Zu Beginn jedes Projekts werden fünf bis acht Prozent der maximalen EU-Förderung von der Vorfinanzierung abgezogen und in den MIM eingezahlt (der genaue Satz findet sich in Punkt 4.2 im Data Sheet des Grant Agreement (GA)). Dieser Betrag wird erst nach Projektende an den/die Koordinator:in überwiesen.
Interventionen des MIM bei offenen Forderungen der EU-Kommission/Förderagentur
Während eines laufenden Projekts interveniert der MIM, wenn ein Beneficiary aus dem Projekt aussteigt und zu viel erhaltenes Geld nicht zurückzahlt bzw. zurückzahlen kann.
Nach Projektende schreitet der MIM dann ein, wenn es im Zuge der Schlusszahlung zu einer Rückforderung durch die EU-Kommission/Förderagentur kommt, weil das Konsortium insgesamt bereits zu viel Geld erhalten hat. Bleibt die Rückforderung erfolglos, springt der MIM ein und überweist die offene Forderung an die EU-Kommission/Förderagentur.
Kein Einschreiten des MIM
Bestehen hingegen nur konsortiumsintern offenen Forderungen, schreitet der MIM nicht ein. Während des laufenden Projekts kommt das vor allem dann vor, wenn ein Beneficiary vertragsbrüchig wird und in Folge dessen auf Rückforderungen hinsichtlich der Vorfinanzierung nicht reagiert, ohne aus dem Projekt auszusteigen.
Auch nach Projektende kann es notwendig sein, dass der/die Koordinator:in von einzelnen Beneficiaries Geld zurückfordern muss, um es unter anderen Beneficiaries aufzuteilen – ohne dass die EU-Kommission offene Forderungen gegenüber den Beneficiaries hat. Auch in diesen Fällen interveniert der MIM nicht, sondern es muss eine konsortiumsinterne Lösung gefunden werden.
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Annotated Grant Agreement (AGA), Artikel 22