LEAP-RE Cofund Call 2022

Europe-Africa Research and Innovation call on Renewable Energy
Ausschreibung offen von 23.11.2022 10:00 bis 03.02.2023 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG Europäische Kommission
Die “Long-term Europe Africa Partnership on Renewable Energy” (LEAP-RE) ist ein Fünf-Jahres-Programm, das von der Europäischen Kommission im Rahmen von Horizon 2020 kofinanziert wird. Ziel des Programms ist die Entwicklung einer langfristigen Partnerschaft zwischen Europa und Afrika im Bereich Forschung und Innovation zu erneuerbaren Energien.

Am LEAP-RE Co-fund Call 2022 beteiligen sich zehn afrikanische und europäische Förderungsagenturen. Die FFG unterstützt im Rahmen dieser Ausschreibung ausschließlich österreichische Organisationen mit  einem nationalen Förderbudget von 300.000 Euro. 

Der LEAP-RE Co-fund Call 2022 ist als zweistufige Ausschreibung organisiert. In der ersten Stufe mussten Kurzanträge eingereicht werden. Dieser Schritt war verpflichtend. Kurzanträge, die erfolgreich evaluiert wurden, werden nun zur Erstellung eines Vollantrags eingeladen.

 

ACHTUNG: Eine nationale Einreichung ohne vorangegangener Einladung zur Vollantragslegung und erfolgter transnationaler Einreichung ist nicht möglich. Der transnationale Vollantrag muss bis spätestens 27. Jänner 2023, 17.00 Uhr CET im zentralen Electronic Submission System eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 03. Februar 2023, 12.00 Uhr CET im eCall.

 

 

Was wird gefördert? 

Im Rahmen der Ausschreibung können transnationale, kooperative F&E-Projekte gefördert werden. Für antragstellende Organisationen aus Österreich ist die Teilnahme an einem der folgenden Ausschreibungsthemen möglich:

  • Smart stand‐alone systems
  • Smart grid (different scales) for off grid application

Die anderen Themen der Ausschreibung werden seitens der FFG nicht gefördert.

Wer wird gefördert? 

Von österreichischer Seite können in dieser transnationalen Ausschreibung Unternehmen, Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen gefördert werden.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität von Unternehmen wird durch FFG-interne Expertinnen und Experten geprüft. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung. Weitere Details finden Sie unter Punkt 4.2 im Instrumentenleitfaden.

Wie hoch ist die Förderung? 

Je nach Organisationsart und -größe sowie nach beantragter Forschungskategorie beträgt die Förderung zwischen 35 und 85 % der Projektkosten. Nähere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt 2.5 des Instrumentenleitfadens für Kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte – Transnationale Ausschreibungen. 

Die maximal Förderung für österreichische Beteiligte in einem Projekt liegt bei insgesamt EUR 300.000.

Was sind die Einreichkriterien? 

Die einzureichenden Projekte müssen die Kooperationsvorgaben und -anforderungen des "Instrumentenleitfadens für kooperative Forschungs- und Entwicklungsprojekte – transnationale Ausschreibungen" sowie des Ausschreibungsleitfadens beachten. 

Für österreichische Einreichungen gilt zusätzlich:

  • Es muss zumindest ein gefördertes Unternehmen, im transnationalen Konsortium vertreten sein. 
  • Alle österreichischen Partner eines Projekts müssen, die gleiche Forschungskategorie im Antrag wählen (Industrielle Forschung TRL 2-4 oder experimentelle Entwicklung TRL 5-8).

Die Projektlaufzeit muss zwischen 12 und 24 Monate betragen.

Eine detaillierte Darstellung der Einreichkriterien finden Sie im Ausschreibungsleitfaden. 

Was brauche ich für eine Einreichung? 

In der ersten Stufe war ein Kurzantrag (maximale Länge 6 Seiten) erforderlich. In der zweiten Stufe muss nun ein Vollantrag (maximale Länge 30 Seiten) eingereicht werden.

Nähere Details zur Einreichung und zu den notwendigen Einreichunterlagen finden Sie im Ausschreibungsleitfaden.

Die Einreichung erfolgt sowohl transnational über das LEAP-RE Electronic Proposal Submission System als auch national über das eCall-System der FFG. 

Der transnationale Vollantrag muss bis spätestens 27. Jänner 2023, 17.00 Uhr CET eingereicht werden, der zusätzlich erforderliche nationale Antrag bis 03. Februar 2023, 12.00 Uhr CET.

Der nationale Antrag beinhaltet die auszufüllenden Online-Formulare im eCall und den Upload des zentral eingereichten transnationalen Antrags (Form A).

Wann gibt es eine Entscheidung? 

Die Entscheidung über die Einreichungen der ersten Stufe erfolgte im November 2022. Erfolgreiche Anträge werden zur Erstellung eines Vollantrags eingeladen. Der späteste Projektstart der erfolgreichen Vollanträge ist der 1. Juli 2023.

Wer trifft die Förderungsentscheidung und was ist die Rechtsgrundlage?

Die Geschäftsführung der FFG trifft die nationale Förderungsentscheidung auf Basis der Förderungsempfehlung des transnationalen Bewertungsgremiums.

Die Ausschreibung basiert auf der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung und Innovation für eine offensive themenoffene FTI-Förderung (FFG-Offensiv-Richtlinie).

Kontakt

DDI Ursula BODISCH
DDI Ursula BODISCH
T 0043577555047
Mag. Bozica TZATZANIS-STEPANOVIC
Mag. Bozica TZATZANIS-STEPANOVIC
T 0043577554603

Zusätzliche Informationen

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Ausschreibungsleitfaden

Projektbeschreibung

Instrumentenleitfaden

Kostenleitfaden

Wichtiger Hinweis zum Kostenplan:

Der Kostenplan ist vollständig im eCall auszufüllen. Das Hochladen von Excel-Listen ist nicht mehr möglich. Ausschlaggebend sind einzig die im eCall gemachten Angaben zum Kostenplan. Nutzen Sie unser eCall-Tutorial

Hinweis: In der ersten Stufe der gegenständlichen Ausschreibung ist im eCall kein detaillierter Kostenplan, sondern nur eine Darstellung nach Kostenkategorien gefordert und in das entsprechende Online-Formular einzutragen.

KMU-Infos

Hinweis: Die eidesstattliche Erklärung zum KMU-Status ist für unternehmerisch tätige Vereine, Einzelunternehmen, Start-ups notwendig. In der zur Verfügung gestellten Vorlage muss – sofern möglich – eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden.