Innovationswerkstätten

Infrastruktur für Open Innovation

Im Rahmen der Ziele der Open Innovation Strategie (2016) leistet das Programm des BMDW zur Förderung von Innovationswerkstätten einen strukturellen Beitrag. Mit diesem Programm wird die Etablierung von Innovationswerkstätten gefördert. Diese bieten eine Innovationumgebung mit materieller und immaterieller Infrastruktur. Sie ermöglichen die Einbindung und Mobilisierung neuer Gruppen in Innovationsaktivitäten und fungieren als interaktive Kommunikationsräume vor Ort.

Mögliche Ausprägungen der Innovationswerkstätten in Kürze:

  • sie bieten eine reale Entwicklungsumgebung mit der notwendigen materiellen und immateriellen FTI-Infrastruktur, um Innovationsvorhaben zu ermöglichen und/oder um Ideen oder Forschungsergebnisse in marktfähige Produkte und Dienstleistungen zu übersetzen.
  • sie unterstützen den Zugang für neue NutzerInnen (zB Handwerk, PädagogInnen).
  • sie fördern den Aus-/Aufbau von Innovations-Expertise und Wissensaustausch.
  • sie stehen mehreren NutzerInnengruppen zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offen.
  • sie sind langfristig gedacht und können bis zu 5 Jahre gefördert werden. Sie sollen in dieser Zeit innovierende Unternehmen, Forschungseinrichtungen und sonstigen NutzerInnengruppen (z.B. Schulen, Privatpersonen, nicht-wirtschaftliche Einrichtungen) in ihren Innovationsanstrengungen unterstützen.

Innovationswerkstätten sind nicht:

  • bestehende Projektbündel
  • reine Projektbüros
  • hochstandardisierte Testumgebungen im Zuge von Zulassungsverfahren wie z. B. klinischen Studien

Innovationswerkstätten im Sinne des Förderungsinstruments C23 „Innovationslabore“ sind offene, gemeinsam genutzte Infrastrukturen oder Umgebungen, um Zusammenarbeit, Vernetzung und Wissensbildung zu verbessern. Sie bieten eine Innovationumgebung mit materieller und immaterieller Infrastruktur. Sie ermöglichen die Einbindung und Mobilisierung neuer Gruppen in Innovationsaktivitäten und fungieren als interaktive Kommunikationsräume vor Ort.

Es geht um die Öffnung des Innovationsprozesses im Sinne von Open Innovation und das Gestalten eines innovationsfördernden Umfelds für neue Ideen und Konzepte. Innovationswerkstätten sind als wirtschaftliche Vorhaben im Sinne des Beihilferechts einzustufen.

Das Wichtigste in Kürze

Programmeigentümer/ Geldgeber BMAW - Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung
Thema
Projektart
Finanzierung
National
Einreichung
Einreichung nach Ausschreibungs-Prinzip
Zielgruppe Gefördert wird ausschließlich die Betreiberorganisation der Innovationswerkstatt. In Frage kommen EinzelantragstellerInnen aus folgenden Gruppen: (i) Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, (ii) Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung (Forschungseinrichtung), (iii) Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen (wie Gemeinden und Selbstverwaltungskörper, Sonstige, z.B. nicht profitorientierte Organisationen). Die Betreiberorganisation hat zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung eine Niederlassung in Österreich
Auswahl durch Jury
Was wird gefördert Der Aufbau und Betrieb von Innovationswerkstätten mit max. 50% der förderbaren Kosten.
Welche Kosten werden gefördert? (i) Kosten für Investitionen: Anschaffungskosten in materiellen und immateriellen Vermögenswerten (Sach- und Materialkosten, Drittkosten) exkl. Gemeinkostenzuschlag (ii) Kosten für Betrieb: Personal- und Verwaltungskosten (z.B. Reisekosten, Miete etc.) exkl. Gemeinkostenzuschlag
Verfügbarkeit von 09.04.2018 - 31.12.2024

Kontakt

Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
Mag. (FH) Barbara LOHWASSER
T 0043577552201
Mag. Brigitte BEDNAR MBA BSc
Mag. Brigitte BEDNAR MBA BSc
T 0043577552410