Was wird finanziert?
Im Rahmen der IEA-Ausschreibung 2022 stehen ca. 2,8 Mio. Euro zur Verfügung. Die konkreten Aktivitäten in den jeweiligen IEA-Technologieprogrammen (TCPs) erfolgen im Rahmen von Task- bzw. Annex-Projekten. Es können ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen eingereicht werden, um die Teilnahme an diesen Projekten zu ermöglichen. Pro Task-/Annex-Beteiligung erhält maximal ein Angebot den Zuschlag.
Ausgeschrieben sind Beteiligungen an folgenden IEA-Technologieprogrammen (TCPs):
5.1 Energie in Gebäuden und Kommunen (EBC TCP)
5.2 Energiespeicher (ES TCP)
5.3 Fernwärme und -kälte (DHC TCP)
5.4 Fortschrittliche Brennstoffzellen (AFC TCP)
5.5 Hybrid- und Elektro-Fahrzeuge (HEV TCP)
5.6 Industrielle Energietechnologien und -systeme (IETS TCP)
5.7 International Smart Grid Action Network (ISGAN TCP)
5.8 Nutzer:innen-zentrierte Energiesysteme (Users TCP)
5.9 Photovoltaik (PVPS TCP)
5.10 Solares Heizen und Kühlen (SHC TCP)
5.11 Wärmepumpentechnologien (HPT TCP)
5.12 Wasserstoff (Hydrogen TCP)
Wer wird finanziert?
Zielgruppen sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die im Energiebereich nach den Schwerpunkten der IEA tätig sind.
Wie hoch ist die Finanzierung?
Sowohl die maximalen Projektkosten als auch die maximale Projektdauer der jeweiligen ausgeschriebenen Beteiligung sind im IEA-Ausschreibungsleitfaden 2022 festgelegt.
Die im Angebot vorgelegten und akzeptierten Kosten werden bis zu 100 % nach tatsächlichem Aufwand abgegolten.
Was sind die Einreichkriterien?
Im Rahmen der IEA-Ausschreibung 2022 werden Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ausgeschrieben.
Der FFG-Instrumentenleitfaden für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen enthält die allgemeinen Anforderungen, Finanzierungskonditionen und Abläufe für die Einreichung gemäß Ausnahmetatbestand § 9 Z 12 Bundesvergabegesetz 2018 und ist integraler Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung.
Alle ausschreibungsspezifischen Anforderungen bzw. Einreichkriterien finden Sie im IEA-Ausschreibungsleitfaden 2022.
Was brauche ich für eine Einreichung?
Nähere Details zur Einreichung und zu den notwendigen Einreichunterlagen finden Sie im IEA-Ausschreibungsleitfaden 2022.
Formal- und Vertragsfragen
- sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 04.07.2022, 12:00 zu richten an: iea@ffg.at,
- dürfen sich auf alle Ausschreibungsteile beziehen (aufklärenden und abändernden Charakter),
- werden gesammelt, anonymisiert und bis 11.07.2022 beantwortet. Alle Antworten stehen im Downloadcenter ab 11.07.2022 als PDF zur Verfügung.
Die Einreichung erfolgt über das eCall-System der FFG. Das Angebot muss bis spätestens 20.7.2022, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
Wann gibt es eine Entscheidung?
Die Entscheidung über die Einreichungen ist für Oktober 2022 vorgesehen. Die Vertragserrichtungen erfolgen ab November 2022.