Rechtsträger:innen sind generell förderfähig (d.h. können eine Förderung durch die EU-Kommission erhalten), wenn sie ihren Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder zu Horizon Europe assoziierten Staat haben.
Rechtsträger:innen aus nicht zu Horizon Europe assoziierten Drittstaaten, können grundsätzlich keine Förderung erhalten. Sie tragen die Kosten ihrer Teilnahme in der Regel selbst.
In folgenden Ausnahmefällen können jedoch auch Rechtsträger:innen aus nicht-assoziierten Drittstaaten eine Förderung von der EU-Kommission erhalten:
- Wenn das Drittland im Arbeitsprogramm explizit genannt wird (siehe Annex B der General Annexes zum Arbeitsprogramm 2023-2024) oder
- Wenn die EU-Kommission die Teilnahme des/r betreffenden Rechtsträgers/in als essentiell für die Projektdurchführung ansieht.
Projektpartner:innen ohne EU-Förderung
Darunter sind Projektpartner:innen zu verstehen, die …
- entweder nicht förderfähig sind (weil sie aus keinem EU-Mitgliedstaat/assoziierten Staat/Drittstaat laut Annex B der General Annexes zum Arbeitsprogramm 2023-2024 sind oder weil ihnen keine EU-Förderung von der EU-Kommission genehmigt wurde)
- oder freiwillig keine Förderung beantragen.
Die voraussichtlichen Kosten dieser Projektpartner:innen sind zwar im Projektbudget (Annex 2) anzugeben, jedoch werden diese nicht gefördert und sind auch nicht zur Berechnung der Fördersumme heranzuziehen.
Bitte beachten: Werden solche Projektpartner:innen im Laufe des Projektes förderfähig, können sie prinzipiell ab diesem Zeitpunkt eine Förderung beantragen (eine Vertragsänderung ist notwendig). Da dies die maximale Fördersumme nicht erhöht, müssen die übrigen Projektpartner:innen das Projektbudget umverteilen, um dadurch einen Teil des Projektbudgets zur Verfügung zu stellen.
Nähere Informationen finden Sie ...
- in den Beteiligungsregeln, Artikel 23