Ausschreibung offen von 08.10.2020 09:00
bis 18.03.2021 12:00
Programmeigentümer/Geldgeber
Hier erhalten Sie alle für eine erfolgreiche Einreichung relevanten Informationen über die Zielgruppe, die formalen Voraussetzungen und Anforderungen, die Förderkonditionen und die antragsberechtigten Organisationen.
Zielgruppe:
Das Programm wendet sich an AkteurInnen aus Wissenschaft und Wirtschaft. Das Konsortium besteht aus mindestens 2 voneinander unabhängigen Unternehmen, davon jedenfalls ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU). Nähere Informationen zur Verbundenheit von Unternehmen und die KMU-Definition finden Sie auf der FFG-Website.
Vorhaben berücksichtigen folgende Aspekte in ihrem Projektplan:
Rasche Umsetzung neuer markt- und wettbewerbsfähiger, digitaler Lösungen
Enge Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft
Frühzeitige Einbindung relevanter AkteurInnen in den Innovationsprozess
Öffnung des Innovationsprozesses (Open Innovation)
Kompetenzaufbau innerhalb der Unternehmen in den Bereichen Digitalisierung, Ethik und Recht bzw. Nachhaltigkeit
Regulatorische Rahmenbedingungen bzw. etablierte europäische Werte und/oder ökologische Nachhaltigkeit
Förderkonditionen:
Die Gesamtkosten betragen mindestens 100.000 Euro.
Die beantragte Förderung beträgt maximal 450.000 Euro und erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
Die maximal mögliche Förderungsquote ergibt sich aus den jeweiligen Förderungsquoten der KonsortialpartnerInnen:
Die Laufzeit eines "Fast Track Digital"-Projekts ist 24 Monate (2 Jahre).
Mögliche Starttermine der Projekte:
- 01.09.2021
- 01.10.2021
- 01.11.2021
Antragstellung:
Die Einreichung erfolgte elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via FFG-eCall.
Die Frist zur Abgabe der Kurzdarstellung, die als Basis für die zeitgerechte Auswahl der GutachterInnen durch die FFG dient, war am 21.01.2021. Die Einreichung eines Förderungsansuchens ist auch ohne Abgabe einer Kurzdarstellung möglich.
Die Einreichfrist für den Vollantrag endete am 18.03.2021 um 12:00:00 (MEZ).
Förderbare Organisationen:
Unternehmen jeder Rechtsform
Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung
Universitäten
Fachhochschulen
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Technologietransfer-Einrichtungen, Innovationsmittler und sonstige wissenschaftsorientierte Organisationen wie z.B. Vereine mit entsprechendem Vereinszweck
Sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen
Gemeinden und Selbstverwaltungskörper (Hinweis: Tätigkeiten von Gemeinden, die in den gesetzlichen Auftrag fallen, sind nicht förderbar)
Nicht profitorientierte Organisationen wie NPOs
Teilnahmeberechtigt, aber nicht gefördert werden:
SubauftragnehmerInnen: Sie sind keine PartnerInnen im Sinne eines kooperativen F&E-Projektes. Sie erbringen definierte Leistungen für PartnerInnen, die in die Projektkostenkategorie „Drittkosten“ fallen und haben kein Anrecht auf die Nutzung der Projektergebnisse.
Sonstige Beteiligte: Personen oder Einrichtungen, die keine Förderung erhalten, aber im Förderungsvertrag mit dem Umfang ihrer Beteiligung aufscheinen. Auch ihre Rechte und Pflichten sind vertraglich vereinbart. Ihre Teilnahme muss im Antrag begründet werden. Zu den möglichen „sonstigen Beteiligten“ zählen auch Personen oder Einrichtungen der österreichischen Bundesverwaltung.