Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) mehrerer Konsortialmitglieder in einem Netzwerk.
Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der durch die Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entsprechende Wirkung entfalten.
Welche Kriterien gelten?
- Mindestens 3 Unternehmen (davon mindestens 2 KMU)
ODER
- Mindestens 2 sonstige nicht-wirtschaftliche Organisationen und mindestens 1 KMU (Hinweis: Zu den sonstigen nicht-wirtschaftlichen Organisationen zählen ausschließlich Selbstverwaltungskörper und nicht profitorientierte Organisationen und NICHT Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.)
- 36 Monate (3 Jahre)
- Förderungssumme maximal EUR 500.000
- Förderbare Gesamtkosten mindestens EUR 100.000
- Die Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
- Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartnerin der FFG.
- Verpflichtende Kooperationsvereinbarung
Wer ist förderbar?
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck - Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Selbstverwaltungskörper
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
Wie reiche ich ein?
Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.
Einreichschluss für den Vollantrag im eCall ist der 25.04.2025, 12:00:00 (MESZ).
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben Förderungswerbende Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im September 2025 statt. Die Entscheidung ist ebenfalls für September 2025 geplant.
Informationsveranstaltung
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich bei unserer Online-Informationsveranstaltung am 26. November 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Bitte registrieren Sie sich auf der FFG-Veranstaltungsseite.