Wichtiger Hinweis:
Aufrufe zu Interessensbekundungen (IPCEI Phase 1, siehe IPCEI FAQ) dienen der Erhebung der generellen Situation in Österreich zu einem möglichen IPCEI PV. Durch die Meldung eines potenziellen IPCEI-Vorhabens und eines möglichen Förderbedarfs bei dieser Interessensbekundung entsteht kein Förderanspruch.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine etwaige Projektförderung unter dem Vorbehalt einer Entscheidung der Bundesregierung zur Teilnahme am IPCEI PV auf Basis der Entsprechung zu nationalen Strategien, einer fachlichen Bewertung, der verfügbaren Budgetmittel und der beihilferechtlichen Genehmigung der Europäischen Kommission steht. Sollte das Vorhaben oder Teile des Vorhabens im Rahmen von konventionellen Förderprogrammen förderbar sein, obliegt die Entscheidung für einen alternativen Förderpfad der Bundesregierung.
Die Einreichung einer Projektskizze im Rahmen der Interessensbekundung begründet keinen Stichtag für die Anerkennung von Kosten und Aufwendungen. Es werden zudem keinerlei Garantien für die finale Höhe einer allfälligen staatlichen Beihilfe über IPCEI ausgesprochen.