Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umsetzung konkreter Innovationsvorhaben (Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen) in einem länderübergreifenden Netzwerk mit mehreren Konsortialmitgliedern.
Durch die strukturierte Zusammenarbeit im Netzwerk soll bei allen Konsortialmitgliedern ein deutlicher und nachhaltiger Qualitäts- und Innovationssprung erreicht werden. Des Weiteren soll der mit der Netzwerkarbeit erzielte kollektive Mehrwert entsprechende Wirkung möglichst über das geförderte Netzwerk hinaus entfalten.
Welche Länder/Regionen nehmen voraussichtlich teil?
Österreich
Belgien (Flandern, Wallonien)
Brasilien
Deutschland
Luxemburg
Tschechien
Türkei
Welche Kriterien gelten?
- Zumindest 3 voneinander unabhängige Unternehmen, davon mindestens 2 kleine und/oder mittlere Unternehmen (KMU) aus mindestens 2 am 35. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.
- Laufzeit: Mindestens 1 Jahr, maximal 3 Jahre
- Förderungssumme maximal 500.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Förderbare Gesamtkosten mindestens 100.000 EUR (österreichischer Projektteil)
- Die österreichische Konsortialführung muss eine Betriebsstätte und/oder Niederlassung in Österreich haben.
- Die Konsortialführung reicht das Förderungsansuchen ein und ist Ansprechpartner:in der FFG
- Verpflichtende Kooperationsvereinbarung
Wer ist förderbar?
- Unternehmen jeder Rechtsform
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
- Universitäten
- Fachhochschulen
- Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler:innen und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
- Selbstverwaltungskörper
- Nicht profitorientierte Organisationen (NPO)
Wie reiche ich ein?
Die transnationale Einreichung erfolgt über Einsendung des IraSME Application Form auf info@ira-sme.net.
Die österreichische Einreichung (FFG-spezifischer Online Antrag für den österreichischen Projektteil UND IraSME Application Form) erfolgt über das eCall-System der FFG.
- Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Einreichschluss für den Antrag im eCall ist der 26.03.2025, 12:00:00 Uhr (MESZ).
Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Anträge in elektronischer Form (eCall) bei der Einreichstelle eingelangt sein. Für den rechtzeitigen Eingang des Antrags haben die Antragstellenden Sorge zu tragen. Eine Nachreichung – auch von Teilen des Antrags – ist nicht möglich.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Sitzung des Bewertungsgremiums findet voraussichtlich im Juli 2025 statt. Die Entscheidung ist für Sommer 2025 geplant.