Zu Beginn jedes Projekts werden fünf Prozent der maximalen EU-Förderung von der Vorfinanzierung abgezogen und in den Garantiefonds eingezahlt. Dieser Betrag wird gewinnbringend veranlagt und erst nach Projektende an den/die Koordinierende überwiesen. Muss der Garantiefonds einschreiten, um Zahlungsausfälle abzudecken, werden dafür nur die Zinsgewinne herangezogen.
Einschreiten des Garantiefonds
Während eines laufenden Projekts interveniert der Garantiefonds, wenn ein:e Projektpartner:in aus dem Projekt aussteigt und zu viel erhaltenes Geld (das er/sie als Vorfinanzierung bekommen, aber nicht abgerechnet hat) nicht zurückzahlt bzw. zurückzahlen kann. Die offene Forderung wird vom Garantiefonds an den/die Koordinierende überwiesen, damit Budget zur Verfügung steht, um die Aufgaben des/r ausgeschiedenen Projektpartners/in durchzuführen bzw. abzuschließen.
Nach Projektende schreitet der Garantiefonds dann ein, wenn es im Zuge der Schlusszahlung zu einer Rückforderung durch die EU-Kommission kommt, weil das Konsortium insgesamt bereits zu viel Geld erhalten hat. Bleibt die Rückforderung erfolglos, springt der Garantiefonds ein und überweist die offene Forderung an die EU-Kommission.
Außerdem schreitet der Garantiefonds ein, wenn eine Rückzahlung in Folge eines Audits scheitert, und überweist die offene Forderung direkt an die EU-Kommission.
Kein Einschreiten des Garantiefonds
Bestehen hingegen nur konsortiumsintern offenen Forderungen, schreitet der Garantiefonds nicht ein. Während des laufenden Projekts kommt das vor allem dann vor, wenn ein:e Projektpartner:in vertragsbrüchig wird und in Folge dessen auf Rückforderungen hinsichtlich der Vorfinanzierung nicht reagiert, ohne aus dem Projekt auszusteigen.
Auch nach Projektende kann es notwendig sein, dass der/die Koordinierende von einzelnen Projektpartner:innen Geld zurückfordern muss, um es unter anderen Konsortiumsmitgliedern aufzuteilen – ohne dass die EU-Kommission offene Forderungen gegenüber den Projektpartner:innen hat. Auch in diesen Fällen interveniert der Garantiefonds nicht, sondern es muss eine konsortiumsinterne Lösung gefunden werden.
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Annotated Grant Agreement (AGA), Artikel 21
- in der Präsentation der EU-Kommission zum "H2020 Coordinator's Day: Amendments / Reporting and Payments"
Kontakt
![Mag. Martin BAUMGARTNER](https://www.ffg.at/sites/default/files/styles/teammember/public/mitarbeiter/26ce9688-b6f3-4f30-9238-e0bb424df427.png?itok=_VOoyPBj)
![Mag. Tamara-Katharina MITISKA](https://www.ffg.at/sites/default/files/styles/teammember/public/mitarbeiter/b62f3c55-2f70-4e0f-93fa-2d9fca5e378a.png?itok=-EiC5cR6)
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