Der IEA Ausschreibungsleitfaden wurde wie folgt geändert (ERRATUM vom 14.6.2023):
Ergänzung des Ausschreibungsschwerpunktes 4.6.2
IETS TCP Task 15 „Subtask 4: Strategische Planung, Risikominderung und systematischer Wissensaustausch über die Abwärmenutzung in komplexen industriellen Systemen“ (Seite 24):
Dieser Ausschreibungsschwerpunkt wurde neu in die Ausschreibung aufgenommen
Korrektur im Ausschreibungsschwerpunkt 4.7.2
ISGAN TCP Arbeitsgruppe 9 „Flexibility Markets – Marktdesign für Flexibilität im Stromversorgungssystem“ (Seite 26):
Projektlaufzeit 01.01.2024 – 31.12.2025
Was wird finanziert?
Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2023 stehen ca. 3,3 Mio. EUR zur Verfügung. Die konkreten Aktivitäten in den jeweiligen IEA Technologieprogrammen (TCPs) erfolgen im Rahmen von Task- bzw. Annex-Projekten. Es können ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen eingereicht werden, um die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen. Pro Task-/Annex-Beteiligung erhält maximal ein Angebot den Zuschlag.
Ausgeschrieben sind Beteiligungen an folgenden IEA Technologieprogrammen (TCPs):
- 4.1 Energie in Gebäuden und Kommunen (EBC TCP)
- 4.2 Energieeffiziente Endverbrauchsgeräte (4E TCP)
- 4.3 Energiespeicher (ES TCP)
- 4.4 Fernwärme und -Kälte (DHC TCP)
- 4.5 Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge (HEV TCP)
- 4.6 Industrielle Energietechnologien und -systeme (IETS TCP)
- 4.7 International Smart Grid Action Network (ISGAN TCP)
- 4.8 Fortgeschrittene Materialien für Transportanwendungen (AMT TCP)
- 4.9 Photovoltaik (PVPS TCP)
- 4.10 Wärmepumpentechnologien (HPT TCP)
- 4.11 Wasserstoff (Hydrogen TCP)
- 4.12 Wirbelschichttechnologien (FBC TCP)
Wer wird finanziert?
Zielgruppen sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die im Energiebereich nach den Schwerpunkten der IEA tätig sind.
Wie hoch ist die Finanzierung?
Sowohl die maximalen Projektkosten als auch die Projektdauer der jeweiligen ausgeschriebenen Beteiligung sind im IEA Ausschreibungsleitfaden 2023 festgelegt.
Die im Angebot vorgelegten und akzeptierten Kosten werden bis zu 100% nach tatsächlichem Aufwand abgegolten.
Was sind die Einreichkriterien?
Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2023 werden Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ausgeschrieben.
Der FFG Instrumentenleitfaden für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen enthält die Anforderungen, Finanzierungskonditionen und Abläufe für die Einreichung gemäß Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 und ist integraler Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Alle ausschreibungsspezifischen Anforderungen bzw. Einreichkriterien finden Sie im IEA Ausschreibungsleitfaden 2023.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Nähere Details zur Einreichung und zu den notwendigen Einreichunterlagen finden Sie im IEA Ausschreibungsleitfaden 2023.
Formal- und Vertragsfragen:
- sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 03.07.2023, 12:00 zu richten an: iea@ffg.at
- dürfen sich auf alle Ausschreibungsteile beziehen und können um Aufklärung ersuchen.
- werden gesammelt, anonymisiert und bis 10.07.2023 beantwortet. Alle Antworten stehen im Downloadcenter ab 10.07.2023 als PDF zur Verfügung.
Die Einreichung erfolgt über das eCall System der FFG. Das Angebot muss bis spätestens 19.7.2023, 12:00 Uhr eingereicht werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Entscheidung über die Einreichungen ist für Oktober 2023 vorgesehen. Vertragserrichtungen ab November 2023.