Bitte entnehmen Sie dem Ausschreibungsleitfaden die wichtigsten Details zur 1. Ausschreibung von "Fast Track Digital".
Die Förderkonditionen, Bewertungskriterien und der Ablauf der Einreichung sind im Instrumentenleitfaden beschrieben. Beachten Sie ebenfalls den für die Ausschreibung geltenden Kostenleitfaden.
Haben Sie weitere Fragen zur 1. Ausschreibung des Förderprogramms Fast Track Digital? Mit diesen FAQ unterstützen wir Sie mit ersten wichtigen Antworten. Bitte beachten Sie, dass die Antworten allgemein gehalten und somit nicht auf jede Situation anwendbar bzw vollständig sind (keine rechtliche Bindung). Für Details und weiterführende Informationen beraten wir Sie gerne persönlich.
Inhaltsverzeichnis
1. Einreichmodalitäten
1.1. Was ist die Kurzdarstellung?
1.2. Wie erfolgt die Einreichung der Kurzdarstellung?
1.3. Welche Starttermine sind für das Projekt möglich?
1.4. Welche Forschungskategorie ist für die Ausschreibung relevant?
2. Open Innovation
2.1. Was wird unter Open Innovation verstanden?
2.2. Was sind zeitgemäße Innovationsmethoden?
2.3. Wie sollen Open-Innovation-Aspekte in Förderungsprojekten berücksichtigt werden?
3. IMPACT-Begleitung
3.1. Welchen Vorteil bietet die IMPACT-Begleitung?
3.2. Welche Leistungen umfasst die IMPACT-Begleitung?
4. Haben Sie noch Fragen?
4.1. Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen
4.2. Ansprechpersonen für Kostenfragen
5. Videopräsentation zur Ausschreibung
1. EINREICHMODALITÄTEN
1.1. Was ist die Kurzdarstellung
Die Abgabe der Kurzdarstellung ist die Basis für die Auswahl der FachgutachterInnen durch die FFG. Eine zeitgerechte Suche und Anfrage geeigneter FachgutachterInnen für Ihr Förderungsansuchen erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass diese im Begutachtungszeitraum auch verfügbar sind.
Erforderliche Eckpunkte der Kurzdarstellung:
- Stammdaten der Konsortialführung
- Projektdaten: Kurz- und Langtitel des Projektes, geplanter Projektstart und Laufzeit, Art des Projekts, Projektbezogene Keywords, Kurzfassung (deutsch und englisch).
- Rolle der Konsortialführung (wissenschaftlicher Partner, Unternehmenspartner oder Sonstige)
- Bei Bedarf ist der Ausschluss von FachgutachterInnen möglich
- Projektleitung
Die Erfassung der PartnerInnen und der Arbeitspakete ist bereits im Status „Kurzdarstellung erstellen + bearbeiten“ möglich, jedoch nicht verpflichtend.
Erst bei der Einreichung des Vollantrags muss die endgültige Version des Förderungsansuchens vorliegen.
1.2. Wie erfolgt die Einreichung der Kurzdarstellung?
Die Abgabe der Kurzdarstellung, die als Basis für die zeitgerechte Auswahl der FachgutachterInnen durch die FFG dient, ist im eCall bis zum 21.01.2021 um 12:00:00 (MEZ) abzuschließen. Der Upload von Dokumenten ist im Status „Kurzdarstellung erstellen + bearbeiten“ nicht vorgesehen.
Für die erfolgreiche elektronische Einreichung der Kurzdarstellung müssen alle erforderlichen Formulare gespeichert sein und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen-Online und die Kenntnisnahme der Richtlinie erfolgt sein. Im Anschluss wird der Button "Einreichung abschicken" aktiviert. Die erfolgreiche elektronische Einreichung wird mit der Meldung "Die Einreichung wurde abgeschickt" bestätigt! Nach erfolgreicher Einreichung der Kurzdarstellung erhalten Sie automatisch eine Einreichbestätigung per E-Mail.
Zur weiteren Bearbeitung wird das Projekt nach Abgabe der Kurzdarstellung im eCall in den Status "Vollantrag erstellen und bearbeiten" versetzt. Die Einreichfrist für den Vollantrag ist am 18.03.2020, 12:00:00 Uhr (MEZ). Danach können im eCall keine Einreichungen mehr gemacht werden.
