Einreichung für öffentliche Auftraggeber:innen!

Expedition Zukunft - Challenge Public Sector

IÖB - Innovationsfördernde Öffentliche Beschaffung
FTE - Nationalstiftung Forschung | Technologie | Entwicklung
FFG Forschung wirkt

Anleitung:

  • Schritt 1 - Einreichformular ausfüllen: 
    Laden Sie sich das Einreichformular herunter. Beantworten Sie anschließend die fünf Fragen im Word-Dokument und speichern Sie es als PDF-Dokument ab.
  • Schritt 2 - Personendaten ausfüllen: 
    Füllen Sie hier Ihre Personendaten aus. Bitte beachten Sie, dass Sie das Formular mit den ausgefüllten Daten nicht speichern können!
  • Schritt 3 – Einreichformular hochladen: 
    Laden Sie das PDF-Dokument hier hoch. Sie können auch weitere PDF-Dokumente (Bilder, Informationsmaterial, Letter of Intents, …) hochladen.
  • Schritt 4 – Antrag abschicken!
Personendaten
Firmendaten
Uploadmöglichkeit
Mit Hilfe dieses Feldes kann eine unbegrenzte Anzahl von Dateien hochgeladen werden.
5 MB Limit.
Erlaubte Dateitypen: pdf.
Datenschutz

Datenschutzerklärung

Ich bin einverstanden, dass meine Daten sowie die hochgeladenen Unterlagen zur Durchführung der "Expedition Zukunft - Challenge Public Sector" verarbeitet und zu diesem Zweck an Dritte (zB. Kooperationspartner der FFG, externe Sachverständige) weitergeben werden dürfen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

Zusätzliche Informationen:
Bitte beachten Sie, dass durch die Teilnahme an dem „Call for Problems“ keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung oder auf Teilnahme an einer IÖB Challenge entsteht.

Geheimhaltung:
Die FFG unterliegt nach dem Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz (FFGG) einer gesetzlichen Geheimhaltungspflicht. Die Mitarbeiter der Gesellschaft, die Mitglieder der Organe und Beiräte sowie die Sachverständigen sind über Tatsachen, die ihnen in Wahrnehmung ihrer Tätigkeit für die Gesellschaft zur Kenntnis gelangen und deren Geheimhaltung im berechtigten Interesse der Gesellschaft oder eines Förderwerbers gelegen ist, zu Verschwiegenheit verpflichtet. Daten dürfen an Dritte nur übermittelt werden, wenn bundesgesetzliche Vorschriften dies vorsehen oder die betroffene Person in die Übermittlung eingewilligt hat.