Ein etwaiges Gewinnverbot findet sich in Punkt 4.2 im Data Sheet des Grant Agreement (GA).
Ein Gewinn ist jegliche Einnahme durch das Projekt während der Projektlaufzeit durch gewinnorientierte Beneficiaries (d.h. wenn die genehmigte EU-Gesamtförderung und die Einnahmen zusammen höher als die förderfähigen Kosten des Projekts sind).
Für den Fall, dass solche Einnahmen erzielt wurden, sind diese im Endbericht anzugeben und die EU-Kommission bringt diese anteilsmäßig zur endgültigen Förderung der förderbaren und genehmigten Kosten bei der Schlusszahlung in Abzug.
Das Konsortium kann im Konsortialvertrag beispielsweise regeln, dass jener Beneficiary, der die Einnahmen erzielt hat, eine etwaige Förderungskürzung alleine trägt.
Nähere Informationen finden Sie ...
- im Annotated Grant Agreement (AGA), Artikel 22.3.4