Laura Bassi – 3. Ausschreibung

Gestaltung einer chancengerechten Zukunft
Ausschreibung offen von 04.11.2024 09:00 bis 25.04.2025 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Im Rahmen der Ausschreibung „Laura Bassi: Gestaltung einer chancengerechten Zukunft“ wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) in einem Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern gefördert. Die Ausschreibung richtet sich gezielt an Organisationen (insbesondere KMU), die durch Berücksichtigung einer oder mehrerer Diversitätsdimensionen, einen Beitrag zur Gestaltung einer chancengerechten Zukunft leisten wollen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren, Dienstleistungen) mehrerer Konsortialmitglieder in einem Netzwerk. 

Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der durch die Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entsprechende Wirkung entfalten.

Welche Kriterien gelten?

  • Mindestens 3 Unternehmen (davon mindestens 2 KMU) 

ODER

  • Mindestens 2 sonstige nicht-wirtschaftliche Organisationen und mindestens 1 KMU (Hinweis: Zu den sonstigen nicht-wirtschaftlichen Organisationen zählen ausschließlich Selbstverwaltungskörper und nicht profitorientierte Organisationen und NICHT Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.)
  • 36 Monate (3 Jahre)
  • Förderungssumme maximal EUR 500.000 
  • Förderbare Gesamtkosten mindestens EUR 100.000 
  • Die Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
  • Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartnerin der FFG.
  • Verpflichtende Kooperationsvereinbarung

Wer ist förderbar?

  • Unternehmen jeder Rechtsform
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
    - Universitäten
    - Fachhochschulen
    - Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 
    - Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen 
    - Selbstverwaltungskörper
    - Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)

Wie reiche ich ein?

Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich.

Einreichschluss für den Vollantrag im eCall ist der 25.04.2025, 12:00:00 (MESZ).
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben Förderungswerbende Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.

Wann gibt es eine Entscheidung?

Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im September 2025 statt. Die Entscheidung ist ebenfalls für September 2025 geplant.

Informationsveranstaltung

Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren Sie sich bei unserer Online-Informationsveranstaltung am 26. November 2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr. Bitte registrieren Sie sich auf der FFG-Veranstaltungsseite.

Kontakt

Sonja KOPIC MA
Sonja KOPIC MA
T 0043577552405
Lisa EBERLEIN BA
Lisa EBERLEIN BA
T 0043577552414

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