Forschende können in Horizon 2020 frei wählen, ob sie ihre Artikel im Rahmen von „Green Open Access“ („Selbstarchivierung“) oder „Gold Open Access“ („Author-pays-model“) veröffentlichen möchten.
Beim Green Open Access wird spätestens zeitgleich mit der Veröffentlichung eine elektronische Kopie des publizierten Artikels oder des finalen Manuskripts in einem Repositorium (= Online-Archiv für Forschungspublikationen) hochgeladen. Die Einhaltung einer Sperrfrist von maximal 6 Monaten (bzw. 12 Monaten bei geistes- und sozialwissenschaftlichen Veröffentlichungen) bis zur Freischaltung des Artikels ist zulässig.
Bitte beachten: Überprüfen Sie rechtzeitig, ob die Vertragsbedingungen der Zeitschriftenverlage mit den Horizon 2020-Regeln kompatibel sind.
Beim Gold Open Access wird der Artikel in einem Open Access-Journal veröffentlicht oder in einem „Hybrid Journal“ freigeschaltet und ist sofort kostenlos abrufbar. Der/Die Autor:in hat dafür in den meisten Fällen einen Kostenbeitrag (sogenannte „Article Processing Charges“ (APC)) zu leisten.
Bitte beachten: In Horizon 2020 müssen alle Artikel, die als „Gold Open Access“ publiziert wurden, zusätzlich in einem Repositorium hochgeladen werden.
Hilfreiche Seiten zur Auswahl des Repositoriums sind beispielsweise OpenAIRE, Registry of Open Access Repositories (ROAR), Directory of Open Access Repositories (OpenDOAR).
Die Kosten von Open Access-Veröffentlichungen sind förderfähig, wenn sie während der Projektlaufzeit anfallen. Nach Projektende entstandene Kosten können hingegen nicht über das Projekt abgerechnet werden.
Neben dem wissenschaftlichen Artikel selbst (inkl. standardisierter Metadaten, in denen auch auf die EU-Förderung hinzuweisen ist) müssen sich die Forschenden „bemühen“, auch die zur Validierung der Forschungsergebnisse nötigen Daten zu veröffentlichen – idealerweise in einem Datenrepositorium. Die Veröffentlichung weiterer Forschungsdaten ist nur für Projekte, die am Open Research Data Pilot teilnehmen, verpflichtend.
Open Access bedeutet keine Verpflichtung, überhaupt zu publizieren. Daher steht die Verpflichtung, Open Access zu veröffentlichen, auch nicht in Konflikt mit der Patentierung bzw. Geheimhaltung von Forschungsergebnissen.
Die Open Access Regeln finden Sie in dieser Grafik vereinfacht dargestellt:
Open Research Europe
Die EU-Kommission stellt eine eigene Open Access-Plattform für Forschungspublikationen aus Horizon 2020-Projekten zur Verfügung. Diese soll den Projektteilnehmenden die Beachtung der Open Access-Vorgaben erleichtern und eine rasche und transparente Veröffentlichungsmöglichkeit über alle Themenbereiche bieten.
Detailinformationen sowie eine Anleitung finden Sie unter "Open Research Europe".
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Annotated Grant Agreement (AGA), Artikel 29 und Artikel 31
- im Online Manual der EU-Kommission
- in der Präsentation der EU-Kommission "Open Access in an European policy context and its implementation in Horizon 2020"
- in unserer Linksammlung (siehe "Downloads")
- unter "Open Science"