Internationale Energieagentur Forschungskooperation (IEA) - Ausschreibung 2017
IEA Ausschreibung 2017:
ERRATUM vom 29.6.2017 Der IEA Ausschreibungsleitfaden 2017 wurde wie folgt geändert: 5.5.3 Task xx: Ganzheitliche Lösungen für Tages- und Kunstlicht (Seite 36,37)Ausgeschriebenes Instrument und Projektumfang:
IEA Forschungskooperation AS 2017 - Fragen und Antworten Frage 1: Ist es möglich bzw. vom bmvit gewünscht eine Subtaskleitung (Subtasklead) zu übernehmen? Welches Budget kann man für diese Leistung ansetzen? Im IEA Ausschreibungsleitfaden 2017 wurden Subtaskleitungen der Annex-/Taskbeteiligungen in den jeweils angegebenen Maximalkosten grundsätzlich berücksichtigt. Falls dies allerdings im Einzelfall nicht erfolgt ist, dann können für die Übernahme einer Subtaskleitung maximal 10.000 EUR pro Jahr angenommen werden. Frage 2: Kann die im IEA Ausschreibungsleitfaden angegebene Maximalkostenobergrenze überschritten werden? Ja, die im IEA Ausschreibungsleitfaden 2017 angegebene Maximalkostenobergrenze kann überschritten werden. Eine Überschreitung der Maximalkostenobergrenze ist möglich, wenn diese schlüssig im Anbot dargestellt ist und inhaltlich relevante Zusatzaufgaben übernommen werden (z.B. die Übernahme eines zusätzlichen, nicht in den Ausschreibungsschwerpunkten genannten Task- oder Subtaskleads). ACHTUNG: Werden solche Aufgaben jedoch durch Task bzw. Annexbeiträge abgedeckt, dürfen diese NICHT gesondert beantragt werden! Der Jury steht es frei, unter Angabe der sachlichen Rechtfertigung die Überschreitung der Maximalkostenobergrenze nicht bzw. nur teilweise anzuerkennen. |
Beginn der Einreichfrist: 24.05.2017
Ende der Einreichfrist: 19.07.2017, 12:00
Formal- und Vertragsfragen:
- sind ausschließlich schriftlich per E-Mail bis spätestens 05.07.2017, 12:00 Uhr zu richten an: iea@ffg.at
- dürfen sich auf alle Ausschreibungsteile beziehen (aufklärenden und abändernden Charakter)
- werden gesammelt, anonymisiert und bis 12.07.2017 beantwortet. Alle Antworten stehen auch an dieser Stelle ab 12.07.2017 als PDF zur Verfügung.
Instrument und Teilnahmeberechtigte:
Im Rahmen der IEA Ausschreibung 2017 können ausschließlich Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen eingereicht werden, um die Teilnahme an IEA-Tasks bzw. Annexes zu ermöglichen.
Die Zielgruppe aus inhaltlicher Sicht sind Unternehmen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure, die im Energiebereich nach den Schwerpunkten der IEA tätig sind. Die genaue Definition entnehmen Sie bitte dem Instrumentenleitfaden für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen Version 2.1.
Einreichung:
Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist (19. Juli 2017, 12:00 Uhr) zu erfolgen.
Für die Einreichung ist das entsprechende Formular, das auf der Homepage der FFG zu finden sind, zu verwenden.
IEA Ausschreibungsschwerpunkte 2017:
Ausgeschrieben sind Task und Annexbeteiligungen in folgenden IEA Technology Collaboration Programmes:
5.1 Energieeffiziente Endverbrauchsgeräte (4E TCP)
5.2 Energie in Gebäuden und Kommunen (EBC TCP)
5.3 Fernwärme und Fernkälte (DHC TCP)
5.4 Industrielle Energietechnologien und Systeme (IETS TCP)
5.5 Solares Heizen und Kühlen (SHC TCP)
5.6 Wärmepumpentechnologien (HPT TCP)
5.7 Windenergie (Wind TCP)