Die Einreichung eines Förderungsansuchens ist auch ohne Abgabe einer Kurzdarstellung möglich. Neue Projekte können im eCall auch nach der Frist für die Kurzdarstellung angelegt und eingereicht werden.
Bitte wenden Sie sich an das Programmmanagement der FFG (siehe Kontaktdaten), falls Sie nach dem 21.01.2020 ein neues Projekt im eCall anlegen!
1.3. Welche Starttermine sind für das Projekt möglich?
Um die projektübergreifenden Maßnahmen der IMPACT-Begleitung gleichermaßen für alle Projekte abwickeln zu können, sind sowohl die möglichen Starttermine als auch die Projektlaufzeit mit 24 Monaten fix vorgegeben. Somit ist eine Abweichung nicht möglich. Folgende Starttermine sind daher wählbar:
- 01.09.2021
- 01.10.2021
- 01.11.2021
1.4. Welche Forschungskategorie ist für die Ausschreibung relevant?
Im Rahmen des Programms Fast Track Digital werden ausschließlich Projekte der Experimentellen Entwicklung gefördert. Projekte, die in die Kategorie Industrielle Forschung fallen, sind demnach ausgeschlossen. Die Forschungskategorie wird für das Gesamtprojekt festgelegt.
Weitere Informationen zur Forschungskategorie Experimentelle Entwicklung finden Sie im Kapitel 6.2 des Instrumentenleitfadens. Bitte beachten Sie die Unterschiede je nach Forschungskategorie in den Förderungskonditionen und den Bewertungskriterien im Instrumentenleitfaden.
2. OPEN INNOVATION
2.1. Was wird unter Open Innovation verstanden?
Das Verständnis von Open Innovation orientiert sich an der Open-Innovation-Strategie der österreichischen Bundesregierung. Demnach ist Open Innovation als strategische Öffnung des Innovationsprozesses zu verstehen. Open Innovation ist die gezielte und systematische Überschreitung der Grenzen von Organisationen, Branchen und Disziplinen, um neues Wissen zu generieren und neue Produkte, Services oder Prozesse zu entwickeln.
Wesentlich dabei ist die Integration externen Wissens sowie unüblicher WissensgeberInnen in den Innovationsprozess. Distanz und Diversität führt zur einer Perspektivenvielfalt, die zur Entwicklung neuartiger Ergebnisse beiträgt. Öffnungsprozesse im Sinne von Open Innovation erfordern nicht nur einen tiefgreifenden Kulturwandel, sondern auch aktiv geleitete Online- und Offlineprozesse zum Aufbau von methodischen Open-Innovation-Kompetenzen.
2.2. Was sind zeitgemäße Innovationsmethoden?
Open Innovation kann entlang des gesamten wissenschaftlichen Erkenntnis- und Innovationsprozesses, von der Definition der Forschungsfragestellung bis zur Implementierung innovativer Lösung, angewendet werden. Die Auswahl und Anwendung passender Open-Innovation-Methoden ist dabei entscheidend, um die je nach Kontext und Zielsetzung erzielbaren Vorteile für Projekte nutzen zu können.
Beispiele für einsetzbare Open-Innovation-Methoden sind beispielsweise Lead-User-Workshops, Co-Creation-Labs oder Crowdsourcing.
Eine mögliche Hilfestellung bei der Auswahl von Methoden und damit der Konzeption der Förderungsvorhabens bietet die Open-Innovation-Toolbox. Es handelt sich hierbei um umfassende Informationssammlung ausgesuchter Open-Innovation-Methoden und -Werkzeuge mit Erfahrungsberichten und praktischen Tipps zur Umsetzung.
2.3. Wie sollen Open-Innovation-Aspekte in Förderprojekten berücksichtigt werden?
Die Umsetzung von Open Innovation in "Fast Track Digital"-Projekten erfolgt auf zwei Ebenen: Open-Innovation-Aspekte sind in erster Linie bei der Methodenauswahl und der Einbindung von ProjektpartnerInnen und DrittleisterInnen zu berücksichtigen.
