Was bedeutet „Lump Sum“?
Im Rahmen der Pilotprojekte werden die Kosten der Projektteilnehmer:innen nicht mehr im Rahmen eines Kostenreportings erstattet, sondern durch einen im vorhinein festgelegten Pauschalbetrag (= „Lump Sum“) abgegolten.
Dabei kommen seitens der EU-Kommission zwei Optionen zur Anwendung: entweder die „Lump Sum“ wird von der EU-Kommission bereits im Arbeitsprogramm festgelegt und die Konsortien beschreiben in den Projektanträgen, welche Tätigkeiten sie dafür ausführen werden (= Option I), oder der Pauschalbetrag wird von den Antragstellenden selbst im Antrag definiert und später im Fördervertrag festgelegt (= Option II).
Wie unterscheidet sich der „Lump Sum-Pilot“ von herkömmlichen Horizon 2020 Forschungs- und Innovationsprojekten?
Die Auszahlung einer Pauschale reduziert einerseits den administrativen Aufwand, da sowohl eine Abrechnung als auch ein Nachweis der Kosten sowie finanzielle Audits nicht erforderlich sind. Andererseits liegt der Schwerpunkt auf der wissenschaftlich-technischen Projektimplementierung, da die Auszahlung durch die vertrags-/vereinbarungsgemäße Erfüllung von Arbeitspaketen bedingt ist.
In Annex 2 des Fördervertrages werden die Anteile am Pauschalbetrag pro Arbeitspaket und pro Projektpartner:in festgelegt. Dies legt auch den maximalen Haftungsbetrag jedes/r Projektpartners/in nach der Schlusszahlung fest.
Die Auszahlung dieser festgelegten Anteile am Pauschalbetrag hängen von der Fertigstellung des jeweiligen Arbeitspaketes ab (d.h. lediglich eine teilweise Durchführung der Arbeiten reicht grundsätzlich nicht für eine Zahlung).
Was ist speziell bei der Antragstellung zu beachten?
Die Antragsvorlage entspricht weitestgehend jener für Standardprojekte in Horizon 2020. Lediglich bei Option II (siehe oben) muss zusätzlich ein "Excel Workbook" mit detaillierter Kostenschätzung ausgefüllt werden.
Es sollte besonderes Augenmerk auf die Struktur der einzelnen Arbeitspakete gelegt werden, da diese für die Auszahlung der Anteile am Pauschalbetrag eine Rolle spielt. Die Anzahl der Arbeitspakete sollte jedoch angemessen und nachvollziehbar sein.
Welche Regeln gelten für „Lump Sum-Projekte"?
Die spezifischen Regeln für den „Lump Sum Funding-Piloten“ finden sich im speziellen Lump Sum Model Grant Agreement.
In welchen Themenbereichen sind „Lump Sum-Projekte" ausgeschrieben?
Die EU-Kommission hat bestimmte Topics als „Lump Sum“-Förderung ausgeschrieben. Unsere thematischen NCPs informieren Sie gerne darüber.
Nähere Informationen finden Sie …
- im Informationsvideo der EU-Kommission
- im Factsheet der EU-Kommission „Lump Sum Pilot“
- in der Fragensammlung der EU-Kommission
- in den Präsentationen der EU-Kommission „LUMP SUM PILOT Why?“ sowie "Lump sum pilots: What do I have to know?"
- im Webinar der NCP-Academy zu „Lump-Sum in Horizon 2020 and the future of Lump Sum Pilot in Horizon Europe“
- in der Aufzeichnung unseres Webinars "Lump Sum geförderte Projekte in Horizon 2020 - Antrag und Implementierung"
Fragen & Antworten
Frage: Gibt es Unterschiede bei der Projektevaluierung?
Antwort: Nein, die Evaluierung(-skriterien) für Projekte im „Lump Sum Funding-Piloten“ ist (sind) ident.
Frage: Werden „Lump Sums“ aliquot ausbezahlt, wenn Arbeitspakete nur teilweise erfüllt sind?
Antwort: Laut Artikel 21.3 bzw. 21.4 des spezifischen Lump Sum-Modellfördervertrages lösen nur vollständig erfüllte Arbeitspakete eine Zahlung durch die EU-Kommission aus. Auf den Seiten 827-828 im Annotated Model Grant Agreement (AGA) ist explizit angeführt, dass nur teilweise erfüllte Arbeitspakete nicht akzeptiert werden. Anmerkung: Im Rahmen der Schlusszahlung kann die EU-Kommission auf individueller Basis entscheiden, bei nicht vollständig abgeschlossenen Arbeitspaketen dennoch eine teilweise Auszahlung zu gewähren.
Frage: Sind Budgettransfers während der Projektlaufzeit möglich?
Antwort: Ja, allerdings erfordern diese immer eine Vertragsänderung (Amendment) und sind zusätzlich an zwei Voraussetzungen gebunden: 1. Der Budgettransfer darf sich nicht auf bereits abgeschlossene und deklarierte Arbeitspakete beziehen. 2. Im Rahmen des "project review" wird bestätigt, dass die ursprüngliche Entscheidung zur Projektzusage nicht in Frage gestellt oder dem Prinzip der Gleichbehandlung widersprochen wird.
Frage: Gibt es Kontrollen seitens der EU-Kommission?
Antwort: Ja, jedoch keine finanziellen Audits. Möglich sind weiterhin Überprüfungen der vereinbarungsgemäßen Projektimplementierung und Einhaltung sonstiger Fördervertragspflichten (z.B. Geistiges Eigentum, Dritte).
Frage: Welche Dokumente sind als Nachweis notwendig?
Antwort: Dokumente zur technischen Projektimplementierung, zu Veröffentlichungen/Prototypen/Deliverables, zur Durchführung der Arbeiten durch die Projektpartner:innen (Wer hat was gemacht?) sowie sonstige Dokumente als Nachweis der Durchführung gemäß Annex 1 des Fördervertrages.