„Rechtsträger:in“ umfasst sowohl juristische Personen als auch natürliche Personen (z.B. Einzelunternehmer:innen).
Erfüllt das Konsortium die oben genannten Mindestteilnahmebedingungen, müssen etwaige weitere Projektpartner:innen diese nicht zwingend erfüllen (d.h. diese müssen nicht zwingend voneinander unabhängig sein bzw. ihren Sitz in unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten/assoziierten Staaten haben).
Für bestimmte Projekttypen, wie etwa ERC-Projekte, MSCA-Projekte, EIC-Projekte, Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) oder Kofinanzierungsmaßnahmen gelten besondere Teilnahmebedingungen.
Rechtsträger:innen können als Nicht-Projektpartner:innen (engl. "third parties") (d.h. subcontractors, contractors, affiliated entities, associated partners, in-kind contributors, financial support to third parties) unabhängig von ihrem Sitz teilnehmen, solange die Beteiligungsregeln, jene des Arbeitsprogramms sowie die Ausschreibungsbedingungen erfüllt sind.
Das Arbeitsprogramm und/oder das jeweilige Ausschreibungsdokument kann abweichende oder zusätzliche Bedingungen für einzelne Ausschreibungen enthalten (z.B. hinsichtlich Anzahl und Art der Projektteilnehmenden sowie deren Sitz).
Nähere Informationen zur Projektbeteiligung und Förderfähigkeit von Projektteilnehmenden aus Drittstaaten finden Sie unter Horizon Europe: Ausweitung der Beteiligung und Verbreitung von Exzellenz.
Bitte beachten Sie, dass die Mindestteilnahmebedingungen auch dann weiterhin erfüllt sein müssen, wenn Projektpartner:innen während des laufenden Projekts ausscheiden!
Nähere Informationen
- Dokument der EU-Kommission "List of Participating Countries in Horizon Europe"
- Guide der EU-Kommission "Benutzerleitfaden zur Definition von KMU"
- Beteiligungsregeln, Artikel 22