Die geplante Strategie zur Öffnung des Innovationsprozesses ist ein wesentlicher Teil des Förderungsvorhabens und damit in der Projektbeschreibung zu verankern.
Konkret können die im Projekt zur Anwendung kommenden Innovationsmethoden in der Arbeitspaketbeschreibung (Kapitel 1.3.2 der Projektbeschreibung) detailliert beschrieben werden. Die Beschreibung der Einbindung von ProjektpartnerInnen und DrittleisterInnen ist im Kapitel 2 (Eignung der Förderungswerber / Projektbeteiligten) vorgesehen.
3. IMPACT-BEGLEITUNG
3.1. Welchen Vorteil bietet die IMPACT-Begleitung?
Um die Umsetzung der geförderten Forschungs- und Innovationsprojekte bestmöglich zu beschleunigen und verbesserte Startbedingungen für personalschwache KMUs zu schaffen, wird allen geförderten Projekten über die gesamte Projektlaufzeit zusätzlich eine Begleitmaßnahme zur Seite gestellt.
Die geförderten Projekte erhalten in folgenden Bereichen professionelle Unterstützung bei der Umsetzung des Förderungsvorhabens:
- Vermittlung von Innovationskompetenz im Kontext der Digitalisierung zur Unterstützung bei der Umsetzung der geförderten Projekte
- Unterstützung bei der frühzeitigen Identifikation von Innovationsbarrieren, Zielgruppenerwartungen und Designerfordernissen
- Erweiterung von Digitalisierungskompetenzen, -kapazitäten und -netzwerken mit Fokus auf Ethik und Recht bzw. Nachhaltigkeit
3.2. Welche Leistungen umfasst die IMPACT-Begleitung?
Die IMPACT-Begleitung unterstützt die Projekte individuell und soll auch projektübergreifende Unterstützungsmaßnahmen anbieten. Unter projektübergreifenden Leistungen werden Weiterbildungen, Workshops mit ExpertInnen und Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch verstanden. Zusätzlich wird für jedes geförderte Projekt ein individuelles, bedarfsorientiertes Maßnahmenpaket erarbeitet und umgesetzt.
Die erbrachten Leistungen verfolgen insbesondere folgende Ziele:
- Vermittlung und Anwendung von zeitgemäßen Innovationsmethoden
- Kompetenzaufbau im Kontext der Digitalisierung
Wissenstransfer und Aufbau von Kompetenzen im Unternehmen in Bezug auf Digitalisierung (Innovationsmanagement auf Basis von Innovationsmethoden)
-- Kompetenzaufbau zu rechtlichen und ethischen Aspekten. Dies kann die Bearbeitung ethischer Themenstellungen für die werteorientierte Gestaltung digitaler Lösungen oder unterschiedlicher Rechtsbereiche (zum Beispiel Datenschutz-, Zivil- und Wettbewerbsrecht), die für die Entwicklung digitaler Lösungen relevant sind, beinhalten.
-- Kompetenzaufbau unter Berücksichtigung von Aspekten der Nachhaltigkeit. Dies soll ökologische Themen beinhalten, die zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von digitalen Lösungen beitragen.
4. HABEN SIE NOCH FRAGEN?
Für Details und weiterführende Informationen beraten wir Sie gerne persönlich.
4.1. Ansprechpersonen für inhaltliche Fragen:
- Kristina Grandits, T +43 5 7755 2403, kristina.grandits@ffg.at
- Barbara Lohwasser, T +43 5 7755 2201, barbara.lohwasser@ffg.at
- Markus Pröll-Schobel, T +43 5 7755 2407, markus.proell-schobel@ffg.at
4.2. Ansprechpersonen für Kostenfragen:
- Christa Meyer, T +43 5 7755 6080, christa.meyer@ffg.at
- Christine Löffler, T +43 5 7755 6089, christine.loeffler@ffg.at
5. VIDEOPRÄSENTATION ZUR AUSSCHREIBUNG
Informationen zur Ausschreibung erhalten Sie in diesem Kurzvideo "Fast Track Digital 1. Ausschreibung" (YouTube).
Mit freundlicher Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW).