IraSME - 27. Call

International Research Activities in SME
Ausschreibung offen von 01.12.2020 10:00 bis 31.03.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Einreichschluss für den Vollantrag war der 31.03.2021. Die Sitzung des Bewertungsgremiums fand am 24./25. Juni 2021 statt.

 

Ziel:

Vorrangiges Ziel der Beteiligung Österreichs am 27. Call IraSME ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere KMU). Zur Umsetzung dieser Ziele erfolgt die Förderung des Auf- und Ausbaus von länderübergreifenden Unternehmenskooperationen mit Netzwerkcharakter, in deren Rahmen ein konkretes Innovationsvorhaben (Produkt, Verfahren oder Dienstleistung) abzuwickeln ist. Optional können auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bzw. sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen eingebunden werden.

Die Ausschreibung ist themenoffen.

 

Teilnehmende Länder/Regionen:

Förderungen sind für kooperierende Unternehmen und Organisationen aus folgenden am 27. Call IraSME teilnehmenden Ländern bzw. Regionen möglich:

  • Belgien (Flandern / Wallonien)
  • Brasilien
  • Deutschland
  • Kanada (Alberta)
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Russland
  • Türkei

 

Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:

Förderbar sind folgende, außerhalb der Bundesverwaltung stehende, Organisationen:

  • Unternehmen (als Unternehmen im Sinne dieser Programmlinie gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt).
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten und Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige forschungsorientierte Organisationen wie z. B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck).
  • Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (Selbstverwaltungskörper, nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs).

 

Projektdauer

Die Projektdauer beträgt mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre.

 

Projektkonsortium

Voraussetzung für die Einreichung eines Förderungsantrags ist ein Konsortium bestehend aus mindestens 3 Unternehmen, davon mindestens 2 KMU aus mindestens 2 am 27. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.

In IraSME werden alle Partner über ihr nationales Förderprogramm gefördert. Ausländische Partner können in Österreich nicht gefördert werden.

Wichtige Hinweise:

  • Verbundene Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen) zählen hinsichtlich des erforderlichen Mindestkonsortiums nur als ein Konsortialpartner.
  • Partner dürfen nicht gleichzeitig als Subauftragnehmer (Drittleister) in der Kostenkategorie Drittkosten auftreten.
  • Drittkosten dürfen 40% der förderbaren Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.

 

Kontakt

DI Martin REISHOFER
DI Martin REISHOFER
T 0043577552402
Mag. Brigitte BEDNAR MBA BSc
Mag. Brigitte BEDNAR MBA BSc
T 0043577552410

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