Ziel:
Vorrangiges Ziel der Beteiligung Österreichs am 27. Call IraSME ist die Verbesserung der Innovationsfähigkeit sowie des Innovationsoutputs österreichischer Unternehmen (insbesondere KMU). Zur Umsetzung dieser Ziele erfolgt die Förderung des Auf- und Ausbaus von länderübergreifenden Unternehmenskooperationen mit Netzwerkcharakter, in deren Rahmen ein konkretes Innovationsvorhaben (Produkt, Verfahren oder Dienstleistung) abzuwickeln ist. Optional können auch Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung bzw. sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen eingebunden werden.
Die Ausschreibung ist themenoffen.
Teilnehmende Länder/Regionen:
Förderungen sind für kooperierende Unternehmen und Organisationen aus folgenden am 27. Call IraSME teilnehmenden Ländern bzw. Regionen möglich:
- Belgien (Flandern / Wallonien)
- Brasilien
- Deutschland
- Kanada (Alberta)
- Luxemburg
- Österreich
- Russland
- Türkei
Zielgruppe und Teilnahmeberechtigung:
Förderbar sind folgende, außerhalb der Bundesverwaltung stehende, Organisationen:
- Unternehmen (als Unternehmen im Sinne dieser Programmlinie gilt jede Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt).
- Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Universitäten und Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige forschungsorientierte Organisationen wie z. B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck).
- Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (Selbstverwaltungskörper, nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs).
Projektdauer
Die Projektdauer beträgt mindestens 1 Jahr und maximal 3 Jahre.
Projektkonsortium
Voraussetzung für die Einreichung eines Förderungsantrags ist ein Konsortium bestehend aus mindestens 3 Unternehmen, davon mindestens 2 KMU aus mindestens 2 am 27. Call teilnehmenden Ländern/Regionen; pro Land/Region mindestens 1 KMU.
In IraSME werden alle Partner über ihr nationales Förderprogramm gefördert. Ausländische Partner können in Österreich nicht gefördert werden.
Wichtige Hinweise:
- Verbundene Unternehmen (Mutter- und Tochterunternehmen) zählen hinsichtlich des erforderlichen Mindestkonsortiums nur als ein Konsortialpartner.
- Partner dürfen nicht gleichzeitig als Subauftragnehmer (Drittleister) in der Kostenkategorie Drittkosten auftreten.
- Drittkosten dürfen 40% der förderbaren Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten.