrachten, d.h. es ist jedenfalls mehr als eines der sechs Aktionsfelder zu bearbeiten. Einzureichende Projekte (ausgenommen F&E-Dienstleistungen) müssen auf die Umsetzung konkreter innovativer Vorhaben ausgerichtet sein und die relevanten Akteursgruppen einbeziehen. |
Min. / max. Förderung |
EUR 100.000 / EUR 600.000 (Umsetzungsprojekte) |
Welche Kosten werden gefördert? |
Personalkosten, Anlagennutzung, Sachkosten, Drittkosten, Reisekosten |
Verfügbarkeit von |
29.04.2021 -
13.10.2022 |